Kreistag fasst Grundsatzbeschluss: Weilheim-Schongau soll weiter Jugendzentren unterstützen
Die Jugendzentren in den fünf großen Kommunen im Landkreis Weilheim-Schongau sollen jetzt doch weiter finanzielle Unterstützung erhalten. Der Kreistag fasste dazu einen Grundsatzbeschluss.
Region - Eine kleine Rolle im Spar-Diktat rückwärts? Der Landkreis Weilheim-Schongau hatte im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2023 entschieden, die freiwillige Förderung von jeweils einer Vollzeitstelle in den Jugendzentren der fünf großen Gemeinden zum 1. Januar 2025 aufzuheben. Jetzt stimmte der Kreistag in einem Grundsatzbeschluss zu, dass ab 2025 die Jugendzentren in den fünf großen Gemeinden doch finanzielle Unterstützung erhalten sollen.
Die Jugendzentren in den fünf großen Kommunen im Landkreis Weilheim-Schongau sollen weiter finanzielle Unterstützung erhalten.
Der Landkreis steht rechtlich nicht in der Pflicht, die Personalkosten für Jugendzentren zu übernehmen. Das ist nämlich Aufgabe der Trägerkommunen. Diese hatten den Beschluss letztes Jahr auch akzeptiert, obwohl damit quasi „die Nabelschnur zum Jugendamt“ verloren gehe, so Kreisrat und Bürgermeister Peter Ostenrieder (CSU). Denn: Jugendarbeit im JuZe sei auch als Präventivarbeit für den Landkreis zu sehen und fördere die politische Bildung.

Antrag: Jährlich 25.000 Euro vom Landkreis pro Jugendzentrum
Daher beantragte Peitings Rathauschef im Namen seiner Bürgermeisterkollegen von Peißenberg, Penzberg, Schongau und Weilheim eine jährliche Unterstützung aus dem Landkreishaushalt von 25.000 Euro pro Zentrum ab 2025. Falls neue Jugendzentren dazukämen. gelte das natürlich auch für diese.
Antrag einstimmig angenommen
Die Kreisräte befürworteten einstimmig diesen Antrag, auch wenn das etwas konträr zu den Sparmaßnahmen im Landkreis-Haushalt stehe. Jugendarbeit dürfe nicht „unter die Räder“ kommen, konstatierte Kreisrat Manuel Neulinger (Grüne). Damit beauftragt der Kreistag nun das Amt für Jugend und Familie mit der Erarbeitung einer entsprechenden Förderrichtlinie mit Wirkung ab 1. Januar 2025. Gleichzeitig sollen dafür notwendige Haushaltsmittel in Höhe von mindestens 125.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2025 zuzüglich eventueller Gehaltskostensteigerungen erstmalig ab 2026 eingestellt werden.
Meine news
Mit dem „Das Gelbe Blatt“-Newsletter täglich zum Feierabend oder mit der neuen „Das Gelbe Blatt“-App immer aktuell über die wichtigsten Geschichten informiert.