Kommunalwahl in Bayern: Warum nicht überall Bürgermeister gewählt werden

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Am 8. März wählt Bayern kommunale Vertreter. Über 4.000 Wahlgänge, 39.300 Mandate. Warum nicht überall Bürgermeister gewählt werden, erklärt das Landesamt.

München – Bei der Kommunalwahl in Bayern am 8. März gibt es im ganzen Freistaat mehr als 4.000 Wahlgänge. Überall in Bayern werden die Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage neu gewählt. Allein hier sind rund 37.300 Mandate zu vergeben. Hinzu kommen die Wahlen für kommunale Spitzenämter: In 22 von 25 kreisfreien Städten steht die Position des Oberbürgermeisters zur Wahl. Bei den Landkreisen wird in 62 von 71 Kreisen ein neuer Landrat oder eine neue Landrätin gesucht. In 1.898 der insgesamt 2.031 kreisangehörigen Gemeinden wählen die Bürger zudem ihre ersten Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeister.

Wahlunterlagen Kommunalwahl NRW
Bei der Kommunalwahl in Bayern werden Bürgermeister gewählt – aber nicht überall (Symbolbild). © IMAGO / Manngold

Kommunalwahl Bayern: Über 39.000 Mandate zu vergeben – Nicht überall ist Bürgermeisterwahl

„Insgesamt finden an diesem Tag in Bayern somit mehr als 4.000 Wahlen statt und es werden rund 39.300 Mandatsträger neu gewählt“, teilte das Statistische Landesamt mit.

Dass am 8. März nicht sämtliche Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte neu gewählt werden, hat einen etwas komplizierten Grund. Eigentlich dauert die Amtszeit dieser Positionen – genau wie bei den kommunalen Gremien – sechs Jahre. Allerdings können die Amtszeiten auseinanderdriften. Wenn ein Amtsinhaber vorzeitig aus dem Amt ausscheidet, etwa wegen gesundheitlicher Probleme, wird ein Nachfolger nur für die verbleibende Amtszeit gewählt – jedoch ausschließlich dann, wenn diese noch mindestens vier Jahre beträgt.

Fällt die Restamtszeit kürzer aus, gilt eine andere Bestimmung: Der Nachfolger erhält eine volle Amtszeit von sechs Jahren. Dadurch verschieben sich die Wahlen von Amtsinhaber und Gemeinderat künftig auf unterschiedliche Termine. Eine weitere Besonderheit sieht vor: Muss während der letzten beiden Jahre der Amtszeit des Gemeinderats, Stadtrats oder Kreistags ein Nachfolger bestimmt werden, verlängert sich dessen Amtszeit auf bis zu acht Jahre. So sollen Personen- und Gremienwahl wieder zusammenfallen.

10 Millionen Menschen bei Kommunalwahl in Bayern wahlberechtigt

Rund zehn Millionen Menschen sind am 8. März wahlberechtigt, wie das Landesamt für Statistik zuletzt mitteilte. Seit der letzten Kommunalwahl sind 700.000 Menschen volljährig geworden und dürfen erstmals ihre kommunalen Vertreter bestimmen. Von allen Wahlberechtigten sind 5,13 Millionen weiblich. (Quelle: dpa) (kam)

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