Die Stadt Weilheim plant, in zwei Innenstadt-Bereichen Versammlungsstätten auszuschließen. Das AfD-„Kulturzentrum“ im ehemaligen Starlight-Kino wäre damit wohl nicht mehr möglich.
Weilheim – Hat dieser Vorstoß der Stadt etwas mit den Plänen der AfD zu tun, im ehemaligen Starlight-Kino ein „Kulturzentrum für Versammlungen und Geselligkeit“ – wie es die Kreisvorsitzende Gerrit Huy kürzlich auf Anfrage unserer Zeitung nannte – einzurichten? „Kein Kommentar“, hieß es dazu am Dienstagnachmittag (13. Januar) aus dem Weilheimer Stadtbauamt. Und auch in der vormittäglichen Sitzung des städtischen Bauausschusses wurde das AfD-Vorhaben mit keinem Wort erwähnt.
Betont sachlich stellte Bauverwaltungsleiter Manfred Stork dem Gremium in dieser Sitzung die Absicht vor, zwei alte Bebauungspläne in der Innenstadt so zu ändern, dass dort keine weiteren Versammlungsstätten oder „Anlagen für sportliche und kulturelle Zwecke“ möglich sind. Einstimmig sprach sich der Bauausschuss dafür aus, diese Änderungsverfahren auf den Weg zu bringen und zur Sicherung der Planungshoheit zugleich eine Veränderungssperre zu erlassen. Entschieden wird darüber am 22. Januar im Stadtrat.
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Die beiden Bebauungspläne, um die es geht, stammen aus den 1960er beziehungsweise 1970er Jahren und wurden seitdem mehrfach geändert: Das Gebiet „Färbergasse II“ umfasst den Bereich zwischen Schützenstraße, Unterer Graben, Lohgasse und Bahndamm. Nördlich daran schließt der Bebauungsplan „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ an. Beide Pläne setzten ursprünglich Mischgebiete fest, doch wurden vor Jahren bereits etliche Nutzungen ausgeschlossen – etwa Tankstellen und Vergnügungsstätten.
Jetzt will die Stadt dort unter anderem auch Versammlungsstätten ausschließen – mit Verweis auf den hohen Stellplatzbedarf, den diese „in aller Regel“ auslösen, der aber in den Plangebieten nicht einzulösen sei. Diese Parkplätze per Geldzahlung abzulösen (wie es in der Altstadt möglich ist), das wiederum sehe die Stellplatzsatzung für diese Gebiete nicht vor, betont das Bauamt. Denn das hätte dort angesichts viel befahrener Straßen wie der Schützenstraße und der Münchener Straße „negative Auswirkungen“ auf die Verkehrssituation.
Kein Platz für die nötigen Auto-Stellplätze
Die Grundstücke in den beiden Plangebieten seien „weitgehend bebaut“, erläuterte Stork im Ausschuss, „und zwar relativ dicht“. Deshalb gelte es dort, weitere Nutzungen, die höheren Stellplatzbedarf auslösen, auszuschließen. Und dazu gehört – ohne dass es genannt wurde – auch jenes „Kulturzentrum“, das die AfD im einstigen Kino an der Schützenstraße schaffen will. Diese Pläne beunruhigen viele Weilheimer Bürger, und sie brachten Weilheim in den letzten Wochen negative Schlagzeilen in überregionalen Medien ein. Dort entstehe ein Treffpunkt für Rechtsextreme aus Nah und Fern, so die Sorge – mitsamt Eskalation und Unfrieden in der Stadt. Hatte sich Bürgermeister Markus Loth lange nicht konkret dazu geäußert, so sprach er nach der bundesweiten Berichterstattung Klartext: „Wir wollen diesen Veranstaltungsort nicht haben“ (wir berichteten).
Für das frühere Starlight-Kino, das im Bebauungsplangebiet „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ liegt, waren die nötigen Stellplätze wohl gemäß einer alten Satzung nachgewiesen, erklärt Bauverwaltungsleiter Stork auf Tagblatt-Anfrage: „Da galt bis dato Bestandsschutz.“ Doch wenn dort nun „in irgendeiner Weise eine Versammlungsstätte geplant“ sei – entsprechende Anträge lägen im Rathaus bis jetzt nicht vor –, so wäre dies dem Stadt-Mitarbeiter zufolge mit der Bebauungsplan-Änderung und Veränderungssperre „nicht möglich“.