Familie über Alleinlage im Waldviertel: „Was überbewertet wird, ist Fensterputzen“

Die Familie Stemmer lebt in einem umgebauten Bestandsgebäude im österreichischen Arbesbach, das ursprünglich neben dem Tischlereibetrieb der Familie stand. Valentin und Raphaela zogen 2017 mit ihren drei Kindern ein. 

Ab 2018 passten sie das Haus an ihre Bedürfnisse an. Wie sie der österreichischen Zeitung "Der Standard" berichteten, lag der Fokus beim Umbau auf mehr Licht, großen Glasfronten und einem offenen Grundriss.

Umbau auf drei Ebenen: So ist das Haus der Familie aufgeteilt

Als einziges Element blieb der alte gemauerte Kamin erhalten, alles andere wurde in Zusammenarbeit mit einem regionalen Architekten neu organisiert. Heute gibt es drei Ebenen mit getrennten Eltern- und Kinderbereichen sowie einen großen Spielraum unter dem Dach. 

Der Umbau erfolgte im Laufe eines Jahres mit viel Eigenleistung der Familie. Mit Blick auf diese Zeit sagten sie dem "Standard": "Wenn man einmal angefangen hat, gibt es kein Zurück."

Versteckte Küche und viel Fläche

Fast alle Möbel wurden im Familienbetrieb geplant und gebaut, die Fassade erhielt Holz und eine Dämmung aus Zellulosefasern. In der Küche verbirgt sich hinter einer scheinbaren Schrankfront die "Küche 2" mit Geschirrspüler. 

Zur 300 Quadratmeter großen Wohnfläche sagt die Familie, sie sei Segen und Last – und resümiert: "Was unserer Meinung nach überbewertet wird, ist Fensterputzen."

Wohnträume verwirklichen: Viele Menschen investieren viel Zeit für den Umbau

Viele Menschen träumen davon, ein Eigenheim nach ihren eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Dass sich Eigeninitiative beim Umbau auszahlt, zeigt auch die Geschichte einer Familie aus Rumänien. Sie verwandelten eine einfache Berghütte ohne Bad in ein komfortables Ferienhaus.

Haus umbauen: Diese Vorschriften müssen Sie beachten

  1. Vor jedem größeren Umbau sollten Sie beim zuständigen Bauamt klären, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, insbesondere bei Eingriffen in die Statik, Nutzungsänderungen oder Anbauten.
  2. Tragende Wände und Decken dürfen Sie nur nach Prüfung durch eine Statikerin oder einen Statiker verändern.
  3. Sie müssen den Brandschutz beachten, zum Beispiel freie Fluchtwege, die richtige Art von Türen und die vorgeschriebenen Rauchmelder.
  4. Arbeiten an Elektrik, Gas, Heizung und Wasser sollten ausschließlich von zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt oder zumindest abgenommen werden.
  5. Bei Änderungen an Dach, Fassade, Fenstern oder Heizung müssen Sie die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einhalten und können eventuell staatliche Förderungen nutzen.