Die Partnerin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt: 10 Monate auf Bewährung

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Am Ebersberger Amtsgericht wurde der Fall behandelt. © PETER KEES

Wegen Körperverletzung musste sich ein 39-Jähriger Plieninger vor dem Amtsgericht verantworten. Seine Ex-Partnerin leidet bis heute unter den Folgen seiner Taten.

Wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung mit Drohung in mehreren Fällen wurde ein 39-jähriger Plieninger vor dem Amtsgericht Ebersberg zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Während der Beziehung, die von Oktober 2023 bis Mai 2024 andauerte, kam es immer wieder zu handgreiflichen Streitigkeiten zwischen ihm und seiner damaligen Partnerin. Dabei schlug der Angeklagte, selbst von überdurchschnittlich muskulöser Figur, der Geschädigten mal mit der Faust ins Gesicht, mal mit einem Hausschuh am ganzen Körper auf sie ein, teilweise ohne konkreten Anlass.

Lebensgefährlich wurde es für die Geschädigte, als er sie mit dem Stoff ihres Kleides bewusstlos würgte – und es daraufhin zum Urinabgang der Frau kam. Zudem drohte der Angeklagte seiner damaligen Partnerin damit, dass er sie umbringe, falls sie jemandem von den Schlägen erzählen würde.

Tiefe körperliche und seelische Schäden beim Opfer

„Wir befinden uns hier längst im mittleren bis oberen Level der Körperverletzung, die tiefe körperliche und seelische Spuren hinterlassen hat. Das ist schon übel“, stellte der Anwalt der Geschädigten fest, die vor Gericht als Nebenklägerin auftrat. Richterin Anne Leiding mahnte den Angeklagten: „Sie haben da Furchtbares angerichtet, für sich und die Geschädigte.“

Zu Beginn der Verhandlung einigten sich Richterin, Staatsanwältin und Verteidiger in einem Rechtsgespräch, auch zum Schutz der Geschädigten, die im Laufe des Verfahrens nicht mehr aussagen musste. Der 39-Jährige räumte alle Anklagepunkte ein und gab vor Gericht eine Entschuldigung ab. Anschließend entschuldigte er sich bei seiner ehemaligen Partnerin. Laut eigener Aussage gingen die Streitereien von ihm aus. „Ich hätte mich besser verhalten und von der Gewalt wegbleiben sollen“, so der 39-Jährige. Weil es ihm schwerfiel, die richtigen Worte zu finden, wies ihn Verteidiger Titus Boerschmann mehrmals darauf hin, wie er sich in angemessener Weise bei der Geschädigten entschuldigen solle.

Die Geschädigte erlitt laut psychotherapeutischem Gutachten in Folge der Gewalt eine posttraumatische Belastungsstörung und befindet sich in Therapie. Der 39-Jährige muss zudem ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro an seine ehemalige Partnerin bezahlen. Eine Anzahlung in Höhe von 600 Euro leistete er direkt vor Ort.

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