Immer höhere Rundfunkgebühren – während Moderatoren Millionen verdienen
Kommendes Jahr könnte Verbraucher eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags erwarten. Dabei verdienen einige ZDF-Moderatoren Millionen, zeigt eine neue Aufstellung.
München – Eigentlich soll der Rundfunkbeitrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus ARD, ZDF und Deutschlandradio 2025 erhöht werden. Am 23. Februar jedenfalls wird die Gebührenkommission KEF ihren 24. Bericht vorstellen. Dabei wird erwartet, dass sie den Rundfunkbeitrag statt der gegenwärtigen 18,36 Euro Beitrag ab 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro anhebt.
Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab kommendem Jahr wird aktuell jedoch immer noch diskutiert. Vor allem die Länder könnten dem ursprünglichen Plan zur Rundfunkgebühr-Erhöhung noch einen Strich durch die Rechnung machen. Dafür müssten sie allerdings einen ungewöhnlichen Weg gehen – und die Sendeanstalten müssten mitziehen.
Exklusive Aufstellung zeigt, wie viel ZDF-Moderatoren verdienen
Zur aktuellen Debatte kommt hinzu, dass die Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus ARD, ZDF und Deutschlandfunk vor Kurzem reichlich in den Mittelpunkt der Kritik gerückt sind. Anlass war einer der Welt am Sonntag zugespielten Aufstellung darüber, wie viel Moderatoren beim ZDF jährlich verdienen. Eigentlich werden die Honorare von Moderatoren in der Regel von den Sendeanstalten geheim gehalten.
Der Aufstellung zufolge erhält Moderator Markus Lanz 1,9 Millionen Euro jährlich. Koch Horst Lichters Gehalt beläuft sich demzufolge auf 1,7 Millionen jährlich und Comedian und Heute-Show-Moderator Oliver Welke erhält 1,2 Millionen Euro im Jahr.
Moderator Johannes Kerner erhält insgesamt 630.000 Euro jährlich. Moderatorin Andrea Kiewel, vor allem bekannt aus der traditionsreichen ZDF-Sendung „Fernsehgarten“ kommt laut internen ZDF-Unterlagen auf ein jährliches Gehalt von 400.000 Euro. Die Wissenschaftsjournalistin Mai Thi Leiendecker verdient demnach rund 349.000 Euro und Giovanni Zarella etwa 300.000 Euro jährlich.
Minister der Länder könnten Erhöhung des Rundfunkbeitrags noch verhindern
Am 20. Juli 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss festgestellt, dass für die Länder eine staatliche Handlungspflicht in Bezug auf die Gewährleistung der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bestehe. Mit ihm korrespondiert in selbem Zuge auch ein grundrechtlicher Finanzierungsanspruch. Kommen die Länger ihrer Pflicht nicht nach, könnten sie dafür von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit einer Verfassungsbeschwerde gerügt werden.
Laut Medienstaatsvertrag wird die sogenannte Handlungspflicht so festgelegt, dass die Beitragsfestsetzung anhand eines Staatsvertrags erfolgt. Bekanntlich haben die Verfassungsrichter ebenfalls geurteilt, dass vom KEF-Vorschlag nur in Ausnahmefällen und nur fundiert begründet abgewichen werden darf: „Für das Inkrafttreten der Regelungen des (Rundfunkfinanzierungs-)Staatsvertrags über Beitragsanpassungen – auf der Grundlage der Bedarfsfeststellung der KEF – bedarf es derzeit mangels anderer Vereinbarung (…) immer wieder erneut der Zustimmung aller Länder“, begründeten die Karlsruher Richter der FAZ zufolge damals.
Doch die Länder könnten die Empfehlung der KEF vom 23. Februar ignorieren und sich dazu entschließen, keinen neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag erstellen. Da sich mehrere Ministerpräsidenten sowie der Regierende Bürgermeister Berlins gegen eine Beitragserhöhung ausgesprochen haben, würden sie diese Vereinbarung, die auch die Zustimmung der Landesparlamente finden müsste, gar nicht erst unterzeichnen.
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3,2 Millionen Haushalte in Deutschland zahlen Rundfunkbeitrag nicht – oder sind in Zahlungsrückstand
Grundsätzlich ist der Rundfunkbeitrag verpflichtend für jeden Haushalt fällig. Jedoch kann man sich unter bestimmten Umständen auch von seiner Zahlungspflicht befreien lassen – dazu gehören unter anderem Geringverdiener oder bestimmte Rentner. Aktuellen Prognosen des Jahresberichts des Beitragsservices zufolge ist davon auszugehen, dass insgesamt 3,2 Millionen Haushalte in Deutschland keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Oder, dass sie mit ihren Zahlungen im Verzug sind. (Fabian Hartmann)