Trotz Schutz im Bebauungsplan: Stadtbildprägender Baum muss fallen

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Dieser große alte Bergahorn an der Greitherstraße darf gefällt werden. Laut Gutachten ist er zu stark geschädigt. © Reitinger

Ein großer, stadtbildprägender Baum an der Greitherstraße ist nicht mehr zu retten. Ein aufwändiges Gutachten belegt die mangelnde Vitalität des geschützten Baums.

Weilheim – So schön dieser Baum eigentlich ist und so gut er mitten in der Stadt tut: Für einen großen, alten Bergahorn auf Privatgrund an der Greitherstraße gibt es keine Überlebenschance mehr, da war sich der Bauausschuss des Weilheimer Stadtrates einig. Einmütig hat das Gremium kürzlich auf Bitten der Eigentümergemeinschaft beschlossen, dass der im Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzte Baum gefällt werden darf. Mit aufwändiger Diagnostik habe ein Gutachter Schadstellen im Wurzelwerk und im unteren Stamm ermittelt. Der Bergahorn habe nurmehr eine geringe Vitalität und sei „am Ende seiner Lebenszeit“, fasste Manfred Stork seitens des Stadtbauamtes das Gutachten zusammen. Es bleibe nur die Fällung.

Der Baum steht direkt östlich des denkmalgeschützten Hauses Greitherstraße 10, dessen Eigentümer hätten immer wieder Probleme mit Schäden am Keller durch das Wurzelwerk. Weil auch die enge Zufahrt zu den dahinterliegenden Gebäuden über die Wurzeln führt, würden diese weiter stark belastet. Bei der Bebauung des hinteren Bereichs inklusive Tiefgarage vor rund 20 Jahren, so hieß es weiter, „wurden die Wurzeln wohl stark zurückgeschnitten und der Baum in seiner Höhe auch stark gekappt“.

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Lob für das Vorgehen der Eigentümergemeinschaft

Das vorgelegte Gutachten – das laut Stadtbauamt inzwischen auch ein Baumpfleger der Stadtwerke inhaltlich bestätigt hat – sei „sehr aufwändig und detailliert“ und „kein 08/15-Gutachten“, befand Rupert Pentenrieder (BfW), der Grün-Referent des Stadtrates. „Dieser Baum ist einfach nicht zu halten“, deshalb befürworte er die beantragte Fällung. Das Ganze sei „in erster Linie eine haftungsrechtliche Frage“, ergänzte Roland Bosch (ÖDP): Das Gutachten sei „so valide“, dass die Stadt in der Verantwortung stünde, wenn sie sich darüber hinwegsetzen würde.

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Einig war sich der Ausschuss auch, dass die Eigentümer nicht nur eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle vornehmen müssen (am besten mit einem „Pfahlwurzler“, wie es hieß), sondern sich zudem „für den ökologischen Ausgleich mit einem weiteren Baum am Baumspendenprogramm der Agenda 21 und der Stadt Weilheim beteiligen“ sollen.

Für das Vorgehen der Eigentümergemeinschaft gab es übrigens ausdrücklich Lob im Bauausschuss. Diese habe sich „vorbildlich verhalten und sich ernsthaft um den Baum bemüht“, sagte 2. Bürgermeisterin Angelika Flock (CSU) als Sitzungsleiterin. Nach Schätzung von Rupert Pentenrieder liegen allein die Kosten für das vorgelegte Gutachten „im vierstelligen Bereich“.