Wer sich früher in den Ruhestand verabschieden möchte, muss meist Abschläge in Kauf nehmen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, wie man diese ausgleichen kann.
Berlin – Die meisten Menschen in Deutschland wollen lieber früher als später in Rente gehen. Doch wer sich vorzeitig in den Ruhestand verabschieden will, dem drohen oft Abschläge. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt in einer aktuellen Mitteilung, dass die Rentenminderung aber vorzeitig ausgeglichen werden kann – und zwar mit Sonderzahlungen.
Früher in Rente gehen: So hoch sind die Abschläge
Wer vor Erreichen des regulären Rentenalters eine Altersrente beziehen möchte, muss für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen, warnt die DRV. Das sind 3,6 Prozent im Jahr. Wer zwei Jahre früher in den Ruhestand geht, bei dem verringert sich die Rente um 7,2 Prozent. Bei einer Bruttorente von 1000 Euro sind das dann beispielsweise 72 Euro im Monat – und bei 1500 Euro Bruttorente wären es schon 108 Euro im Monat. Das ist auf die Jahre gerechnet kein unerheblicher Betrag.
Die Abschläge können aber mit Sonderzahlungen ausgeglichen werden, so die DRV. Dafür müssen Versicherte mindestens 50 Jahre alt sein und die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen können. Wer im Nachhinein dann doch nicht vorzeitig in Rente geht, erhält für die Zusatzbeiträge eine entsprechend höhere Rente. Eine Erstattung der Sonderbeiträge ist aber nicht möglich.
Abschläge ausgleichen: Wann sich die Sonderzahlung lohnt
Allerdings müssen für den Ausgleich hohe Zahlungen aufgewendet werden, warnt der SWR. Um 100 Euro monatliche Rentenminderung auszugleichen, sei eine Sonderzahlung von rund 25.000 Euro nötig, so der SWR. Das lohne sich nur, wenn man voraussichtlich mindestens 20 Jahre diese Rente beziehe.
Die Sonderzahlung könne sich aber schon bei kürzerer Bezugsdauer rechnen – und zwar wegen der steuerlichen Vorteile. Denn eine Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ist von der Steuer absetzbar. Wer in einem Jahr hohe Einnahmen erwarte, könne die steuerliche Belastung durch eine Einzahlung in das Rentenkonto daher deutlich senken, so der SWR.
Früher in Rente: Wer Sonderzahlungen leisten möchte, muss einen Antrag stellen
Wer mehr wissen möchte, kann bei der DRV einen Antrag auf Auskunft über die Höhe der maximal möglichen Sonderzahlung stellen. Zudem erhalten Interessierte auch Informationen über die voraussichtliche Höhe der Altersrente zum beabsichtigten vorzeitigen Rentenbeginn, die Höhe der Rentenminderung sowie die Höhe des Beitrages, der zum Ausgleich der Rentenminderung gezahlt werden könnte. Der Antrag und die Auskunft verpflichten aber nicht zu den Sonderzahlungen. Quellen: Mitteilung und Auskünfte der Deutschen Rentenversicherung, SWR