Die kuriose Verwechslung mit einem Lkw macht aus einem Bagatellfall ein bizarres Bußgeldverfahren mit drastischen Folgen.
Ein Autofahrer aus Rheinland-Pfalz traut seinen Augen kaum, als er den Bußgeldbescheid in den Händen hält. 960 Euro Geldbuße, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg – und das für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von lediglich sieben Kilometern pro Stunde. Was zunächst wie ein schlechter Scherz klingt, entpuppt sich als haarsträubender Behördenfehler, der nun die Staatsanwaltschaft beschäftigt. Der Mann war im September 2025 mit seinem Ford Fiesta auf der A3 bei Windhagen in Fahrtrichtung Frankfurt unterwegs, als ihn der Blitzer erfasste.
Bei erlaubten 120 km/h fuhr der Kleinwagen-Fahrer 131 km/h – nach Toleranzabzug eine Überschreitung von gerade einmal sieben km/h. Für einen solchen Verstoß sieht der Bußgeldkatalog normalerweise ein Verwarnungsgeld von 20 Euro vor, ohne Punkte und ohne Fahrverbot. Doch stattdessen flatterte dem Fahrer ein Bescheid ins Haus, der ihn finanziell und beruflich existenziell bedroht. Der Grund für die drastische Sanktion: Die Behörde stufte seinen Ford Fiesta fälschlicherweise als Lastkraftwagen ein.
„Ford Fiesta“ wird zum vermeintlichen Brummi
Die fehlerhafte Klassifizierung führte zu einer völlig anderen Bewertung des Vorfalls. Für Lkws gilt auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Durch die falsche Einstufung errechnete die Bußgeldstelle aus den tatsächlich gefahrenen 131 km/h eine Überschreitung von 47 km/h – nach Toleranzabzug. „Die falsche Fahrzeugklasse führt sofort zu völlig anderen Grenzwerten und Strafen“, erklärt Verkehrsrechtsanwalt Tom Louven, der den Fall im Auftrag von Geblitzt.de vertritt.
Weil die Behörde von einer vorsätzlichen Überschreitung ausging, wurde das Bußgeld nach Paragraph 4a der Bußgeldkatalog-Verordnung verdoppelt. So entstand eine Gesamtforderung von 1.011,50 Euro – inklusive Gebühren und Auslagen. Der Fahrer soll damit für einen Behördenfehler auch noch Bearbeitungsgebühren zahlen. Auf dem Beweisfoto ist eindeutig ein Kleinwagen zu erkennen. Auffällig ist allerdings ein Bus im Gegenverkehr, der sich zeitgleich im Erfassungsbereich der Messanlage befand. Es ist denkbar, dass die Technik beide Fahrzeuge nicht sauber trennte – und aus der Kombination von Pkw und Bus rechnerisch ein Lkw entstand.
Trotz Beweisfoto: Bußgeldstelle gibt Fall an Staatsanwaltschaft ab
Der betroffene Fahrer legte umgehend Einspruch ein. Rechtsanwalt Louven rät generell zur Vorsicht: „Da in Bußgeldbescheiden regelmäßig Fehler passieren, sollten Betroffene diese immer sorgfältig auf Plausibilität prüfen und im Zweifel einen Anwalt hinzuziehen. Wichtig ist, für den Einspruch die Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids einzuhalten“.
Trotz der klaren Beweislage korrigierte die Bußgeldstelle ihren Fehler nicht. Stattdessen gab sie das Verfahren nach einer „Zwischenprüfung“ an die Staatsanwaltschaft ab, die es dem örtlichen Amtsgericht vorlegte. Nun muss ein Richter über den offensichtlichen Verwaltungsfehler entscheiden. Die Chancen für den Fahrer stehen gut, denn entscheidend bleibt das Beweisfoto – und das zeigt eindeutig keinen Lkw. Es ist nicht der einzige kuriose Vorfall rund um die Autobahn in letzter Zeit.