Geschubst, gepöbelt, gedroht und gekratzt: Muss ein 43-Jähriger aus Schongau in die Psychiatrie?

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Um ein Parkproblem und letztlich um Beleidigung geht es bei einem Prozess am Amtsgericht Erding. © Symbolbild Justitia dpa Bildfunk

Nicht jeder Mann namens Fischer ist mit der gleichnamigen Schlagersängerin verwandt und hat drei Kinder von ihr. In Schongau aber behauptete das ein 43-Jähriger – die traurige Folge einer psychischen Erkrankung. Die führte in den Jahren 2022/23 zu allerhand Straftaten. Jetzt wurde gegen den Bäcker verhandelt. Es geht um seine Unterbringung in der Psychiatrie.

„80 Prozent der Anklage ist gelogen“, sagte der Mann zu Prozessauftakt vor dem Landgericht München II. „Mir geht es gut, ich bekomme alle drei Monate eine Depotspritze“, schob er noch nach und wäre dann am liebsten gegangen. Dabei befindet er sich ja bereits in einer entsprechenden psychiatrischen Einrichtung. Doch die Richter wollten natürlich alles wissen, was sich der Schongauer so geleistet hatte. Da begann er zu erzählen, schnell, nuschelnd und äußerst bagatellisierend. Alles hatte mit einem Buddha-Bild über der Wohnungstür eines Wohnungs-Nachbarn begonnen. Das zerriss der Angeklagte eines Tages, weil es ja verboten war, im Treppenhaus etwas aufzuhängen. Es entwickelte sich ein Streit, der Angeklagte fuchtelte mit dem Messer herum.

Sparkassen-Mitarbeiter gewatscht

Er schubste, er pöbelte, er drohte, er kratzte, er benahm sich einfach zunehmend daneben. „Sind Sie zwei Frauen zu nahe gekommen?“, fragte ihn die Vorsitzende Richterin Regina Holstein. „Nein“, antwortete der Angeklagte. Nur aus der Geschichte mit der Watschn gegen einen Mitarbeiter der Sparkasse kam er nicht mehr heraus. „Ich hatte eine Riesenwut auf die. Jeden Montag war die Bankkarte gesperrt und ich war gezwungen, da reinzugehen. Ich bin seit 40 Jahren Kunde“, behauptete er. Und dann schlug er zu. „Das sind dann die 20 Prozent der Anklage, die stimmen“, bemerkte die Richterin. Der Angeklagte nickte zustimmend.

Als dann die Polizei kam, ließ er sich erst nicht festnehmen und dann aber doch. Laut Anklage drohte er den Beamten, sie zu schlagen. „haben Sie die Beamten beleidigt?“, fragte die Richterin. „Nein“, behauptete der Angeklagte. Laut Anklage hatte er sie aber auch gekratzt und bei der Festnahme erhebliche Gegenwehr geleistet. Unklar blieb, ob der 43-Jährige einfach nur log oder sich die Situationen schön geredet hatte.

Karl Lagerfeld als Vater

In seinem Hirn hatte er auch schon mal den ehemaligen Designer Karl Lagerfeld als seinen Vater bezeichnet. Sein Mutter war angeblich die amerikanische Schauspielerin Glenn Close. Er selber wollte in Cleveland geboren sein. Tatsächlich kam der Mann in Augsburg zur Welt. Die Lagerfeld-Nummer schob er auf seine sadistische Art zurück. Vermutlich war es aber einfach der Wunsch, besonders zu sein. Denn ansonsten war sein Leben ziemlich glanzlos verlaufen. Weil er mit seinen Finanzen gar nicht zurecht kam, besorgte ihm seine Mutter sogar einen Betreuer. Der Prozess dauert an.

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