Bahn führt Tür-Strafe ein – kommt sie jetzt auch in anderen Bundesländern?
Wer in Berlin noch schnell in die Bahn springt und die Tür blockiert, riskiert ab jetzt eine Geldstrafe. Wie das Problem im Norden geregelt ist.
Niedersachsen/Bremen/Hamburg – Die Hauptstadt ist ja in vielerlei Hinsicht Trendsetter. Auch in Sachen ÖPNV betritt Berlin jetzt Neuland und will mit einer Unart Schluss machen, die dort zu viel Ärger führt. Das mutwillige Aufhalten von schließenden Türen bei Bus, U-Bahn und Tram nervt nicht nur Fahrgäste und Fahrzeugführer.
Es ist außerdem gefährlich – und kann jetzt ziemlich teuer werden. Denn seit Mai haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) eine Geldstrafe auf das Blockieren des Türenschließens eingeführt.
Geldstrafe bei mutwilligem Offenhalten von U-Bahn- oder Bus-Türen ab 1. Mai
Zum 1. Mai wurden die Nutzungsbedingungen entsprechend ergänzt. Wer jetzt also im Bahnhof oder an der Haltestelle noch auf den letzten Drücker ins Fahrzeug springt und die sich schließenden Türen aufstemmt, könnte anschließend um 50 Euro ärmer sein. Denn so hoch ist die Strafe auf dieses Verhalten.
Der Hintergrund dieser Entscheidung: Laut BVG komme es in Berliner U-Bahnen monatlich zu etwa 200 Türstörungen. Dies habe Auswirkungen auf den gesamten Betrieb und führe vielfach zu Verzögerungen. Auch die Sicherheit soll sich durch die neue Regelung verbessern.
Wie das Blockieren der Abfahrt durch Offenhalten der Türen im Norden geregelt ist
Wie aber sieht es abseits der Hauptstadt, hier im Norden aus? Gibt es ähnliche Probleme und eine entsprechende Regelung, was das Offenhalten von Türen angeht? In Bremen hat man ebenfalls keine Lust auf Nachzügler, die sich noch schnell in das Fahrzeug hineinquetschen.

In den seit 1. Januar 2025 geltenden Beförderungsbedingungen steht bereits: „Wird die bevorstehende Abfahrt angekündigt oder schließt sich eine Tür, darf das Fahrzeug nicht mehr betreten oder verlassen werden.“ Eine Strafe ist allerdings nicht vorgesehen.
In Hamburg und Bremen gibt es entsprechende Regelungen
Ähnlich ist es in Hamburg. Auf Anfrage von kreiszeitung.de erklärt die Hamburger Hochbahn: „Das Offenhalten der Türen im Fahrbetrieb ist auch in Hamburg ein Thema, das zu Verzögerungen und Ärger bei unserem Fahrpersonal, aber auch unseren Fahrgästen führt. In den Beförderungsbedingungen des hvv ist das eigenmächtige Offenhalten oder Blockieren der Türen bereits untersagt, die Einführung einer Sanktionierung ist derzeit nicht geplant.“ Man appelliere stattdessen an die Vernunft aller Fahrgäste.
Schließlich sei die Taktung bei der Hamburger Hochbahn so eng, dass die nächste Bahn meist sowieso schon wenige Minuten später komme. Ein mutwilliges Offenhalten der Türen einer abfahrenden Bahn mache also gar keinen Sinn, erklärt eine hvv-Sprecherin.
In Niedersachsen stellt das Verhalten der Fahrgäste weniger Probleme dar
Weniger Eile und mehr ruhiges Blut herrscht anscheinend in Niedersachsen. Eine Anfrage beim Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) ergibt, dass zu der Thematik noch keine Diskussionen in der Arbeitsgruppe „Tarif & Vertrieb“, die bei dem Verbund solche Angelegenheiten erörtert, stattgefunden hat. Im VBN sind 30 kommunale und private Verkehrsunternehmen zusammengeschlossen.
Bei der AG Tarif & Vertrieb können diese Missstände vorgetragen werden. Sieht die AG einen Handlungsbedarf, dann empfiehlt sie eine entsprechende Anpassung der Beförderungsbedingungen. Beim Blockieren von Türen sieht sie diesen Handlungsbedarf also nicht. Eine entsprechende Änderung sei daher auch nicht geplant, wie ein Sprecher erklärt.
Geldstrafe für Türblockierer – noch nicht in Niedersachsen und Bremen
Insofern stellt die Berliner Regelung mit der Möglichkeit, gegenüber den Türblockierern eine Geldstrafe zu verhängen, einen Sonderfall dar. Auch wenn das Problem in der zweitgrößten Stadt in Deutschland, in Hamburg, ebenfalls zu Problemen und Ärger führt.
Niedersachsens Verkehrsbetriebe hatten zuletzt vor allem wegen des andauernden Tarifstreits und zahlreicher Streiks auf sich aufmerksam gemacht. Immer wieder hatten Busse und Bahne stillgestanden.