Steuererklärung für 2025: Diese Fristen müssen Sie beachten

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Für die Steuererklärung gelten verschiedene Fristen. (Symbolbild) © IMAGO/Zoonar/Dmitrii Marchenko & Ippen.Media

Auch für die Steuererklärung 2025 gelten in Deutschland wieder einige gesetzliche Fristen. Hier finden Sie die wichtigsten Termine bei Pflichtveranlagung und freiwilliger Abgabe im Überblick.

Fristen für die verpflichtende Abgabe der Steuererklärung 2025

Arbeitnehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende, aber auch viele Rentner müssen jährlich eine Steuererklärung abgeben. Auch wer Lohnersatzleistungen, Nebeneinkünfte oder Kapitalerträge erzielt, ist dem Fiskus unter Umständen ebenfalls verpflichtet. Wann genau die Steuererklärung beim Finanzamt eingehen muss, hängt davon ab, wer diese erstellt.

Selbstersteller: Erstellen Sie Ihre Steuererklärung für 2025 ohne professionelle Hilfe, muss diese spätestens am 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingehen.

Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe: Lassen Sie Ihre Steuererklärung für 2025 durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein erstellen, verlängert sich die Frist diesmal automatisch bis zum 1. März 2027 (der reguläre Abgabetermin am 28.2.2027 fällt hier auf einen Sonntag).

Steuern absetzen – die Checkliste

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Die große Steuererklärungs-Checkliste zum Downloaden © Ippen.Media & Westend61/Imago

Hier erfahren Sie auf einen Blick, welche Kosten Sie von der jährlichen Steuererklärung absetzen können.

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Tipp: Zur Abgabe einer Steuererklärung sind Sie grundsätzlich nur verpflichtet, wenn Ihr Einkommen den aktuellen Grundfreibetrag übersteigt. Für 2025 liegt dieser bei 12.096 Euro für Ledige bzw. bei 24.192 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Auch bei zusätzlichen Nebeneinkünften und Lohnersatzleistungen über 410 Euro sowie gewissen Steuerklassenkombinationen oder bestehenden Verlustvorträgen kann dies der Fall sein.

Fristen für eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung 2025

Sind Sie hingegen per Gesetz nicht zur Abgabe verpflichtet (Antragsveranlagung), haben Sie grundsätzlich vier Jahre Zeit. In diesem Fall können Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2025 freiwillig noch bis zum 31. Dezember 2029 beim Finanzamt einreichen.

Tipp: Auch ohne Verpflichtung kann es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben, um Geld zurückzuerhalten. Beispielsweise bei hohen Werbungskosten über 1.000 Euro, Handwerkerleistungen, haushaltsnahen Dienstleistungen oder Sonderausgaben

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Steuererklärung 2025: Warum Sie die Termine ernst nehmen sollten

Geben Sie Ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig ab, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen – und zwar automatisch. Dieser beträgt mindestens 25 Euro pro Monat der Verspätung. Eine rückwirkende Fristverlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen, beispielsweise bei Krankheit, über einen formlosen Antrag möglich. Es lohnt sich also, die gesetzlichen Fristen im Blick zu behalten, um eventuelle Steuererstattungen nicht unnötig zu gefährden.

Tipp für Frühentschlossene: Die Finanzämter beginnen meist erst ab Mitte März 2026 mit der Bearbeitung der 2025er Erklärungen, da erst dann alle elektronischen Daten von Arbeitgebern und Versicherungen vorliegen. Mit der elektronischen Übermittlung Ihrer Steuererklärung 2025 durch das ELSTER-Portal sparen Sie zusätzlich Zeit und können sich deutlich früher über mögliche Steuererstattungen freuen.

Tipp: In der PDF-Bibliothek finden Sie zahlreiche weitere praktische PDFs, Checklisten und Magazine.

Информация на этой странице взята из источника: https://www.merkur.de/verbraucher/steuererklaerung-fuer-2025-diese-fristen-muessen-sie-beachten-zr-94163816.html