Frist endet: Energieanbieter zahlen Geld zurück ‒ aber nur noch bis Dezember
Überhöhte Preise und Knebel-Vertragslaufzeiten: Noch bis Ende Dezember können Betroffene von bestimmten Gas- und Stromanbietern Geld zurückfordern.
Berlin – Durch unrechtmäßige Preiserhöhungen für Gas und Strom und problematische Vertragspraktiken gerieten die Energieanbieter Primastrom, Voxenergie und Nowenergy in die Kritik. Doch Vergleiche, die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erzielte, ermöglicht betroffenen Kunden Rückerstattungen von bis zu 5000 Euro. Doch wer Geld zurückbekommen möchte, muss sich beeilen: Die Frist für Rückerstattungsforderungen endet am 31. Dezember 2024.

„Teilweise vierstellige Beträge“: Rückerstattungen von Stromanbietern bis Ende Dezember möglich
Nachdem sich zahlreiche Kunden an die Verbraucherzentrale mit Beschwerden über überhöhte Preise, zurückgewiesene Widerrufe und unangemessen lange Vertragslaufzeiten wandten, reichte diese Klage gegen die betroffenen Unternehmen ein. Aufgrund eines erfolgreichen Vergleichs wurden die Klagen zurückgenommen; Kunden können Rückerstattungen für Elektrizität und Gas einfordern.
Die erste außergerichtliche Einigung in der Musterfeststellungsklage gegen die Preiserhöhungen für Strom und Gas im Jahr 2022 konnte bereits im März erzielt werden. Ein weiterer Vergleich aus dem August 2024 erweiterte die Rechte der Kunden und Kundinnen nochmals deutlich: „Insoweit wird der vzbv auch keine weitere Sammelklage gegen die Unternehmen anstreben“, heißt es in einer Pressemitteilung vom Mittwoch (4. Dezember). „Nach dem Vergleich bekommen Kund:innen nun teilweise vierstellige Beträge zurück“, heißt es.
Letzte Chance: Stromanbieter zahlen Geld zurück ‒ aber nur noch bis Ende Dezember
Kundinnen und Kunden der betroffenen Anbieter Primastrom, Voxenergie und Nowenergy können sich auf den Vergleich berufen und unter bestimmten Voraussetzungen Erstattungen bei der zuständigen Primaholding-Gruppe beantragen. Die Frist dafür endet jedoch am 31. Dezember 2024. Um von der Einigung zu profitieren, müssen sich Betroffene direkt an das jeweilige Unternehmen wenden.
So beantragen Sie eine Rückerstattung bei Ihrem Stromanbieter:
- Kontaktaufnahme per E-Mail: Schreiben Sie an Ihren Anbieter (Primastrom, Voxenergie oder Nowenergy) und beziehen Sie sich explizit auf den Vergleich der Verbraucherzentrale.
- Angabe relevanter Daten: Geben Sie alle notwendigen Informationen zu Ihrem Vertrag und den betroffenen Forderungen an.
- Hilfe vom vzbv nutzen: Die Verbraucherzentrale bietet Unterstützung mit einem Vergleichs-Check, anhand dessen Sie feststellen könnnen, welche Ansprüche Sie aufgrund des Vergleichs geltend machen können.
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Die Verbraucherzentrale weist auf den Vergleichs-Check hin, mit dem Verbraucher und Verbraucherinnen berechnen können, ob und in welcher Höhe sie Rückforderungen geltend machen können. Er enthält auch einen Text für das Schreiben, das dafür an das Unternehmen geschickt werden muss.
Verbraucherzentralen klagen auch gegen andere Energieanbieter
Die Unternehmen der Primaholding-Gruppe sind nicht die einzigen Energieversorger, die ins Visier der Verbraucherschützer geraten sind. Auch Kunden anderer Energieversorger – wie etwa ExtraEnergie – können sich Sammelklagen anschließen. Ebenso geht die Verbraucherzentrale gegen überhöhte Preiserhöhungen bei Fernwärme vor, etwa gegen EON und Hansewerk Natur.