Ein fehlerhaftes Etikett könnte für einige Verbraucher gefährlich werden. Ein asiatischer Snack wird derzeit fast deutschlandweit zurückgerufen.
München – Ein knuspriger Snack, der für den kleinen Hunger zwischendurch gedacht ist, kann für Menschen mit einer Weizenallergie gefährlich werden. Ein Fehler in der Produktion führt dazu, dass ein asiatischer Mais-Snack einen nicht deklarierten Inhaltsstoff enthält. Der Hersteller hat einen Rückruf für alle betroffenen Chargen gestartet und warnt vor dem Konsum.
Bei dem Produkt handelt es sich um BOY BAWANG CORNICK LECHON MANOK FLAVOR von Heuschen & Schrouff Oriental Food Trading B.V. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf lebensmittelwarnung,de berichtet, wurde dieser Artikel fast überall in Deutschland verkauft, mit Ausnahme von Brandenburg.
| Produkt | BOY BAWANG CORNICK LECHON MANOK FLAVOR |
|---|---|
| Hersteller | Heuschen & Schrouff Oriental Food Trading B.V. |
| Betroffene Chargen | Alle Mindesthaltbarkeitsdaten |
| Artikelnummer | 04133 |
Weizen nicht auf Etikett angegeben: Asiatischer Maissnack im Rückruf
Menschen mit einer Weizenallergie sollten dieses Produkt unbedingt meiden. Es kann ohne Kassenbon im Geschäft zurückgegeben werden, wobei der Kaufpreis erstattet wird. Wer das Produkt bereits verzehrt hat und allergische Symptome bemerkt, sollte sofort einen Arzt konsultieren.
Eine Weizenallergie kann unterschiedliche Symptome hervorrufen, die von leicht bis lebensbedrohlich reichen. Häufige Reaktionen umfassen Hautausschläge, Juckreiz, Nesselsucht und Ekzeme, wie die AOK berichtet. Auch das Verdauungssystem kann betroffen sein, mit Beschwerden wie Bauchschmerzen, Durchfall, Übelkeit, Erbrechen und Magenkrämpfen. In seltenen Fällen treten Atemprobleme auf.
Heuschen & Schrouff Oriental Food Trading B.V. rät Menschen mit einer Weizenallergie dringend davon ab, das Produkt zu konsumieren. Das Unternehmen erklärt, dass Weizen aufgrund eines möglichen Produktionsfehlers nicht auf dem Etikett angegeben ist, obwohl er im Produkt enthalten ist. Betroffene können das Produkt ohne Vorlage eines Kassenbons zurückgeben und erhalten den Kaufpreis zurück. Erst kürzlich waren auch Rosinen im Rückruf, weil Allergene nicht gekennzeichnet wurden. (Quellen: Lebensmittelwarnung, AOK) (kiba)