60 Milliarden Euro-Loch im Haushalt: Doch Scholz verspricht Rekordinvestitionen
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts reißt ein 60 Milliarden Euro großes Loch in den Bundeshaushalt. Doch Kanzler Scholz versichert: Die Investitionen sind gesichert.
Berlin - Trotz des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts bleibt die Bundesregierung ihren Investitionsplänen treu. „Dass wir eine Rekordquote bei Investitionen erreichen, das wird in jedem Fall gewährleistet sein“, äußerte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag auf dem Handelskongress Deutschland in Berlin. „Wir werden das auch sicherstellen. Es ist für die Funktionsfähigkeit unserer Volkswirtschaft von größter Bedeutung.“ Scholz betonte insbesondere die Notwendigkeit von Investitionen in die deutsche Infrastruktur.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch die Nutzung von Corona-Darlehen für Klimaschutzprojekte als verfassungswidrig bezeichnet. Das Urteil zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 hinterlässt eine Finanzierungslücke von 60 Milliarden Euro für Klimaschutzprojekte und damit im Endeffekt im Bundeshaushalt.
Umweltbundesamt zu Haushaltsurteil: Fossile Subventionen abbauen
Der Präsident des Umweltbundesamts (UBA), Dirk Messner, hat nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts gefordert, klimaschädliche Subventionen abzubauen. Es müssten nun rasch Antworten gefunden werden, wie die ökologische Transformation finanziert werde, wenn die Mittel aus dem Klimafonds wegfallen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag.
„Zusätzliche finanzielle Spielräume lassen sich gewinnen, wenn die Bundesregierung umwelt- und klimaschädliche Subventionen jetzt schnell abschmilzt.“ Im Jahr 2018 hätten sich diese nach Berechnungen des UBA auf mindestens 65,4 Milliarden Euro belaufen.
„Ein Paradebeispiel dafür ist die Energiesteuervergünstigung von Diesel“
Messner wies darauf hin, dass die G7-Staaten - also die sieben führenden Industriestaaten - bereits im Mai 2016 vereinbart hätten, klimaschädliche Subventionen für Öl, Gas und Kohle bis 2025 zu beenden. „Jetzt könnte ein Fahrplan aufgestellt werden, wie die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland, wie international bereits verabredet, abgebaut werden“, sagte der UBA-Präsident. „Ein Paradebeispiel dafür ist die Energiesteuervergünstigung von Diesel, die den Absatz von Dieselfahrzeugen fördert und den Umstieg auf die Elektromobilität behindert.“ Genauso solle das Dienstwagenprivileg fallen, das bisher vor allen Dingen den Verkauf großer Verbrennerautos fördere und oberen Einkommensgruppen zugutekomme.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verwendung von Corona-Krediten für Klimaprojekte am Mittwoch als verfassungswidrig bewertet. Das Urteil reißt ein 60 Milliarden Euro großes Loch in die Finanzierung von Klimavorhaben der Bundesregierung.
Mit Material von dpa