Bundestagswahl 2025 - Briefwahl: So reagieren Sie bei fehlenden Unterlagen
Die Briefwahl ist bei der Bundestagswahl eine bequeme Alternative zum Gang ins Wahllokal. Verzögerungen bei der Zustellung der Unterlagen können jedoch dazu führen, dass Wähler ihre Stimme nicht wie geplant abgeben können. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zu prüfen, ob die Briefwahlunterlagen rechtzeitig eingetroffen sind.
Die Beantragung der Unterlagen ist bis spätestens Freitag vor der Wahl um 15.00 Uhr möglich. In Ausnahmefällen, wie etwa bei plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahllokals unmöglich macht, können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag selbst bis 15.00 Uhr beantragt werden.
Was tun, wenn die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 fehlen?
Falls Ihre Unterlagen nicht angekommen sind, sollten Sie schnell handeln. Hier sind die wichtigsten Schritte:
- Wahlbehörde kontaktieren: Wenden Sie sich umgehend an das Wahlamt Ihrer Gemeinde. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde.
- Ersatzunterlagen beantragen: Bis Samstag vor der Wahl (22. Februar 2025) um 12.00 Uhr können Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Sie müssen glaubhaft darlegen, dass die ursprünglichen Unterlagen nicht angekommen sind.
- Ersatzunterlagen persönlich abholen: Sollte der Postversand nicht mehr rechtzeitig möglich sein, müssen Sie die Unterlagen persönlich abholen oder eine bevollmächtigte Person schicken.
- Keine doppelte Wahl möglich: Sollten die ursprünglich beantragten Unterlagen später eintreffen, sind diese ungültig. Damit soll sichergestellt werden, dass jede Stimme nur einmal gezählt wird und der Wahlprozess fair bleibt.
Persönlich wählen trotz Briefwahlantrag?
Ja, das ist möglich allerdings nur mit dem erhaltenen Wahlschein. Dieser muss am Wahltag ins Wahllokal mitgebracht werden. Ohne Wahlschein ist eine Stimmabgabe nicht immer möglich.
Wann werden die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 verschickt?
Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt je nach Gemeinde zwischen dem 6. und 10. Februar. Normalerweise haben Wähler fünf Wochen Zeit zur Abstimmung. In diesem Jahr sind es jedoch nur maximal zwei Wochen. Wer eine Woche vor der Wahl noch keine Unterlagen erhalten hat, sollte dringend bei der zuständigen Wahlbehörde nachfragen.
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