Der Grünpfeil an der Stöger-Ostin-Straße ist Geschichte

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Der Grünpfeil an der Stöger-Ostin-Straße wurde aus Verkehrssicherheitsgründen abmontiert. © Thomas Plettenberg

Das Landratsamt sieht nach der Entfernung des Grünpfeils keine weiteren Möglichkeiten zur Verkehrsregelung an der Stöger-Ostin-Straße.

Miesbach – Ein kleines schwarzes Schild mit einem grünen Pfeil sorgte dieser Tage für Diskussionen in Miesbach. Nicht nur im Stadtrat wurde Unverständnis über die Entfernung des Grünpfeils an der Stöger-Ostin-Straße laut (wir berichteten), auch in den sozialen Medien. Wie berichtet, ließ die Untere Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt das Schild aus Sicherheitsgründen entfernen.

Hinweisschild habe keinen Effekt gezeigt

„Der Grünpfeil wurde auf Antrag der Stadt Miesbach im Jahr 2001 angebracht und sollte zu einer Erhöhung des Fahrzeugabflusses und einem Abbau der wartenden Fahrzeuge führen“, teilt eine Sprecherin des Landratsamtes auf Anfrage mit. Eine andere Möglichkeit zur Verkehrsregelung an der Kreuzung sieht die Behörde nach der Entfernung nicht. Ein Hinweisschild habe keinen Effekt auf das Verhalten der Rechtsabbieger gezeigt. Auch, dass die Fußgängerampel abgeschaltet wird – weil dort, wie häufig argumentiert wird, wenig Fußgänger unterwegs sind – sei derzeit nicht möglich und werde aus Verkehrssicherheitsgründen nicht befürwortet. Durch die neu geschaffene Wohnbebauung in der Nähe erwartet die Sprecherin zudem, dass die Ampel häufiger genutzt wird.

Generell, teilt die Sprecherin mit, gibt es auf Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen keine weiteren Grünpfeilschilder. An der Stöger-Ostin-Straße wurde das Schild entfernt, weil ein Großteil der Rechtsabbieger nicht auf Fußgänger achte.

Dabei beinhaltet der grüne Pfeil auch die Pflicht, Fußgängern Vorrang zu gewähren: „Bei Ampelanlagen mit nicht leuchtendem Grünpfeil wie hier muss ein Fahrzeugführer bereits an der Haltelinie sein Fahrzeug zum Stehen bringen, wenn sich an der Kreuzung auch eine Fußgängerfurt befindet und diese in den Schutzbereich der Lichtzeichenanlage mit einbezogen ist“, schreibt die Sprecherin. Allgemein gelte nach der Straßenverkehrsordnung: Wer abbiegen will, muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen.

sf

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