AfD gesichert rechtsextremistisch: Droht Politikern das Aus?

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AfD gesichert rechtsextremistisch: Droht Politikern jetzt das Aus?

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Der Verfassungsschutz stuft die gesamte AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Das hat politische, für manche auch ganz persönliche Folgen.

Nun ist es also offiziell: Der Verfassungsschutz hat die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Bei der Partei hat man damit offenbar schon lange gerechnet. So gibt es seit Monaten ein Dokument auf einer von der Partei betriebenen Online-Anwerbe-Seite, das sich mit der Frage beschäftigt, was eine solche Einstufung für AfD-Mitglieder bedeutet. In dieser „aktualisierten Handreichung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst zu den Folgen einer Verfassungsschutzbeobachtung der AfD“ geht es auch um mögliche Suspendierungen vom Dienst. Welche Folgen hat die Einstufung für AfD-Politiker konkret?

AfD gesichert rechtsextremistisch: Das sind die Konsequenzen

Klar ist: „Die Einstufung kann zunächst nur Folgen für Beamte haben. Denn sie müssen jederzeit die Gewähr bieten, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten“, sagt Philipp Austermann im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau. Der Jurist ist Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. „Wenn sie aber Mitglieder in einer vom Bundesverfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Partei sind, kann daran Zweifel aufkommen.“

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Die AfD selbst schreibt auf ihrer Internetseite an ihre Mitglieder: Die Einstufung als gesichert rechtsextreme Bestrebung führe nicht automatisch dazu, „dass Beamte aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden oder dass die Versorgungsbezüge bedroht sind. Auch etwaige Disziplinarmaßnahmen sind nicht zu befürchten.“ Mit Blick auf „die einschlägige Rechtsprechung“ gehe man davon aus, dass die Verletzung der Treuepflicht dann greife, wenn man sich „aktiv in der Partei betätigt“. Heißt: „Um dies zu erfüllen, muss man entweder ein Parteiamt übernehmen und/oder sich als Kandidat in einer Partei betätigen.“

Je nach juristischer Einschätzung haben also zumindest verbeamtete AfD-Spitzenpolitiker und sonstige Abgeordnete Konsequenzen zu fürchten. Und davon gibt es in der Partei einige. Eine Übersicht.

AfD-Politiker mit Beamtenstatus

Im Bundesvorstand der AfD sind mehrere Beamte vertreten, darunter Lehrer wie der Bundesschriftführer Dennis Hohloch oder der Oberstaatsanwalt Roman Reusch, AfD-Beisitzer im Bundesvorstand. Der AfD-Politiker Götz Frömming, einer der parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktion, arbeitete vor seiner Abgeordnetentätigkeit als Gymnasiallehrer. Karsten Hilse, Sprecher für Klimaschutz und Energie, ist Polizeibeamter. Ebenso wie Baden-Württembergs Parteivizechef Martin Hess, seit 2017 im Bundestag. Wie bei vielen verbeamteten AfD-Politikern ruht auch seine Position derzeit.

Können diese AfD-Mitglieder nun suspendiert werden? Theoretisch ja. Allerdings wird das in der Praxis nicht immer umgesetzt, wie das Beispiel des wohl bekanntesten Beamten der AfD zeigt: Björn Höcke. Der rechtsextreme Thüringen-Frontmann der AfD ist verbeamteter Sport- und Geschichtslehrer. Mehrmals forderten politische Gegner, er solle vom Dienst suspendiert werden. Seit seinem Einzug in den Landtag ist er beurlaubt, das Dienstverhältnis ruht. Aktuell dürfte er in den Lehrerberuf zurückkehren, wenn er denn wollte. Und: Auch die großzügigen Beamtenzahlungen und Pensionsansprüche stünden ihm, Stand jetzt, weiter zu.

Lehrer und AfD-Einpeitscher: Björn Höcke (rechts) mit den AfD-Chefs Tino Chrupalla und Alice Weidel.
Lehrer und AfD-Einpeitscher: Björn Höcke (rechts) mit den AfD-Chefs Tino Chrupalla und Alice Weidel. © Sören Stache/picture alliance

Folgen der AfD-Einstufung: „AfD nun endgültig koalitionsuntauglich“

Derweil hat die neue Einstufung durch den Verfassungsschutz auch politische Konsequenzen für die Partei. Austermann erwartet eine erneute Debatte um ein AfD-Verbot. Damit rechnet auch Politologe Johannes Hillje. „Ein AfD-Verbotsverfahren wird nun wahrscheinlicher“, so Hillje im Gespräch mit unserer Redaktion. Bereits vor der Bundestagswahl hatten Abgeordnete mehrerer Parteien fraktionsübergreifend ein solches Verbotsverfahren angestoßen. Abgestimmt wurde bislang nicht darüber – nach der neuen Einstufung könnte sich das allerdings ändern.

Politikberater Johannes Hillje in seinem Büro in Berlin.
Politikberater Johannes Hillje in seinem Büro in Berlin. © Peter Sieben

Am Verhalten der Wählerschaft werde sich indes wenig ändern, glaubt Hillje. „Die Erfahrung zeigt, dass sich am Zuspruch zur AfD durch die Einstufungen der Behörde wenig ändert.“ Allerdings werde die AfD die Entscheidung wohl parteipolitisch instrumentalisieren. „Die AfD wird den Verfassungsschutz nun noch heftiger diskreditieren, allerdings ist die letzte Einstufung der AfD durch ein unabhängiges Gericht bestätigt worden. Die Angriffe der AfD auf den Verfassungsschutz sind Propaganda. Die Arbeit des Verfassungsschutzes hat bislang der Prüfung der Gerichte standgehalten.“ Für Hillje ist klar: „Auf Bundesebene ist die AfD nun endgültig koalitionsuntauglich.“

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