Teilzeitarbeit ist für viele Menschen eine interessante Option. Doch das hat spürbare Folgen im Alter, denn die Rente schmilzt dahin. So viel Geld geht verloren, wenn Sie die Arbeitszeit herunterfahren.
Berlin – Weniger Arbeit, weniger Rente – der Wunsch nach einer besseren Work-Life-Balance ist im Jahr 2026 ungebrochen. Ob für die Kindererziehung, die Pflege von Angehörigen oder die eigene Freizeit – immer mehr Beschäftigte reduzieren ihre wöchentliche Arbeitszeit. Doch wer heute kürzertritt, zahlt morgen einen Preis. Die gesetzliche Rente sinkt fast linear zur Reduzierung der Arbeitsstunden.
Das Prinzip der Rentenpunkte
Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland funktioniert nach dem Äquivalenzprinzip: Wer viel einzahlt, bekommt viel heraus. Die zentrale Maßeinheit ist der Entgeltpunkt (auch Rentenpunkt genannt). Einen vollen Entgeltpunkt erhält man, wenn man in einem Jahr genauso viel verdient wie der Durchschnitt aller Versicherten. Er wird aktuell mit 40,79 Euro bewertet und steht damit für diesen Rentenbetrag. Im Jahr 2026 liegt dieses vorläufige Durchschnittsentgelt bei ca. 51.500 Euro brutto (geschätzt auf Basis der Lohnentwicklung).
Teilzeitarbeit senkt das Einkommen und damit die Rentenpunkte
Wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren, sinkt Ihr Bruttolohn und damit direkt die Anzahl Ihrer gesammelten Rentenpunkte. Angenommen, Sie verdienen in Vollzeit genau das Durchschnittsentgelt von 51.500 Euro. Damit sammeln Sie pro Jahr 1,0 Rentenpunkte. Reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit auf 50 Prozent (20 Stunden), halbiert sich Ihr Einkommen auf 25.750 Euro. Sie sammeln nur noch 0,5 Rentenpunkte pro Jahr. Wer also 10 Jahre lang die Arbeitszeit auf 50 Prozent reduziert, verliert im Vergleich zur Vollzeitbeschäftigung 5 Rentenpunkte. Das entspricht nach heutigem Stand einer monatlichen Rentenkürzung von etwa 196,60 Euro – ein Leben lang.
So kann auch Teilzeitarbeit bei der Rente angerechnet werden
Damit Teilzeitarbeit aber nicht unter allen Bedingungen zu einer geringeren Rente führt, hat der Gesetzgeber einige Mechanismen eingebaut, um bestimmte Formen der Teilzeit abzufedern. Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, werden dem Erziehenden drei Jahre als Beitragszeit angerechnet. Man erhält pro Jahr ca. einen Rentenpunkt gutgeschrieben, als hätte man zum Durchschnittsgehalt voll gearbeitet – auch wenn man tatsächlich gar nicht oder nur in Teilzeit arbeitet. Auch wer einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 für mindestens zehn Stunden pro Woche zu Hause pflegt, erhält Rentenbeiträge durch die Pflegeversicherung gutgeschrieben. Dies kann die Einbußen durch eine Arbeitszeitreduzierung teilweise kompensieren.
Steuerliche Effekte und die Teilzeitfalle
Ein oft übersehener Aspekt bei der Teilzeitarbeit ist der Progressionseffekt. Da in Deutschland das Nettoeinkommen bei einer Reduzierung von 100 auf 80 Prozent der Arbeitszeit meist nur um etwa 10–15 Prozent sinkt (wegen geringerer Steuerlast), fühlt sich Teilzeit im Alltag finanziell oft „günstiger“ an, als sie für die Rente ist. Die Rentenbeiträge berechnen sich jedoch strikt nach dem Bruttolohn. Der scheinbare Gewinn im Hier und Jetzt führt zu einer überproportionalen Lücke im Alter.
So können Sie Ihre Rente trotz Teilzeitarbeit absichern
Wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, sollten Sie deshalb einige Gegenmaßnahmen prüfen, um Verluste bei der späteren Rente zu vermeiden. Nutzen Sie einen Teil des durch die Steuerersparnis „gewonnenen“ Netto-Geldes, um privat (z. B. über einen ETF-Sparplan) vorzusorgen. Prüfen Sie auch, ob Ihr Arbeitgeber Entgeltumwandlung anbietet. Dies kann steuerlich attraktiv sein, um die Rentenlücke zu schließen. Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte auch Ausgleichszahlungen an die Rentenversicherung leisten, um Abschläge durch frühere Teilzeit oder einen geplanten früheren Renteneintritt zu minimieren.
Teilzeit ist ein wertvolles Instrument für mehr Lebensqualität. Doch vor allem für Frauen, die statistisch gesehen häufiger und länger in Teilzeit arbeiten, bleibt das Risiko der Altersarmut real. Eine Reduzierung der Arbeitszeit um 20 Prozent bedeutet im Regelfall auch 20 Prozent weniger Zuwachs bei der gesetzlichen Rente für diesen Zeitraum. Eine frühzeitige Hochrechnung der Rentenerwartung ist daher bei jedem Modellwechsel unverzichtbar. (Quellen: Deutsche Rentenversicherung, hermoney, Zeit, t-online) (sts)