Hochzeits-Eklat in Österreich: Polizei verhaftet Bräutigam bei der Trauung – „komplett die Würde weggenommen“
Ein junger Mann wird während seiner Hochzeit in Österreich festgenommen. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Der Anwalt hält das nicht für rechtmäßig.
Vösendorf – Eigentlich sollte es einer der schönsten Tage im Leben des Brautpaares werden. Doch für den Bräutigam endete er noch vor dem Ja-Wort in einem Albtraum.
Während der Zeremonie am Samstag (13. Januar) im Schloss Vösendorf in Österreich habe die Standesbeamtin den Raum verlassen, zitierte Kurier die Braut. Wenig später sei sie mit mehreren Beamten des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zurückgekehrt.
Hochzeit endet für Bräutigam in Schubhaft: Mann wird während der Zeremonie festgenommen
„Ich muss sie jetzt festnehmen“, sagte einer der Beamten zum Bräutigam in einem Video, das offenbar ein Hochzeitsgast aufgenommen hatten. Bis nach der Hochzeit könne man nicht warten. Die Braut, die ursprünglich aus Deutschland kommt, brach daraufhin in Tränen aus. Seit anderthalb Jahren seien die beiden ein Paar. „Er hat keine Straftat begangen. Aber man hat ihm komplett die Würde weggenommen“, schilderte die Braut den Vorfall.
Der 26-jährige Kurde sitzt mittlerweile in Schubhaft. „Durch die Eheschließung wäre er sofort aufenthaltsberechtigt gewesen“, erklärte sein Anwalt dem österreichischen Rundfunk ORF. Das habe die Polizei allerdings verhindern wollen. Schon wenige Tage vor der Hochzeit sei sein Asylantrag abgelehnt worden. Bereits 2022 sei er nach Österreich gekommen und habe einen Asylantrag gestellt.
Bräutigam wird während seiner Hochzeit festgenommen: Polizei führt ihn vom Standesamt ab
Wie es jetzt mit dem Paar weiter geht, bleibt unklar. Angesichts des abgelehnten Bescheides muss der Bräutigam aus Österreich ausreisen. Sein Anwalt ist sich hingegen sicher, dass die Hochzeit rechtmäßig sei und „schon lange geplant“ war. „Man kann nicht eine Hochzeit zu dem Zweck sprengen, um die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts zu verhindern“, sagte er zum Vorgehen der Behörde. Der Anwalt nennt das Vorgehen der Behörden „barbarisch“ und hat Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
Nun will der Anwalt des 26-Jährigen die Abschiebung verhindern. Es habe „Unregelmäßigkeiten“ beim Verfahren gegeben, sagte er dem ORF. Das BFA wollte sich aus Datenschutzgründen nicht äußern. Grundsätzlich gebe es aber keine gesetzlichen Regelungen, die eine Festnahme am Standesamt nicht zulasse. Wird der Asylantrag abgelehnt, können Betroffene innerhalb von 14 Tagen Beschwerde einlegten, informierte die Informationsplattform Refugees Wien. Das Bundesverwaltungsgericht ist dann die letzte Instanz, die in dem Asylverfahren entscheidet.
Währenddessen steigt die Zahl der Abschiebungen in Deutschland deutlich. Für Aufsehen sorgte auch dieser Fall: Der Mörder von Rudolph Moshammer wurde abgeschoben.
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