Donald Trump will im Streit um Grönland mal wieder über eine Zoll-Androhung seinen Willen durchsetzen. Doch die EU hat ein Gegenmittel zur Hand.
Brüssel – Die Drohung kam bereits als Ankündigung. Und auf die für Donald Trump typische Weise. Via Truth Social verbreitete der US-Präsident, er werde Dänemark, Norwegen, Schweden, Frankreich, Deutschland, das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Finnland mit neuen Zöllen überziehen. Ab 1. Februar sollen zehn Prozent auf Einfuhren von Gütern dieser Länder in die USA fällig werden, ab 1. Juni sogar 25 Prozent.
Dies gelte so lange, „bis eine Einigung über den vollständigen und endgültigen Kauf von Grönland erzielt ist“. Denn diese acht Nationen – allesamt NATO-Partner der USA – würden ein gefährliches Spiel spielen, indem sie „zu unbekannten Zwecken“ Soldaten auf die größte Insel der Welt geschickt hätten. In Zeiten, in denen die Sicherheit und die Zukunft des Planeten auf dem Spiel stünden, könnten nur die USA dieses Spiel erfolgreich bestreiten.
EU-Konter gegen Trump-Zölle: Macron regt wohl „Handels-Bazooka“ an
Zudem betonte Trump, die Vereinigten Staaten hätten seit Jahrzehnten so viel für diese Länder getan, die ihm das Leben nun schwer machen würden. Sie hätten maximalen Schutz erfahren und seien lange Zeit von US-Zöllen verschont worden. Der Republikaner sieht es also geradezu als ungeheuerlich an, dass die acht Länder nach dieser gemeinsamen Geschichte seine Pläne, Grönland den USA einzuverleiben, durchkreuzen wollen.
Bei seiner ersten Fuhre Zölle, über die im vergangenen Jahr verhandelt wurde, schien die EU noch bereit zu sein, die eine oder andere Kröte zu schlucken, um keinen Handelskrieg zu riskieren. Nun aber will die EU offenbar zu einem noch relativ neuen und noch unverbrauchten Instrument greifen, um sich zu wehren.
Die sogenannte „Handels-Bazooka“ könnte gegen Trump zum Einsatz kommen. Das regt Frankreichs Präsident Emmanuel Macron laut mehreren Berichten an. Das US-Portal Bloomberg bezieht sich dabei auf eine Person, die dem Pariser Staatsoberhaupt nahe steht. Das paneuropäische Mediennetzwerk Euractiv verweist auf einen Sprecher des Élysée-Palastes.
„Handels-Bazooka“ der EU gegen Trump? Schutz vor wirtschaftlichem Zwang
Die „Bazooka“ gilt als mächtigstes Vergeltungsinstrument des Staatenbundes und trägt offiziell den Namen Anti-Coercion Instrument (ACI), ist also ein Instrument gegen wirtschaftlichen Zwang. Es soll die EU und ihre Mitgliedstaaten vor wirtschaftlichem Zwang durch Drittstaaten schützen, wie die EU-Kommission mitteilt, und trat am 27. Dezember 2023 in Kraft.
Zum Einsatz soll das ACI kommen, wenn „ein Drittstaat versucht, die Europäische Union oder einen EU-Mitgliedstaat durch die Anwendung oder Androhung von Maßnahmen, die Handel oder Investitionen beeinträchtigen, zu einer bestimmten Entscheidung zu drängen“. Es scheint also prädestiniert für eine Situation, wie sie Trump heraufzubeschwören scheint.
Ob die Bedingungen erfüllt seien, müsse immer im Einzelfall überprüft werden, ist weiter zu lesen. Der wirtschaftliche Zwang könne dabei „alle Politikbereiche betreffen und in Form von Gesetzen oder anderen formellen oder informellen Maßnahmen oder Unterlassungen erfolgen“. Betont wird auch, dass das ACI unabhängig von der Identität des Drittlandes zum Einsatz kommen könne.
EU wehrt sich gegen Trump-Zölle: ACI ermöglicht verschiedene Gegenmaßnahmen
Eine Prüfung, ob ein ACI-Fall vorliegt, soll von der EU-Kommission „so bald wie möglich, in der Regel innerhalb von vier Monaten“ abgeschlossen werden. Auf Vorschlag der Kommission hin würde der EU-Rat mittels eines Implementing Act – also eines Durchführungsrechtsakts – feststellen, ob ein wirtschaftlicher Zwang vorliegt. Dafür bleiben acht bis zehn Wochen Zeit.
Sollte sich der Verdacht erhärten, wird Kontakt zu dem Drittstaat aufgenommen, um das Problem beizulegen. „Die EU wird geeignete Wege wie direkte Verhandlungen, Mediation, Schiedsverfahren, Vermittlung und gerichtliche Entscheidung prüfen“, heißt es hierzu. Erst wenn diese Bemühungen erfolglos bleiben sollten, kämen als letztes Mittel Gegenmaßnahmen zum Zug, „um dem Zwang entgegenzuwirken und das Drittland zum Aufhören zu bewegen“.
Als Beispiele werden „Beschränkungen des Zugangs zum EU-Markt und andere wirtschaftliche Nachteile für das betroffene Drittland“ genannt. Dabei können Bereiche wie der „Waren- und Dienstleistungshandel, ausländische Direktinvestitionen, Finanzmärkte, das öffentliche Beschaffungswesen, handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum, Exportkontrollen und vieles mehr“ in den Fokus rücken. Auch „geeignete Maßnahmen im Hinblick auf die Gewährung von EU-Mitteln“ können ergriffen werden.
EU denkt über „Handels-Bazooka“ nach: „Das Hauptziel des ACI ist die Abschreckung“
Um die Frage nach der Wahl der Mittel zu beantworten, werden im Einzelfall auch „Betroffene, wie beispielsweise Wirtschaftsakteure, Wirtschaftsverbände und Verbraucher“ um Mithilfe gebeten. Beendet werden die Maßnahmen erst, wenn diese nicht mehr erforderlich sein sollten. Zudem kann die EU „gemäß dem Völkerrecht Wiedergutmachung für den durch den wirtschaftlichen Zwang verursachten Schaden“ verlangen.
In Einzelfällen kooperiert die EU auch mit anderen Ländern, die sich in einer ähnlichen Zwangslage befinden. Außerdem wird betont, dass sich der Staatenbund mit seinen Partnern für eine umfassendere Bekämpfung des Problems wirtschaftlicher Nötigung einsetzt, verwiesen wird dabei auf die G7-Partner Japan und ironischerweise die USA.
Dass die Anwendung der „Handels-Bazooka“ nur der letzte Schritt sein soll, betont die EU ebenfalls: „Das Hauptziel des ACI ist die Abschreckung. Das Instrument ist daher am wirksamsten, wenn es nicht zum Einsatz kommen muss.“
Trump droht EU-Staaten erneut mit Zöllen: Wirtschaft bringt ACI ins Spiel
Aus der Wirtschaft gibt es nun aber bereits erste Stimmen, die das ACI ins Spiel bringen. Bertram Kawlath, Präsident des Maschinenbauverbandes VDMA, fordert etwa: „Die EU-Kommission sollte prüfen, ob das Instrument gegen handelspolitische Zwangsmaßnahmen (Anti Coercion-Instrument) zum Einsatz kommen kann.“ Europa dürfe sich nicht von den USA erpressen lassen. Sollte die EU nachgeben, „wird es den amerikanischen Präsidenten nur ermutigen, die nächste aberwitzige Forderung zu stellen und mit weiteren Zöllen zu drohen“.
Volker Treier, Außenwirtschaftschef der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), mahnte an, es müssten „nun auch alle Instrumente des EU-Handelsschutzes – inklusive des Anti-Coercion Instruments (ACI) – geprüft werden. Dessen Anwendung sollte jedoch Ultima Ratio bleiben.“
Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) schreibt, dass im Falle des Einsatzes von ACI gegen die USA Vergeltungszölle auf den Import von US-Waren möglich seien. Als weitere Optionen gelten demnach der Ausschluss von US-Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge oder Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für bestimmte Produkte.
Die Umsetzung bestimmter Absprachen aus dem jüngsten Zollabkommen zwischen EU und USA würde ziemlich sicher vorerst auf Eis gelegt. Eine Zustimmung des EU-Parlaments gelte nun als ausgeschlossen. (Quellen: Truth Social, Bloomberg, Euractiv, EU-Kommission, VDMA, DIHK, dpa) (mg)