Seit 2026 können TVöD-Beschäftigte freiwillig mehr arbeiten – mit bis zu 25 Prozent Zuschlag. Dabei haben die Tarifparteien klare Regeln festgelegt – ein Überblick.
München – Seit Anfang 2026 haben Angestellte im öffentlichen Dienst die Möglichkeit, ihre wöchentliche Arbeitszeit auf freiwilliger Basis von 39 auf bis zu 42 Stunden aufzustocken. Dafür bekommen sie neben einem höheren Grundgehalt auch einen nach Entgeltgruppe gestaffelten Zuschlag. Grundlage ist die Tarifrunde des vergangenen Jahres, in der sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf diese Neuerung geeinigt haben.
Kern der Regelung ist die sogenannte „doppelte Freiwilligkeit“: Der Arbeitgeber darf die zusätzlichen Stunden nicht einseitig anordnen, und ebenso wenig haben Beschäftigte einen Anspruch darauf. Nur wenn beide Seiten einverstanden sind, kommt die Vereinbarung zustande. Damit soll ausgeschlossen werden, dass die Regelung als versteckte Arbeitszeitverlängerung zweckentfremdet wird, wie die Gewerkschaft Ver.di in einer Pressemitteilung erläutert. Zuletzt verkündete die Gewerkschaft zudem einen Durchbruch bei Lohnverhandlungen.
42-Stunden-Woche im öffentlichen Dienst – Gewerkschaft kann Notbremse ziehen
Die verlängerte Arbeitszeit ist zeitlich begrenzt. Sie kann für maximal 18 Monate vereinbart werden und endet danach automatisch – ein erneuter Abschluss ist jedoch möglich. Unter bestimmten Bedingungen kann die Vereinbarung auch vorzeitig aufgelöst werden.
Ver.di unterstreicht in einer Pressemitteilung, dass die Regelung keinen Türöffner für eine flächendeckende Arbeitszeitverlängerung darstelle. Das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit sowie die zeitliche Begrenzung stellten sicher, dass niemand unter Druck gesetzt werden könne. Für das gesamte Arbeitszeitpaket der Tarifverhandlungen wurde zudem ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Dezember 2029 festgelegt: „Sollte es Fehlentwicklungen geben, können wir sie rückgängig machen“, heißt es von der Gewerkschaft.
Zuschlag für Mehrarbeit im öffentlichen Dienst – diese Entgeltgruppen bekommen mehr Gehalt
Für die Mehrarbeit wird nicht bloß das anteilige Gehalt gezahlt – zusätzlich gibt es einen prozentualen Zuschlag, der sich am Tabellenentgelt der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe bemisst:
- Entgeltgruppen 1 bis 9b: 25 Prozent Zuschlag auf die Erhöhungsstunden
- Entgeltgruppen 9c bis 15: 10 Prozent Zuschlag auf die Erhöhungsstunden
Besonders Beschäftigte in den unteren und mittleren Entgeltgruppen profitieren dabei prozentual stärker. So soll gezielt dort ein Anreiz geschaffen werden, wo der Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst am deutlichsten zu spüren ist – etwa in der Verwaltung, bei Erziehenden oder im technischen Bereich. Unabhängig von der Mehrarbeitsregelung steigen die Gehälter im öffentlichen Dienst auch im Mai.
Innerhalb der Gewerkschaft regt sich allerdings auch Widerspruch: Das „Netzwerk für eine kämpferische und demokratische Ver.di“ zweifelt an der tatsächlichen Freiwilligkeit. „Wir wissen alle, was ‚freiwillig‘ in diesem System bedeutet: faktischer Zwang, erzwungen durch Arbeitszeitverdichtung“, heißt es in einer Stellungnahme der Gruppe. Sie übt grundsätzliche Kritik am Tarifabschluss – wegen der langen Laufzeit von 27 Monaten, der aus ihrer Sicht unzureichenden Entgelterhöhung und dem Einstieg in eine „noch freiwillige“ 42-Stunden-Woche.
VKA-Präsidentin zuversichtlich: „Fairer Kompromiss, der die prekäre finanzielle Situation berücksichtigt“
Karin Welge, Präsidentin der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und Verhandlungsführerin auf Arbeitgeberseite, bewertet die Neuregelung dagegen positiv. In einer Mitteilung erklärt sie: „Mit der Option, die Arbeitszeit freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen, geben wir sowohl den Beschäftigten als auch den Arbeitgebern mehr Gestaltungsspielraum“.
Welge ergänzt: „Dieses Ergebnis schafft Planungssicherheit für die kommunalen Arbeitgeber und bietet gleichzeitig attraktive Perspektiven für die Beschäftigten. Es ist ein fairer Kompromiss, der die prekäre finanzielle Situation der Kommunen berücksichtigt und dennoch Entwicklungsmöglichkeiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eröffnet.“
Ab 2027 steht allen TVöD-Beschäftigten darüber hinaus ein zusätzlicher Urlaubstag zu. Wer lieber freie Zeit statt Geld bevorzugt, kann seit 2026 Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage umwandeln. Auch die Schichtzulagen wurden angehoben: Die Wechselschichtzulage stieg von 105 auf 200 Euro monatlich, die Schichtzulage von 40 auf 100 Euro. Derweil müssen sich Beschäftigte im TVöD auf weitere Änderungen in diesem Jahr einstellen. (Quellen: ver.di, Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) (bk)