Nach Lkw-Unfall mit verletzten Soldaten: Diskussion entfacht – „Wanderwege sind zum Wandern da“
Nach dem folgenschweren Unfall am Hohen Brendten, bei dem mehrere Soldaten verletzt und drei Bundeswehrfahrzeuge beschädigt wurden, ist jetzt eine Sicherheitsdebatte entfacht.
Mittenwald - Nach dem folgenschweren Unfall am Hohen Brendten, bei dem drei Bundeswehrfahrzeuge beschädigt und mehrere Soldaten verletzt wurden, rückt eine Frage besonders in den Fokus: Wo dürfen Radfahrer rund um den Standortübungsplatz eigentlich fahren – und wo nicht?
Die Bundeswehr hat sich inzwischen mit einer Stellungnahme geäußert. Der Standortübungsplatz Mittenwald ist seit 2021 als militärischer Sicherheitsbereich ausgewiesen. Wer ihn ohne Genehmigung betritt oder sich abseits markierter Wege aufhält, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern bringt sich auch in ernsthafte Gefahr. Laut Bundeswehr haben genau das die beiden Radfahrer getan, die über die Rossgrabenstraße in das gesperrte Gebiet einfuhren und den großen Unfall ausgelöst haben sollen. „Die Übung war angemeldet, die Strecke war mit einem herabgelassenen Schlagbaum deutlich gesichert und gesperrt. Diesen haben die beiden einfach umfahren“, erklärt ein Pressesprecher der Bundeswehr gegenüber dem Tagblatt.
Bundeswehr-Konvoi aus drei Lastwagen kollidierten
An der Stelle kam es zu dem folgenreichen Zusammenstoß: Der Bundeswehr-Konvoi aus drei Lastwagen wurde von den Radfahrern ausgebremst, die den Fahrzeugverband offenbar zu spät bemerkten. Die Lkw wurden schwer beschädigt, mehrere Soldaten verletzt. Ein Mann musste von der Feuerwehr aus der Fahrerkabine befreit und per Hubschrauber in die Unfallklinik Murnau geflogen werden. Die beiden Radfahrer blieben unverletzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit.

Der Fall könnte nun auch Auswirkungen auf zwei beliebte Wanderwege durch den militärischen Sicherheitsbereich haben: die asphaltierte Strecke vom Luttensee zum Wildensee sowie den Grieserweg in Richtung Klais. Beide Routen sind seit 2021 offiziell als Wanderwege ausgewiesen – darf man dort also auch Fahrradfahren?
Fahrzeuge brauchen Genehmigung
Der Standortälteste, Oberstleutnant Eike Gudat, teilt dem Tagblatt mit: „Es bedarf für das Befahren der ausgewiesenen Wege mit Fahrzeugen einer Fahrgenehmigung“. Und ein Fahrrad gilt im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) als Fahrzeug. Radfahrer sind daher Fahrzeugführende mit allen Rechten und Pflichten – was die Wanderwege rein juristisch eigentlich zum Tabugebiet für sie macht. „Wanderwege sind zum Wandern da“, betont der Pressesprecher.
2021 habe es zwar Gespräche mit der Gemeinde gegeben, die aus touristischen Gründen das Mountainbiken auf diesen beiden Wegen ermöglichen wollte. Aktuell trifft die Armee dazu keine abschließende Aussage: Man wolle zunächst das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im aktuellen Fall abwarten. Dann soll klipp und klar gemacht werden, ob Fahrradfahren auf den ausgewiesenen Strecken erlaubt ist – oder eben nicht.
Die Bundeswehr mahnt zur Eigenverantwortung im Bereich des Hohen Brendten. Wer sich dort bewegt, solle sich vorab informieren, Hinweisschilder beachten und markierte Wege keinesfalls verlassen. „Diese Vorkehrungen dienen in erster Linie dem Schutz der Bevölkerung“, betont der Standortälteste.