Heizungs-Förderung: Antragstellung verzögert sich – Was die Ampel jetzt plant
Das neue Heizungsgesetz startet zu Jahresbeginn – doch die Antragstellung für die Heizungsförderung kann wohl erst Ende Februar erfolgen. Das geht aus einer Antwort der Regierung hervor.
Berlin – Die Haushaltskrise zieht weite Kreise – und trifft viele von der Ampel-Regierung geplante Maßnahmen. Auch über den Start der versprochenen Förderungen zum Heizungstausch im Rahmen des neuen Heizungsgesetzes von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) herrscht Unsicherheit. Nun gibt eine Antwort der Bundesregierung neue Eckdaten.
Start der Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt voraussichtlich ab 27. Februar 2024
Der Abgeordnete Christian Leye (parteilos, zuvor Die Linke, jetzt Vorsitzender des Vereins BSW) hatte dazu eine Anfrage zum Start der Förderung bei der Regierung gestellt. In der Antwort der Regierung, die IPPEN.MEDIA vorliegt, heißt es, dass die neue Heizungsförderung wie geplant zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, „vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags“. Diese sei im schriftlichen Umlaufverfahren geplant.
„Sobald dann die neuen Förderkonditionen im Bundesanzeiger veröffentlicht sind – voraussichtlich Ende Dezember 2023 – können Antragstellende förderfähige Vorhaben des Heizungstausches umsetzen“, heißt es in dem Schreiben weiter. Der Start der Antragstellung für die Heizungsförderung für private Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer in Einfamilienhäusern bei der KfW erfolgt demnach voraussichtlich ab 27. Februar 2024. Für weitere Antragstellergruppen erfolge der Start anschließend zeitlich gestaffelt. Allerdings soll eine befristete Übergangsregelung eine nachträgliche Antragstellung beim Heizungstausch ermöglichen.
„Nun haben wir es schwarz auf weiß: Während das Heizungsgesetz schon zum 01. Januar 2024 in Kraft tritt, wird eine Antragstellung für eine entsprechende Förderung frühestens Ende Februar möglich sein. Dabei sollte die Förderung doch eigentlich ein essenzieller Zusatz zum Heizungsgesetz sein“, meint Leye dazu gegenüber IPPEN-MEDIA.
„Mit dem Hickhack rund um das Heizungsgesetz und die Förderung wurde schon genug Zeit und Vertrauen verschenkt!“
Die Antwort bedeutet im Klartext für Verbraucher, dass die Förderung nach aktuellem Plan ab Januar startet und die Anträge dann nachträglich gestellt werden können – falls der Haushaltsausschuss zustimmt. „Es kommt 2024 also zu keinem Förderabbruch für Verbraucher“, erklärt Richard Lucht vom Heizungsbauer Thermondo gegenüber unserer Redaktion. „Das ist erst einmal eine gute Nachricht, auch wenn die Förderung noch nicht im Bundesanzeiger steht.“
Bastian Gierull, CEO der Octopus Energy Germany, zeigt sich allerdings enttäuscht von der Verzögerung, wenn diese so kommen sollte: „Die neue Förderung wird vielen Menschen helfen, nachhaltiger und günstiger zu heizen. Umso schmerzhafter ist diese Verzögerung.“ Die verspätete Antragstellung sorge für massive Verunsicherung bei den Menschen, die sich für eine Wärmepumpe interessieren. „Die Bürgerinnen und Bürger brauchen möglichst schnell Planungssicherheit für Installationen im Januar und Februar. Mit dem Hickhack rund um das Heizungsgesetz und die Förderung wurde schon genug Zeit und Vertrauen verschenkt!“, so Gierull.
Die Bundesregierung müsse jetzt endlich Klarheit schaffen und die Förderung so schnell wie möglich auf den Weg bringen, fordert der CEO. „Falls sich weitere Verzögerungen nicht vermeiden lassen, muss das klar kommuniziert werden.“
Thermondo: Verstärkte Nachfrage nach Wärmepumpen im Dezember
„Es wird Zeit, dass das Heizungsgesetz samt Förderung beschlossen und veröffentlicht ist und die Menschen Investitionssicherheit haben“, meint auch Lucht von Thermondo. „Die Verbraucher sind nach dem Hin und Her in der Politik gerade sehr verunsichert – auch was die Förderung ab 2024 angeht.“ Bei Thermondo zeige sich dies aktuell in einer verstärkten Nachfrage nach Wärmepumpen, da die Menschen wohl noch die auslaufende Förderung von 2023 abgreifen wollen. „Viele denken sich: Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“, so Lucht.
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Zudem könne die Bearbeitung der Anträge ab Ende Februar bei der KfW wohl etwas dauern, mutmaßt der Experte. Denn mit der KfW übernehme eine neue Behörde die Bearbeitung, zudem könne es bis dahin zu einer Häufung der Anträge kommen.