Kommunalwahl 2026 in Bayern: Alle wichtigen Informationen zur Briefwahl

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Viele Menschen planen, bei der Kommunalwahl ihre Stimme per Briefwahl abzugeben – dabei gibt es diesmal unter anderem eine verkürzte Frist zu beachten.

München – Die Kommunalwahl Bayern 2026 rückt näher. Am 8. März ist es soweit. Dann werden rund 39.500 kommunale Mandatsträger gewählt. In den Gemeinden geht es um das Bürgermeister- beziehungsweise Oberbürgermeisteramt sowie Gemeindemitglieder, in den Landkreisen um Landräte und Kreistage. Viele Menschen wollen ihre Stimme per Briefwahl abgeben – was gibt es dabei zu beachten?

Wie beantrage ich die Briefwahl bei der Kommunalwahl in Bayern?

Für die Briefwahl muss ein Wahlschein mit den zugehörigen Briefwahlunterlagen schriftlich oder persönlich beim Wahlamt der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Beim Antrag sind Vor- und Familienname, Geburtsdatum und die Anschrift anzugeben. „Es empfiehlt sich, für den Antrag das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Formular zu verwenden“, rät das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Der Antrag ist auch per E-Mail möglich, nicht aber telefonisch.

Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl in München am 15. März 2020. Wahlen, wählen, Wahl, Stimmzettel, Stimmzettelumschla
Bei der Kommunalwahl wählen viele Menschen per Briefwahl (Archivbild). © IMAGO / M.Zettler

Anschließend bekommen Wähler folgende Briefwahlunterlagen zugeschickt:

  • einen Wahlschein
  • die Stimmzettel
  • einen Stimmzettelumschlag
  • einen roten Wahlbriefumschlag
  • ein Merkblatt

Kommunalwahl 2026 in Bayern: Wann muss ich die Briefwahl beantragen?

Der Antrag muss so rechtzeitig gestellt sein, dass eine Zustellung mit Blick auf die Postlaufzeiten noch möglich ist. Normalerweise geben die Gemeinden bekannt, bis wann Anträge für eine postalische Zustellung dort eingegangen sein müssen. „Es dauert ungefähr 8 Tage, bis Sie die Briefwahlunterlagen mit der Post bekommen“, heißt es beispielsweise aus München.

„Wahlscheine können bis zwei Tage vor der Wahl, also bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr, bei der Gemeinde beantragt werden. Nur in bestimmten Ausnahmefällen (z. B. bei einer plötzlichen nachgewiesenen Erkrankung) können sie noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden“, berichtet derweil das Ministerium. Es ist ratsam, sich bei der eigenen Gemeinde zu informieren.

Wann erhalte ich die Briefwahlunterlagen? Wie muss ich wählen, damit meine Stimme gültig ist?

Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab dem 16. Februar 2026 durch die Gemeinden ausgegeben und versandt. Das sorgte im letzten Jahr für Unmut, denn die Frist ist damit kürzer als normal. Anders als bisher dürfen die Kommunen die Wahlscheine erst 20 Tage vor der Wahl verschicken. Bei den Wahlen 2020 konnten die Unterlagen bereits ab dem 34. Tag vor der Wahl verteilt werden, berichtet der BR. Im Juli verkündete das Ministerium dann die Neuerung, weshalb die Briefwahlunterlagen nun erst ab dem 16. Februar ausgegeben werden. Für die Mitarbeiter in der Verwaltung könnte das in Stress ausarten, hieß es beispielsweise aus Fürstenfeldbruck.

Der Wahlschein muss von der stimmberechtigten Person persönlich oder einer Hilfsperson unterschrieben sein. „Damit wird eidesstattlich versichert, dass die Stimmzettel persönlich bzw. von der Hilfsperson nach dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers gekennzeichnet wurden“, heißt es. Die Vorgehensweise ist auf dem Merkblatt beschrieben.

Die Stimmzettel müssen in den weißen Stimmzettelumschlag gelegt werden, der Umschlag muss zugeklebt werden. Der Stimmzettelumschlag muss dann mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt werden. Dieser ist zuzukleben.

Bis wann muss ich den Wahlbrief für die Kommunalwahl absenden?

Briefwähler sind selbst dafür verantwortlich, dass der Wahlbrief rechtzeitig ankommt. Er muss bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag bei der auf dem Umschlag genannten Stelle, dem Wahlamt der Gemeinde, eingehen.

„Wahlbriefe aus der Leerung der Briefkästen am Freitag vor der Wahl werden im Regelnetz der Deutschen Post oft nicht mehr rechtzeitig (d. h. mit der letzten Auslieferung am Samstag) zugestellt, bei Leerung der Briefkästen erst am Samstag oder Wahlsonntag ist die rechtzeitige Auslieferung an die Gemeinde ausgeschlossen“, heißt es weiter. Das Ministerium rät deshalb dazu, den Wahlbrief spätestens am Donnerstag vor der Wahl, 5. März 2026, abzuschicken. Alternativ kann der Wahlbrief bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr in den Briefkasten der Gemeinde eingeworfen werden oder einem Bediensteten des Wahlamts übergeben werden.

In einem Abstimmungsraum darf der Wahlbrief nicht abgegeben werden, weil für die Zulassung und Auszählung der Wahlbriefe besondere Briefwahlvorstände zuständig sind, die auch in anderen Räumen untergebracht sind.“ Man kann jedoch mit dem Wahlschein in einem beliebigen Abstimmungsraum des jeweiligen Wahlkreises wählen. Die Briefwahlunterlagen sind dann unbrauchbar zu machen. (Quellen: stmi.bayern.de, briefwahl-muenchen.de, BR, Merkur) (kam)

Информация на этой странице взята из источника: https://www.merkur.de/bayern/kommunalwahl-2026-bayern-alle-informationen-zur-briefwahl-94148561.html