„Das ist Abzocke“: Ärger um Parkstrafe vor Boulderwelt in Brunnthal

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Die Firma ParkDepot bewirtschaftet die Parkplätze vor der „Boulderwelt“ in Brunnthal. © Martin Becker

Ein Familienvater kritisiert die Parkbedingungen an der Boulderwelt in Brunnthal, nachdem er eine Strafe zahlen musste.

Sie schießen seit einigen Jahren wie Pilze aus dem Boden: Firmen, die sich um sogenannte Parkraumbewirtschaftung kümmern. Ein nicht immer unumstrittenes Geschäft, einer der Pioniere war „Park & Control“, mittlerweile haben auch andere das Geschäft mit Kundenparkplätzen vor Super- oder Baumärkten entdeckt.

Die „Boulderwelt“ weist Gäste darauf hin, wie sie die maximale Parkzeit von zwei auf sieben Stunden verlängern können.
Die „Boulderwelt“ weist Gäste darauf hin, wie sie die maximale Parkzeit von zwei auf sieben Stunden verlängern können. © Martin Becker

Kennzeichen mit Kamera erfasst

Das Prinzip ist überall das gleiche: Eine Firma übernimmt das Management der Parkplatzgebühren – die sind für eine bestimmte Zeit gratis, meist zwischen 30 Minuten und zwei Stunden. In der Regel genug Zeit, um den Einkauf zu erledigen. Überschreitet jemand die vorgegebene Höchstparkdauer, was überwiegend per Kennzeichenerfassung per Kamera nachgewiesen wird, so wird ihm von der Parkraumbewirtschaftungsfirma eine „Vertragsstrafe“ aufgebrummt, in der Regel zwischen 30 und 60 Euro. Das Ziel: Dauerparker fernhalten, damit Parkplätze für Kunden frei bleiben.

30 Euro Vertragsstrafe nach Kindergeburtstag

Doch in der Praxis kommt es immer wieder mal zu Ärger. Wie jetzt in Brunnthal, auf dem Parkdeck bei der „Boulderwelt Süd“ im Gewerbegebiet am Eugen-Sänger-Ring. Die ParkDepot GmbH aus München ist dort zuständig – und ein Familienvater aus Höhenkirchen-Siegertsbrunn interveniert jetzt wegen der 30 Euro Vertragsstrafe, die er zahlen soll.

Was war passiert? Der Sohn des Mannes war zu einem Kindergeburtstag eingeladen, den ein Freund in der „Boulderwelt Süd“ feierte. Ein bisschen klettern, ein bisschen Kuchen – eine beliebte Kombination. Nun dauerte der Kindergeburtstag länger als die vorgesehene Höchstparkdauer von zwei Stunden, weshalb der Vater ein „Ticket“ erhielt, wie es bei ParkDepot heißt: Bitte 30 Euro Vertragsstrafe zahlen.

Eine Frechheit, findet der Vater aus Höhenkirchen-Siegertsbrunn – weshalb er seine Empörung in E-Mails an die „Boulderwelt Süd“ und an die Presse ausdrückte. Es handele sich um eine „aus meiner Sicht unzulässige und potenziell betrügerische Praxis“. Was ihn besonders ärgerte: Offenbar könne die Boulderwelt die Straf-Tickets stornieren, „doch das Kontingent dafür war in jenem Monat schon aufgebraucht, teilte man mir mit“. Genau diese Argumentation machte den Betroffenen hellhörig: „Sonst hätte ich die Angelegenheit als persönliches Missgeschick abgehakt. So aber kommt es mir vor wie Abzocke.“

So reagiert ParkDepot

Die Presseabteilung von ParkDepot widerspricht auf Nachfrage des Münchner Merkur dieser Darstellung. „In vielen Einzelhandelslagen zeigt sich zunehmend, dass Kundenparkplätze über längere Zeit von Fremd- oder Langzeitparkern genutzt werden. Dies führt insbesondere zu Stoßzeiten dazu, dass Kundinnen und Kunden der ansässigen Einzelhändler keine freien Stellplätze mehr finden.“ Das digitale System von ParkDepot helfe, die vorhandenen Parkflächen „fair zu verteilen und primär für die vorgesehenen Nutzergruppen verfügbar zu halten“, teilt die Firma mit. Im speziellen Fall der Boulderwelt sei es so: „Um auch längere Aufenthalte – etwa für Besucher der Boulderwelt – zu ermöglichen, besteht eine zusätzliche Verlängerungsoption: Nutzer können ihre Parkzeit eigenständig und kostenfrei über einen vor Ort ausgewiesenen QR-Code durch Eingabe ihres Kennzeichens um weitere fünf Stunden verlängern. Damit ist eine maximale Parkdauer von insgesamt sieben Stunden möglich.“ Diese Möglichkeit werde „intensiv genutzt und hat sich in der Praxis bewährt“, am Standort „Boulderwelt Süd“ erfolgen laut ParkDepot monatlich mehr als 1000 Parkzeitverlängerungen über den QR-Code.

Der Selbstversuch des Münchner Merkur zeigt: Ja, die Methode mit dem QR-Code klappt problemlos. Warum es beim betroffenen Vater nicht funktionierte? Er habe an jenem Tag im Kindergeburtstags-Trubel die Hinweise auf den QR-Code übersehen, „ich bin dort ja kein Stammgast“. Dieses Versäumnis gibt er zu – aber dass eine Strafticket-Stornierung auf Kulanz-Basis nachträglich nicht möglich war wegen eines aufgebrauchten Storno-Kontingents: Nein, dies will der Vater, dem es weniger ums Geld und mehr ums Prinzip geht, nicht akzeptieren.

Verlängerung per QR-Code möglich

Was es wiederum mit dem Stornierungs-Kontingent auf sich hat, erläutert Boulderwelt-Sprecherin Nadja Hoffmann. „Als wir Ende 2024 vom Vermieter vor vollendete Tatsachen gestellt wurden, sind wir gleich auf die Barrikaden gegangen, denn bei uns bleibt jeder länger als zwei Stunden.“ Erst nach der massiven Intervention der Boulderwelt sei die Option mit den QR-Codes eingeführt worden. „Unsere Stammgäste wissen das“, sagt Nadja Hoffmann. „Aber bei sporadischen Besuchern, wie bei Kindergeburtstagen, rutscht das auch mal durch.“ Für diese Fälle werden der Boulderwelt von ParkDepot die besagten Ticket-Stornierungen eingeräumt – allerdings nur 20 pro Monat. Für den Vater aus Höhenkirchen-Siegertsbrunn reichte das Kontingent nicht mehr. Fazit der Boulderwelt-Sprecherin: „Sowohl wir als auch unsere Kundschaft sind definitiv nicht glücklich mit der Entscheidung des Vermieters.“