Deutliche Beitragserhöhung: Viele ältere Krankenversicherte müssen ab Juli wohl mehr zahlen
Für Zehntausende Bürger wird die Krankenversicherung ab Juli 2025 einem Bericht zufolge deutlich teurer. Davon betroffen sind vor allem ältere Menschen.
München – Auf Zehntausende Bundesbürger kommt offenbar eine satte Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu. Konkret auf all jene, die sich für den Standardtarif entschieden haben, um vergleichsweise günstig versorgt zu werden.
Die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet davon, dass ab dem 1. Juli mit einem Aufschlag von 25 Prozent zu rechnen ist. Die Prämien würden von den Versicherern im Schnitt von 400 Euro im Monat auf 500 Euro erhöht. Bereits zum 1. Juli 2024 war der Beitrag im Standardtarif um 9,3 Prozent angehoben worden.
Beitragserhöhung in privaten Krankenversicherung: Wird der Standardtarif um 25 Prozent teurer?
Laut dem Bundesgesundheitsministerium erfüllt dieser Standardtarif seit seiner Einführung im Jahr 1994 eine soziale Schutzfunktion. Vorrangig richtet er sich „an ältere Versicherte, die aus finanziellen Gründen einen preiswerten Tarif benötigen“. Der Wechsel ist nur für privat Versicherte innerhalb des jeweiligen Versicherungsunternehmens möglich.
Wie der Verband der Privaten Krankenversicherung informiert, nutzen 53.000 Versicherte den neben dem Basistarif und dem Notlagentarif zu den Sozialtarifen zählenden Standardtarif. Anspruch auf diesen haben demnach alle Versicherten, die bereits vor dem 1. Januar 2009 bei ihrer gegenwärtigen PKV eine Vollversicherung hatten.
Zudem müssen sie seit mindestens zehn Jahren privat krankenversichert sein. Weitere Voraussetzungen hängen vom Alter ab: Der Standardtarif steht Bürgern ab dem 65. Geburtstag ebenso offen, wie jenen zwischen 55 und 64 Jahren, wenn ihr gesamtes Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von aktuell 5512,50 Euro pro Monat nicht übersteigt, und jenen unter 55 Jahren, wenn sie zusätzlich eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen oder beantragt haben.
Krankenversicherung wird für viele Ältere teurer: Obergrenze für Standardtarif-Beiträge festgesetzt
Ein Wechsel in den Standardtarif steht auch Familienangehörigen offen, die bei einer Versicherung in der GKV familienversichert wären. Die Leistungen im Standardtarif sind demnach mit jenen aus der GKV vergleichbar. Er soll eine vergleichsweise günstige Alternative für langjährig Versicherte darstellen, da sich Alterungsrückstellungen deutlich beitragsreduzierend auswirken.
Die brancheneinheitlichen Beiträge sind gedeckelt, die Obergrenze beträgt 2025 für Einzelpersonen 804,82 Euro. Dies entspricht dem GKV-Höchstbeitrag ohne Zusatzbeitragssatz. Bei Ehepaaren liegt das Maximum bei 150 Prozent des GKV-Höchstbeitrags.
Als Alternative gibt es für ältere Versicherte, die ihre PKV erst nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen haben, den schon erwähnten Basistarif. Doch auch dieser steigt nach SZ-Infos an.
Standardtarif für privat Versicherte steigt: „Immer noch deutlich günstiger als GKV für Durchschnittsverdiener“
Der Verband der Privaten Krankenversicherung verwies auch darauf, dass die Beiträge für rund zwei Drittel der privat Versicherten zum 1. Januar 2025 gestiegen sind. Bei etwa 18 Prozent lag die durchschnittliche Anpassung. Eine solche Beitragsanpassung darf jedoch „immer nur dann erfolgen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um einen bestimmten Prozentsatz höher liegen als ursprünglich kalkuliert“. Dabei schreibt das Gesetz eine Abweichung um zehn Prozent vor. Die Kontrolle obliegt einem unabhängigen Treuhänder.

Die deutliche Beitragserhöhung wird mit starken Anstiegen bei medizinischen Leistungsausgaben erklärt. Dabei gilt der Krankenhausbereich als größter Kostentreiber.
Dies wirkt sich laut SZ im Standardtarif wegen der vielen älteren Versicherten stärker aus als in anderen Tarifen. Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, betont demnach aber: „Trotz der spürbar gestiegenen Leistungsausgaben zahlen die meisten Versicherten im Standardtarif immer noch deutlich weniger als ein Durchschnittsverdiener in der gesetzlichen Krankenversicherung.“
Als Vorteile einer PKV werden unter anderem die umfassende Versorgung bei allen Haus- und Fachärzten und die automatische Mitversicherung des medizinischen Fortschrittes in Form von neuesten Behandlungsmethoden, Diagnoseverfahren und Arzneien, deren Erfolg wissenschaftlich nachgewiesen ist, genannt. (mg)