Arbeitslosengeld vs. Bürgergeld: Regeln, Leistungen, Unterschiede

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Wer bekommt was? Bei Arbeitslosengeld und Bürgergeld unterscheiden sich nicht nur die Leistungen, sondern auch die Voraussetzungen. © IMAGO Images/Funke Foto Services

Sowohl Arbeitslosengeld als auch Bürgergeld sind finanzielle Hilfen für Jobsuchende. Allerdings gibt es klare Regeln beim jeweiligen Anspruch und einige weitere Unterschiede. Die wichtigsten Fakten.

Arbeitslosengeld ist eine zeitlich begrenzte finanzielle Leistung, die bei Arbeitslosigkeit einen Teil des bisherigen Einkommens ersetzt. Sie finanziert sich aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, welche den Anspruch auf Arbeitslosengeld individuell regelt.

Um Arbeitslosengeld zu beziehen, müssen Sie arbeitslos sein, aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen können. Zudem müssen Sie in den 30 Monaten vor Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein – also die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen. Ob dies bei Ihnen zutrifft, beispielsweise wenn Sie häufig befristet beschäftigt waren, klären Sie am besten mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit vor Ort.

Wichtig ist auch, dass Sie sich rechtzeitig arbeitssuchend melden – spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit. Arbeitslosengeld wird nur für einen begrenzten Zeitraum gezahlt: Im Normalfall sind das maximal 12 Monate, für Arbeitslose ab 50 Jahren steigt der Anspruch auf Arbeitslosengeld schrittweise auf bis zu 24 Monate an. Im Anschluss daran können Sie bei Bedarf Bürgergeld beantragen.

Arbeitslosengeld vs. Bürgergeld – was ist der Unterschied?

Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld ist das Bürgergeld eine staatliche Sozialleistung. Diese sichert bei Arbeitslosigkeit oder einem zu niedrigen Einkommen das Existenzminimum hilfebedürftiger und arbeitssuchender Personen ab. Bürgergeld setzt sich aus festgelegten Regelsätzen sowie den Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe zusammen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein zusätzlicher Mehrbedarf möglich.

Um Bürgergeld zu beziehen, müssen Sie mindestens 15 Jahre alt sein und drei Stunden pro Tag arbeiten können. Die Grundsicherung kann so lange beantragt werden, solange Hilfebedürftigkeit besteht – dies sollten Sie individuell mit dem jeweiligen Fallmanager des Jobcenters vor Ort besprechen.

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Vom Arbeitslosengeld in das Bürgergeld: Das ändert sich für Sie

Ein möglicher Übergang zum Bürgergeldbezug bringt einige Veränderungen mit sich. Zunächst unterscheiden sich Arbeitslosengeld und Bürgergeld in der Höhe der gezahlten Leistungen. Das Arbeitslosengeld berechnet sich nach Ihrem vorherigen Einkommen, Bürgergeld dagegen orientiert sich am Bedarf für Ihren Lebensunterhalt sowie den Kosten für Unterkunft und Heizung – in den meisten Fällen ist es somit geringer.

Hinzu kommt: Mögliche Einkommen und Vermögen werden mit gewissen Freibeträgen auf das Bürgergeld angerechnet – dies gilt ebenso für alle weiteren Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Auch die finanziellen Zuschüsse für Unterkunft und Heizung müssen angemessen sein. Nach einer Schonfrist im ersten Jahr (Karenzzeit) können diese mitunter geringer ausfallen.

Im Unterschied zum zeitlich begrenzten Arbeitslosengeld erhalten Sie Bürgergeld, solange Sie hilfebedürftig sind. Allerdings müssen Sie dazu in regelmäßigen Abständen (12 Monate bzw. sechs Monate bei Selbstständigen) einen Folgeantrag für das Bürgergeld stellen – den sogenannten Weiterbewilligungsantrag. Mit diesem wird Ihr Anspruch neu geprüft.

Weitere wichtige Änderung: Arbeitslosengeld erhalten Sie am Ende eines Monats, Bürgergeld wird dagegen für den kommenden Monat im Voraus gezahlt. Allerdings leistet das Jobcenter keine Beiträge an die Rentenversicherung, solange Sie Bürgergeld beziehen.

Tipp: Um erstmalig Bürgergeld zu beantragen, wenden Sie sich an Ihr örtliches Jobcenter. Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, alle Vorgaben und Termine, die mit dem Bezug von Bürgergeld verbunden sind, zu erfüllen. Dies beinhaltet insbesondere die Auskunft über Ihre finanziellen und persönlichen Verhältnisse sowie mögliche Jobbemühungen – andernfalls drohen Leistungskürzungen. Auch sollten Sie den Antrag auf Bürgergeld rechtzeitig stellen, um Leistungen nahtlos zu erhalten.

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Arbeitslosengeld und Bürgergeld: Wie hoch sind die jeweiligen Leistungen?

Leistungen beim Arbeitslosengeld

Die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet sich aus Ihrem versicherungspflichtigen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate. Dabei wird nur der Teil berücksichtigt, der in der Arbeitslosenversicherung beitragspflichtig war und abgerechnet wurde. Hieraus wird das Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag ermittelt – das sogenannte Bemessungsentgelt. Nach Abzug von Lohnsteuer, eines möglichen Solidaritätszuschlages und einem Pauschalbetrag für die Sozialversicherung von 20 Prozent ergibt sich Ihr Netto-Entgelt pro Tag – das sogenannte Leistungsentgelt. 60 Prozent des Leistungsentgelts sind das Arbeitslosengeld, das Sie pro Tag erhalten. Bei Ehe-/Lebenspartner mit Kindern erhöht sich dieser Betrag auf 67 Prozent.

Leistungen beim Bürgergeld

Das Bürgergeld setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Für den Regelbedarf erhalten Bürgergeldberechtigte einen monatlichen Pauschalbetrag, den sogenannten Regelsatz. Dieser beträgt 2025

  • 563 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende,
  • 506 Euro für Partner in einer Lebensgemeinschaft,
  • 451 Euro für Volljährige im Alter von 18 bis 24 Jahren,
  • 471 Euro für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren,
  • 390 Euro für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren,
  • sowie 357 Euro für Kinder bis einschließlich 5 Jahre. 

Hinzu kommen finanzielle Leistungen für Unterkunft und Heizung. Diese werden individuell bemessen und können je nach Wohnort unterschiedlich ausfallen. Außerdem sind weitere Zuschüsse je nach persönlicher Lebenssituation möglich, beispielsweise als Mehrbedarf, falls Sie alleinerziehend sind.

Tipp: Mögliche Ansprüche können Sie mit dem Arbeitslosengeld-Rechner bzw. mit dem Bürgergeld-Rechner jeweils selbstständig ermitteln. Allerdings handelt es sich hierbei nur um unverbindliche Orientierungswerte. Die endgültige Berechnung erfolgt durch die Agentur für Arbeit (ALG-I) bzw. die jeweiligen Jobcenter (Bürgergeld).

Arbeitslosengeld mit Bürgergeld aufstocken – geht das?

Im Unterschied zum Bürgergeld ist das Arbeitslosengeld (ALG-I) eine vorrangige Leistung – sofern es Ihnen zusteht, muss es also zuerst beantragt werden. Allerdings können Sie Ihr aktuelles ALG-I mit Bürgergeld aufstocken, falls dessen Höhe nicht zum Lebensunterhalt ausreicht. Hierzu ist ein separater Bürgergeld-Antrag nötig, welcher einer individuellen Prüfung unterliegt.

Kurzes Fazit zum Thema Arbeitslosengeld vs. Bürgergeld

Arbeitslosengeld und Bürgergeld – beides sind finanzielle Hilfen für Menschen ohne Job, allerdings mit vielen Unterschieden. Arbeitslosengeld setzt eine versicherungspflichtige Beschäftigung voraus und richtet sich nach dem zuletzt bezogenen Arbeitseinkommen. Bürgergeld ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung, die als Grundsicherung allen hilfebedürftigen, erwerbsfähigen Personen zusteht.

Besteht die Arbeitslosigkeit über die maximale Bezugsdauer von ALG-I hinaus, kann Bürgergeld bezogen werden. Dies geschieht allerdings nicht automatisch: Ein Bürgergeld-Antrag unterliegt einer individuellen Prüfung und muss separat gestellt werden.

Auch ein gleichzeitiger Bezug beider Hilfen ist möglich – allerdings nur, wenn das zuvor beantragte Arbeitslosengeld nicht zum Lebensunterhalt ausreicht (Aufstockung).

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