AfD zieht Klage zurück: Verfassungsschutz-Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ erledige das Thema

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2020 wird der Landesverband der AfD Brandenburg als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Die AfD zieht eine Klage zurück. Eine andere Klage bleibt bestehen.

Potsdam – Der Landesverband der AfD Brandenburg wurde 2020 in einem Verfassungsschutzbericht des Landesverfassungsschutzes als „gesichert extremistische Bestrebung“ mit Hinweis auf „Verdachtsfall“ eingestuft. Das begründete die Institution auf 142 Seiten. Die Behörde ergänzte im August 2025 laut Tagesschau.de dahingehend, dass die AfD Brandenburg ihre verfassungsfeindlichen Bestrebungen seit der Einstufung „weiter fortgesetzt und zuletzt erheblich intensiviert“ habe. Dabei sei nicht entscheidend, ob sie ihre Ziele mit Gewalt durchzusetzen versuche.

René Springer, Landesvorsitzender der AfD Brandenburg, spricht während des Landesparteitages der AfD Brandenburg
René Springer, Landesvorsitzender der AfD Brandenburg, spricht während des Landesparteitages der AfD Brandenburg. © Michael Bahlo/dpa

Dagegen hatte die AfD in Brandenburg geklagt, diese aber Klage nun zurückgezogen. Das teilte das Verwaltungsgericht Potsdam am Freitag (2. Januar) mit. Die Klage bezog sich auch auf die Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten der Jahre 2019 und 2020 und dazugehörenden Pressemitteilungen. Die für den 14. und 15. Januar geplanten Termine zu mündlichen Verhandlungen werden nach Angaben des Gerichts gestrichen.

AfD Brandenburg: „Die entscheidende Frage bleibt die neue Einstufung.“

Der Landesvorsitzende der AfD Brandenburg, René Springer, teilte zur Begründung mit: „Mit der inzwischen erfolgten Einstufung als ‚gesichert rechtsextrem‘ haben sich die früheren Klagen gegen die Beobachtung als Verdachtsfall erledigt.“ Es gebe keine rechtliche Grundlage mehr für das Verfahren. Die Klagerücknahme sei ein formaler Schritt nach der „politisch motivierten Eskalation“, so die Worte des AfD-Politikers laut dpa. „Die entscheidende Frage bleibt die neue Einstufung.“

Kalbitz war Teil der AfD-Brandenburg

Die AfD Brandenburg erlangte unter anderem wegen Andreas Kalbitz den Ruf, sich in die extreme Richtung zu orientieren. Der war einer jener AfD-Politiker, die aufgrund ihrer Vergangenheit ausgeschlossen wurden. Er war von 2014 bis 2024 Mitglied des Brandenburger Landtages und von 2017 bis 2020 Fraktionsvorsitzender der AfD. Bis zum Entzug der Mitgliedschaft im Mai 2020 war er Landesvorsitzender und Teil des AfD-Bundesvorstandes. Er musste die Partei verlassen, weil er in seinem AfD-Aufnahmeantrag seine Mitgliedschaft in der seit 2009 verbotenen neonazistischen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ verheimlicht hatte.

Die politischen Positionen von René Springer sind auf X nachlesbar. Zitiert wird er auf ZDF.de mit einem Post: „Wir werden Ausländer in ihre Heimat zurückführen. Das ist kein #Geheimplan. Das ist ein Versprechen.“ Und weiter: „Der gut integrierte türkische Gemüsehändler ist mit diesem Tweet selbstverständlich nicht gemeint.“

Eine Klage wird weiter geprüft

Eine Klage ist noch offen: Die Klage der brandenburgischen AfD gegen die Einstufung des Landesverbandes als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Jahr 2025 wird laut Gericht weiterhin überprüft. Ein Termin für eine Verhandlung stehe bislang nicht fest. (Quellen: eigene Recherche, dpa, ZDF, Tagesschau) (ktho)

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