Schnee-Chaos vor der Haustür: Wer nicht räumt, zahlt bis zu 50.000 Euro

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Schneeräumpflicht ignoriert? In Hamburg drohen bis zu 50.000 Euro Strafe – andere Bundesländer sind milder. Was Grundstückseigentümer wissen müssen.

Kassel – Sturmtief „Elli“ sorgte die vergangenen Tage durch Wind, Schneeverwehungen und Glatteis für Chaos auf den Straßen. Zum Wochenstart (12. Januar) fegt Tief „Gunda“ über Deutschland und überzieht das halbe Land mit Unwetterwarnungen. Während viele Menschen gegen die extremen Wetterkapriolen ankämpfen, droht Hauseigentümern zusätzlich ein böses Erwachen: Wer seiner Schneeräumpflicht nicht nachkommt, riskiert empfindliche Bußgelder – selbst bei Unwettern wie diesen.

Sturmtief Elli, Schnee in Norddeutschland.
Schneeräumen ist in Deutschland Pflicht. Wer sich dieser Pflicht entzieht, dem droht ein hohes Bußgeld. (Symbolbild) © Franziska Gora/Imago

Die Höhe variiert zwischen den Bundesländern, wie eine Tabelle vom Bußgeldkatalog zeigt. Hamburg führt mit bis zu 50.000 Euro die Spitze an, gefolgt von Brandenburg mit 2500 Euro und Mecklenburg-Vorpommern mit 1300 Euro. Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen können bis zu 500 Euro verhängen, Schleswig-Holstein bis zu 511 Euro.

Wer den Schnee nicht räumt, riskiert Bußgeld – extreme Unterschiede zwischen Bundesländern

Deutlich milder zeigen sich andere Regionen: In Bayern, Berlin, Bremen und Hessen kann zwar ein Bußgeld verhängt werden, die genaue Höhe ist aber nicht festgelegt. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verzichten komplett auf Bußgelder bei unterlassener Schneeräumung. Laut dem Bußgeldkatalog könne jedoch in allen Bundesländern die zivilrechtliche Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinzukommen, wenn der Schnee nicht geräumt wird.

Bußgelder für nicht geräumten Schnee im Überblick:

Bundesland Bußgeld
Baden-Württemberg bis zu 500 Euro
Bayern kann mit Geldbuße geahndet werden
Berlin kann mit Geldbuße geahndet werden
Brandenburg bis zu 2500 Euro
Bremen kann mit Geldbuße geahndet werden
Hamburg bis zu 50.000 Euro
Hessen kann mit Geldbuße geahndet werden
Mecklenburg-Vorpommern bis zu 1300 Euro
Niedersachsen wird nicht geahndet
Nordrhein-Westfalen wird nicht geahndet
Rheinland-Pfalz bis zu 500 Euro
Saarland bis zu 500 Euro
Sachsen bis zu 500 Euro
Sachsen-Anhalt wird nicht geahndet
Schleswig-Holstein bis zu 511 Euro
Thüringen wird nicht geahndet

Schnee räumen in Hamburg: Rekord-Bußgeld meist nur Theorie

Dabei wird deutlich: Besonders drastisch sind die Strafen in Hamburg. Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) warnte auf dem Stadtportal der Hansestadt bereits: „Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Hamburgischen Wegegesetz – und muss bei schweren Verstößen unter Umständen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.“ Bei Unfällen drohe außerdem eine zivilrechtliche Haftung für Schäden mit Schmerzensgeld und Schadensersatz.

In der Praxis verhängen die Hamburger Bezirksämter zunächst mildere Strafen. Eine Sprecherin der Finanzbehörde erklärte der Deutschen Presse-Agentur (dpa): „Ein Bußgeld wird also nicht sofort, sondern erst bei weiterer Nichtbefolgung oder zusätzlichen Verstößen geprüft.“ Die verantwortlichen Anlieger werden demnach zunächst informiert und erhalten eine Frist zur Nachbesserung, bevor Sanktionen drohen. Wird dann doch ein Bußgeld verhängt, so betrage es in der Regel 150 Euro.

Darauf müssen Eigentümer beim Schneeräumen achten

Grundsätzlich sind die Gemeinden für den Winterdienst zuständig. Diese übertragen die Pflicht jedoch meist auf die Grundstückseigentümer. Die Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus § 823 BGB und verpflichtet Eigentümer, Gefahrenquellen zu beseitigen. Je nach den regionalen Vorschriften gibt es unterschiedliche Regelungen zu den Zeiträumen, in denen der Schnee zu räumen ist. In der Regel muss jedoch zwischen 7 und 20 Uhr geräumt werden. Ausnahme sind Sonn- und Feiertage.

Dabei reicht es aus, wenn 1,20 bis 1,50 Meter breit geräumt werden. Gestreut werden sollte mit Sand, Granulat oder Rollsplitt – Salz ist in vielen Gemeinden wegen Umweltschäden verboten, unter anderem in Hamburg. Wegen des Unwetters und Wintereinbruchs hat die Hansestadt zuletzt das Verbot aufgehoben; Streusalz war jedoch in zahlreichen deutschen Baumärkten ausverkauft. Die Räum- und Streupflicht gilt nicht nur für Anwohner, sondern auch für Eigentümer von Gewerbeflächen.

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Die Behörden nehmen die Überwachung sehr ernst: In Hamburg sind derzeit rund 100 Mitarbeiter der sieben Bezirksämter unterwegs, um die private Schneeräumung zu kontrollieren. Wer erwischt wird und nicht räumt, muss nicht nur mit Bußgeldern rechnen – bei Unfällen drohen auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen. Vermieter können die Pflicht zwar auf ihre Mieter übertragen, bleiben aber grundsätzlich verantwortlich. (Quellen: dpa, Bußgeldkatalog.org, Hamburg.de) (cln)

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