Vor der Baden-Württemberg-Wahl will die FDP gegen ein Fernsehformat vorgehen. Das SWR-Triell kurz vor Wahltermin verletze die „Chancengleichheit“.
Stuttgart – Bundesweit dümpelt die FDP vor sich hin. Seit sie bei den letzten Bundestagswahlen im Februar 2025 die 5-Prozent-Hürde nicht überspringen konnte, liegen ihre Umfragewerte bei unter 4 Prozent. In Baden-Württemberg hingegen stellen die Liberalen 18 Landtagsabgeordnete, doch ob sie den Verbleib im Stuttgarter Landtag schaffen, ist äußerst ungewiss. Letzte Umfragen ergaben hier einen Wert von 5 Prozent, es dürfte also denkbar knapp werden.
Grund genug, sich verstärkt ins Gespräch zu bringen – und sei es im juristischen Kontext. Aktuell sorgt die baden-württembergische FDP für Schlagzeilen, weil sie dem Südwestfunk mit einer Klage droht. Es geht um ein SwaWR-Triell mit den Spitzenkandidaten von CDU, Grünen und AfD für die Baden-Württemberg-Wahl. Konkret stört die Liberalen der geplante Ausstrahlungstermin am 24. Februar, was deren Meinung nach zu nah am Wahltermin (8. März) sei.
Vor der BW-Landtagswahl 2026 im März: FDP beklagt fehlende Chancengleichheit wegen Triell
Nach eigenen Angaben prüfte der SWR daraufhin sein Berichterstattungskonzept und kam zu dem Schluss, bei den Plänen zu bleiben. Schließlich wird es auch eine „Wahlarena“ geben, und zwar nach dem Triell am 26. Februar und mit FDP-Beteiligung. Doch das scheint der FDP nicht zu reichen. „Die Rundfunkfreiheit findet dort ihre Grenzen, wo beispielsweise das Recht der Parteien auf Chancengleichheit verletzt wird“, schrieb FDP-Landeschef Hans-Ulrich Rülke in einem Brief an SWR-Intendant Kai Gniffke. Der Sender bestätigte den Eingang des Schreibens.
Rülke zufolge, seit Januar 2025 Vorsitzender, habe man von einer Rechtsanwaltskanzlei ein Gutachten erstellen lassen. Dieses komme zu dem Ergebnis, dass das Triell höchstens als Auftakt zur Wahlberichterstattung rechtmäßig wäre, heißt es in dem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Rülke fordert Gniffke dazu auf, das für den 24. Februar geplante Format „nicht als Highlight, sondern als Auftakt der Wahlkampfberichterstattung spätestens bis zum 8. Februar 2026 zu senden“.
Zu einem späteren Zeitpunkt, „in der heißen Phase des Wahlkampfs“, wäre die Chancengleichheit wegen des starken Werbeeffekts unzulässig beeinträchtigt, schreibt der FDP-Chef unter Verweis auf die Juristen. Er würde eine solche Rechtsverletzung auch nicht kampflos hinnehmen, sondern mit Hilfe der Kanzlei gerichtlich dagegen vorgehen.
Baden-Württemberg-Wahl 2026: SWR bleibt bei Plänen zum Triell
Der SWR will jedoch am 24. Februar für die Ausstrahlung der Sendung „Die Debatte – Wer überzeugt Baden-Württemberg?“ festhalten. „Bis zur Wahl sind es dann fast noch zwei Wochen, also ein genügend großer Abstand zur Wahl“, teilte eine Sprecherin des Senders der dpa mit. Geladen sind die Spitzenkandidaten der absehbar stärksten landespolitischen Kräfte in Baden-Württemberg: Manuel Hagel (CDU), Cem Özdemir (Grüne) und Markus Frohnmaier (AfD).
Jüngste Umfragen (29. Januar) vor der Landtagswahl am 8. März sehen die CDU bei 29 Prozent, die Grünen bei 21, die AfD bei 20 Prozent. Die SPD ist mit 9,1 Prozent abgeschlagen, die Linke ist mit 7 Prozent 2 Prozentpunkte vor der FDP.
„Wahlarena“ zur BW-Landtagswahl 2026 mit FDP nur zwei Tage später
Zwei Tage später, am 26. Februar, sendet der SWR die „Wahlarena“. Eine Sprecherin erklärte, dort seien „alle Parteien mit realistischen Chancen auf den Einzug in den Landtag“ eingeladen, also auch die FDP. „Die Parteien haben dort auch die Möglichkeit, sich auf die Sendung am 24. Februar zu beziehen und die Zuschauerinnen und Zuschauer von ihren Konzepten zu überzeugen.“ (Quellen: dpa, eigene Recherche) (ktho)