Frau baut illegal Haus in Naturschutzgebiet - Gericht verurteilt sie zu 30.000 Euro Geldstrafe

Poitiers ist eine Stadt im Westen Frankreichs mit etwa 86.000 Einwohnern. Nun wurde eine Bewohnerin zu einer Geldbuße von 30.000 Euro verurteilt, weil sie ihr Haus illegal in einem ausgewiesenen Naturgebiet gebaut hat, ohne eine Baugenehmigung zu besitzen.

Kurios dabei ist, dass das Haus nicht abgerissen werden muss und die Frau mit ihren Enkelkindern darin leben darf. Über den Fall berichtet "La Nouvelle République".

Frau baut illegal Haus in Naturschutzgebiet: Grundstück kaufte sie zu spottbilligem Preis 

Im Jahr 2018 hatte die Frau ein 1,2 Hektar großes Grundstück zu einem Spottpreis gekauft. Sie zahlte damals 15.000 Euro, was einem Preis von 1,25 Euro pro Quadratmeter entspricht. Das Land ist als Naturzone N2 eingestuft. Es unterliegt strengen Beschränkungen, weshalb kein Neubau ohne ein bereits bestehendes Gebäude erlaubt ist. 

Folglich verweigerten die Behörden die Baugenehmigung. Die Frau ließ sich davon nicht abhalten, begann mit dem Bau und hoffte auf eine zukünftige günstige Änderung des Stadtplans. Doch es geschah nichts. 

Das Gericht befand die Frau für schuldig, gegen den örtlichen Stadtplan verstoßen zu haben, und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro. Sie muss das Haus jedoch nicht abreißen und darf weiterhin mit ihren Enkeln darin leben. 

Das sorgt in den sozialen Medien für Unruhe. „Die Kosten für dieses verbotene Bauvorhaben dürften selbst unter Berücksichtigung der Geldstrafe wesentlich geringer gewesen sein, wenn man den für das Grundstück gezahlten Preis bedenkt“, kommentiert jemand auf Twitter.

Bauen in Naturschutzgebiet - So sind die Regeln in Deutschland

Wie in Frankreich ist auch in Deutschland das Bauen in einem Naturschutzgebiet grundsätzlich strengstens verboten, da der Schutzzweck dem Bauen entgegensteht. Bauherren und Planer müssen bei jedem Projekt Umweltbelange berücksichtigen. 

Das Zusammenspiel zwischen Naturschutz und Baurecht basiert laut dem Portal "Umweltinformationssystem" auf zwei Grundsätzen. Das Vermeidungsgebot fordert, Schäden an der Natur zu verhindern. Das Verursacherprinzip macht jeden verantwortlich, der Eingriffe in die Landschaft plant. 

Wer eine Maßnahme plant, die erhebliche Beeinträchtigungen verursachen kann, muss handeln. Diese Person ist verpflichtet, Schäden zu vermeiden oder auszugleichen. Bei erheblicher Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete droht nach § 329 StGB eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.