Zwei junge Männer sind vom Amtsgericht Dachau wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens verurteilt worden.
Die beiden jungen Männer, 18 und 19 Jahre alt, haben das Motto von Neue-Deutsche-Welle-Sänger Markus, „Ich will Spaß! Ich geb‘ Gas!“ tief verinnerlicht. Leider frönten sie ihrer Leidenschaft an einem Abend im August vergangenen Jahres nicht in Monza, am Hockenheimring oder wenigstens in einer Einöde im Dachauer Hinterland, sondern wählten ausgerechnet die gemütliche Vogelsiedlung in Petershausen mit ihren Spielstraßen und verkehrsberuhigten Bereichen.
Rund um Tauben- und Schwalbenweg habe er gegen 20 Uhr „drei Runden“ mit seinem Golf 5 GTI „gedreht“, kurz hinter dem Mercedes seines Kumpels und mit höchstens 30 Sachen fahrend, wie der 19-Jährige vor dem Dachauer Amtsgericht sagte.
Die vier Anwohnerinnen, die Amtsrichterin Cornelia Handl als Zeuginnen geladen hatte, beschrieben das Fahrverhalten der beiden spaßhabenden Gasgeber grundlegend anders. „Sie sind geheizt!“, sagte eine (33). „Sie sind gefahren wie die Blöden!“, präzisierte die zweite (62). „Mit großer Beschleunigung!“, ergänzte die dritte (27). „Es gab extrem laute Geräusche vom Bremsen und vom Beschleunigen“, war sich die vierte (49) sicher. Ach ja, Überholversuche habe es auch noch gegeben, meinten die Zeuginnen eins und zwei übereinstimmend.
Obwohl die „Zeugenaussagen mit Vorsicht zu genießen“ seien, wollte die Richterin von den Damen trotzdem wissen, wie schnell Mercedes und VW an ihnen vorbeigefahren sind. Von mindestens 60 bis mindestens 70 reichte das Spektrum bei den Antworten.
Und ist jemand gefährdet worden? „Die alte Nachbarin hat man nur noch schreien gehört“, erinnerte sich Zeugin eins. Indes: „Es gab keine gefährlichen Situationen“, gab Zeugin zwei zu Protokoll. Aber laut aller Zeuginnen nur deshalb, weil an jenem Sommerabend gerade Fußball im Fernsehen lief und die vielen Kinder, die es in der Vogelsiedlung gibt, zusahen – und nicht wie sonst üblich noch auf der Straße spielten.
Gestoppt wurde die vogelwilde Fahrt durch die Zeuginnen eins und vier, die beide nacheinander und entschlossen auf die Fahrbahn traten und schlussendlich die beiden Männer zum Anhalten zwangen. Der 18-Jährige entschuldigte sich vor Ort, der 19-Jährige machte kehrt und fuhr davon. Zeugin drei rief derweil die Polizei. „Als ich heimfahren wollte, hat mich die Polizei aufgehalten“, schilderte der 18-jährige Angeklagte das Ende der Geschichte. Sein Freund gab seine Beteiligung später zu.
Die Aussagen der vier Frauen waren derart präzise, dass man im Gerichtssaal zusehen konnte, wie die Verteidigungsstrategie der beiden Anwälte nach und nach zusammenbrach wie ein Kartenhaus. Versuchten Pirmin Anders und Dirk Althaus lange Zeit Zweifel an den Beobachtungen des Quartetts zu säen, wurden sie im Verlauf der Hauptverhandlung immer ruhiger; und ihre Mandanten kleinlaut. „Ich war zu schnell“, meinte der 19-Jährige. „Es war schlechtes Verhalten“, so sein 18-jähriger Kumpel. Beide fügten hinzu, dass es ihnen leid tue.
Das Urteil, das Richterin Handl fällte, hat es in sich. Zwar klingen das Verkehrsseminar und die 40 beziehungsweise 48 Sozialstunden, die sie – Jugendstrafrecht anwendend – gegen die Angeklagten verhängte, nicht nach viel. Aber sie ordnete zudem jeweils die Entziehung der Fahrerlaubnis samt fünfmonatiger Sperre an. Das hat vor allem für den 19-Jährigen große Bedeutung. Er war erst vor wenigen Monaten auf einer Landstraße geblitzt worden, als er mit 170 statt der erlaubten 100 km/h dahinbretterte. „Es wird nicht ganz einfach sein, den Führerschein überhaupt wieder zu bekommen“, so die Vorsitzende.
Die alte Nachbarin hat man nur noch schreien gehört!