Der Sozialstaat soll schlanker werden, Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sind betroffen. Doch es drohen Probleme. Eine Analyse.
Berlin – Der deutsche Sozialstaat soll radikal verändert werden. Das schlägt die von der Bundesregierung eingesetzte Sozialstaatskommission vor. Insgesamt 26 Änderungsvorschläge gehen aus dem Beschlusspapier der Kommission hervor, das dieser Redaktion vorliegt. „Die Kommission empfiehlt, ein neues einheitliches Sozialleistungssystem zu schaffen, in dem zentrale steuerfinanzierte Sozialleistungen aufgehen“, heißt es darin. Es soll tiefgreifende Veränderungen beim Bürgergeld, dem Wohngeld und dem Kinderzuschlag geben.
Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld „sollen in einem einheitlichen und deutlich vereinfachten materiellen Sozialleistungsgesetz aufgehen“, so der Vorschlag. Das Ziel der Kommission: „Der Sozialstaat soll einfacher, gerechter und digitaler werden. Wer Unterstützung braucht, soll nicht an der Bürokratie scheitern. Arbeitsanreize sollen gestärkt werden. Und vor allem: Das soziale Schutzniveau soll erhalten bleiben“, heißt es in einem Faktenpapier aus Kreisen des Arbeits- und Sozialministeriums, das dieser Redaktion vorliegt. Heißt: Für Bürgerinnen und Bürger soll es für alle diese Leistungen künftig eine zentrale Anlaufstelle geben.
Änderungen beim Bürgergeld und Wohngeld – zu langer Prozess?
Die Sozialstaatskommission empfiehlt neben der Neuordnung der Sozialleistungen auch Veränderungen in drei weiteren Handlungsfeldern. Erwerbsanreize sollen durch attraktivere Vollzeitarbeit verbessert werden, zudem soll die aufwendige Verwaltung des Sozialstaates vereinfacht sowie digitalisiert und modernisiert werden.
Zwar betonten CDU, CSU und SPD schon vor Bekanntwerden der Vorschläge stets, Maßnahmen für einen effizienteren Sozialstaat auch gewissenhaft umsetzen zu wollen. In Stein gemeißelt ist das jedoch nicht. Dennoch gilt der Kommissionsbeschluss als Erfolg, da etliche Ministerien des Bundes, die Bundesländer und die kommunalen Spitzenverbände mit einer Stimme sprechen und damit viele föderale Hürden der Vergangenheit direkt genommen wurden – so zumindest die Hoffnung im federführenden Arbeitsministerium.
Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) nahm die Kommissionsergebnisse am Dienstagnachmittag entgegen und erklärte dazu: „Unser Sozialstaat muss gerechter, einfacher und digitaler werden.“ Das Reformpaket sei ambitioniert und solle ein bürgerfreundliches Sozialrecht ermöglichen: „weniger Papierkram, einfachere Antragsstellung, schnellere Entscheidungen und mehr Zeit für die Menschen“, so Bas.
Zufrieden zeigt sich auch der Koalitionspartner. „Die 26 Empfehlungen bilden eine gute Grundlage, um nun zügig und gezielt Reformen auf den Weg zu bringen“, sagt Marc Biadacz, Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales, dem Münchner Merkur von Ippen.Media. „Je schlanker unser Sozialstaat ist, desto mehr Kosten können wir einsparen, etwa durch den Abbau aufwendiger Verfahren und schlecht aufeinander abgestimmter Leistungen. So reduzieren wir überflüssige Bürokratie“, so der CDU-Politiker. „Ein Beispiel dafür ist das Kindergeld, das künftig ab der Geburt automatisch ausgezahlt werden soll, ohne dass ein Antrag erforderlich ist.“
Kritischer blickt der Sozialverband Deutschland (SOVD) auf mögliche Auswirkungen des Maßnahmenpakets. Zwar begrüßt die SOVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier gegenüber dieser Redaktion viele aus ihrer Sicht gute Punkte, „aber es ist insgesamt doch ein sehr ‚dickes Brett‘ und damit eine gigantische Herausforderung in Ausgestaltung und Umsetzung“, so Engelmeier. „Allein die Digitalisierung der Verwaltung und die Vernetzung der Behörden, um gebündelte und vereinfachte Auszahlungen zu organisieren, werden Jahre dauern. Auch die gesetzlichen – und damit politischen – Hürden erscheinen enorm.“ Wenn sich mit mehr Effizienz in der Verwaltung Geld sparen lasse, sei das zwar gut. Es dürfe jedoch nicht an den Menschen gespart werden, etwa durch unterm Strich weniger Sozialleistungen, warnt Engelmeier.
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Einen schlankeren Sozialstaatsapparat begrüßen alle. Doch die Umsetzung wird schwierig, sind sich die Beteiligten einig. Zwar kann die Beantragung von Leistungen für Bürger künftig über eine zentrale Stelle laufen. Um im Hintergrund auch die gesamte Verwaltung optimal zu zentralisieren, wäre aber wohl eine Grundgesetzänderung nötig, mutmaßen Expertinnen und Experten. Dazu hat die Koalition im Bundestag nicht die nötige Zweidrittelmehrheit. Wie viele Ressourcen mit dem Kommissionspaket also tatsächlich eingespart werden könnten, muss abgewartet werden. (Quellen: Eigene Recherche und Gespräche, BMAS)