Per Bebauungsplan-Änderung will die Stadt Weilheim in zwei Innenstadtbereichen weitere Versammlungsstätten ausschließen. Betroffen davon ist auch das geplante „Kulturzentrum“ der AfD – deshalb gab es von deren Vertreter heftige Kritik an diesem Stadtratsbeschluss.
Weilheim – Es sind zwei Stadtbereiche, für die Weilheims Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag (22. Januar) mit großer Mehrheit gleichlautende Bebauungsplan-Änderungen auf den Weg gebracht hat: Weitere „Versammlungsstätten und Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke jeglicher Art“ sollen dort ausgeschlossen werden. Denn die Gebiete, so die Begründung, seien schon so dicht bebaut, dass die nötigen Stellplätze für „höher frequentierte Nutzungen“ fehlten. Zudem sei die Verkehrssituation mit angrenzenden stark befahrenen Straßen „teilweise schwierig“. Für diese Änderungen beginnt nun das reguläre Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden. Zur Sicherung der Planungshoheit wurde zugleich – wie in solchen Fällen üblich – eine Veränderungssperre beschlossen.
Es geht dabei um die Bebauungspläne „Färbergasse II“ (Bereich zwischen Schützenstraße, Unterer Graben, Lohgasse und Bahndamm) sowie „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“. In Letzterem liegt das ehemalige Starlight-Kino, in dem die AfD bekanntlich ein „patriotisches Kulturzentrum“ einrichten will – welches mit der Bebauungsplan-Änderung wohl nicht mehr möglich wäre. In den Stadtrats-Unterlagen ist davon keine Rede, auch bei der Vorberatung im Bauausschuss wurde dieses Vorhaben nicht erwähnt (wir berichteten). Doch für Ratsmitglied Reno Schmidt (AfD) ist klar: Die Planung reagiere „erkennbar auf ein konkretes Einzelvorhaben“, schließe dieses gezielt aus und wirke „über den Gebietszuschnitt selektiv“. Damit sei sie „abwägungsfehlerhaft und rechtlich angreifbar“, so Schmidt in der Sitzung am Donnerstag in einem vorbereiteten Statement: „Bauleitplanung darf nicht zur politischen Steuerung unerwünschter Betätigung missbraucht werden.“
Es gehe der Stadt hier nicht um Verkehrsprobleme, sondern darum, „ein bekanntes Vorhaben mit planungsrechtlichen Mitteln zu unterbinden“, monierte der AfD-Vertreter. Somit sei das Vorgehen „inhaltlich unverhältnismäßig und politisch hochproblematisch“. Für die AfD-Veranstaltungen, so betonte Schmidt, gebe es ausreichend Parkmöglichkeiten in der Umgebung, etwa am Bahnhof und bei der Ammerschule.
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Vizebürgermeisterin Flock betont: Das Landratsamt trage das Vorgehen der Stadt Weilheim mit
Auch Ullrich Klinkicht (WM Miteinander) kritisierte, das Vorgehen der Stadt solle allein „eine Veranstaltungsstätte einer von vielen ungeliebten Partei verhindern“ – und sah darin einen „Missbrauch der Satzungshoheit“. Dagegen verwahrten sich Karl-Heinz Grehl (Grüne) und Horst Martin (SPD). Es handle sich um einen „ganz normalen städteplanerischen Vorgang“ wie in anderen Innenstadtbereichen auch, sagte Martin. Im nun beginnenden Verfahren werde „geprüft, ob das passt“, und dabei könne „jeder seine Einwände einbringen“. Auch für Stefan Zirngibl (CSU) ist das Ganze „eine rein baurechtliche Frage“. 2. Bürgermeisterin Angelika Flock (CSU) erklärte als Sitzungsleiterin, man nehme Schmitts Stellungnahme „zur Kenntnis“, und ließ dann abstimmen. Gegen die Änderungen der beiden Bebauungspläne und die Veränderungssperren votierten drei Ratsmitglieder: Schmidt, Klinkicht und Gerd Ratter (ÖDP). Wie Flock betonte, werde das Vorgehen der Stadt vom Landratsamt „mitgetragen“.
Bezüglich der Parkplatzsituation beim einstigen Starlight-Kino führte Reno Schmidt in der Sitzung eine Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Weilheim ins Feld, laut der sich ein Grundeigentümer an der Schützenstraße 1970 verpflichtet habe, 23 Stellplätze für die Appartements im Block beim Kino herzustellen. Diese Fläche sei vom Rechtsnachfolger des einstigen Eigentümers aber verkauft worden und nicht mehr nutzbar, die Dienstbarkeit „damit untergegangen“, sagte dazu Manfred Stork, der Leiter der städtischen Bauverwaltung. Die Sache wäre juristisch zu klären. „Aber nicht heute“, schritt Flock ein, dafür hätte es einer Anfrage im Vorfeld der Sitzung bedurft.