Düsseldorfer Tabelle 2026: Das gilt jetzt beim Kindesunterhalt

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Die Düsseldorfer Tabelle gibt Aufschluss über die vom Unterhaltspflichtigen zu zahlenden Beiträge. ©  IMAGO / Pond5 Images

Jedes Jahr erscheint eine neue Düsseldorfer Tabelle, die eine Richtlinie für den Kindesunterhalt darstellt. Das sind die Werte für 2026.

Wenn Eltern getrennt leben, ist der Kindesunterhalt ein zentrales Thema – emotional wie finanziell. Orientierung bietet dabei seit Jahrzehnten die Düsseldorfer Tabelle. Sie wird jährlich aktualisiert und legt fest, wie hoch der Unterhalt für Kinder je nach Alter und Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ausfallen sollte. Für das Jahr 2026 gelten neue Beträge, die leicht über dem Vorjahresniveau liegen. Herausgegeben wird die Tabelle vom Oberlandesgericht Düsseldorf. Zwar handelt es sich rechtlich nicht um ein Gesetz, doch Gerichte, Jugendämter und Anwälte nutzen sie bundesweit als verbindlichen Richtwert bei Unterhaltsfragen.

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So ist die Düsseldorfer Tabelle aufgebaut

Die Tabelle kombiniert zwei entscheidende Faktoren:

  • Zum einen das bereinigte monatliche Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, das in mehrere Einkommensgruppen eingeteilt ist.
  • Zum anderen das Alter des Kindes, das in vier Altersstufen untergliedert wird: 0–5 Jahre, 6–11 Jahre, 12–17 Jahre sowie volljährige Kinder ab 18 Jahren.

Aus der Kombination von Einkommensgruppe und Altersstufe ergibt sich der sogenannte Tabellenbedarf – also der monatliche Unterhaltsbetrag vor Abzug des Kindergeldes.

Neue Bedarfssätze 2026

Die Düsseldorfer Tabelle 2026 sieht in allen Altersstufen leicht erhöhte Unterhaltssätze vor. In der niedrigsten Einkommensgruppe (Mindestunterhalt) gelten folgende monatliche Beträge:

  • 486 Euro für Kinder von 0–5 Jahren
  • 558 Euro für Kinder von 6–11 Jahren
  • 653 Euro für Jugendliche von 12–17 Jahren
  • 698 Euro für volljährige Kinder

Der tatsächlich zu zahlende Betrag liegt niedriger, da das Kindergeld angerechnet wird: Bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen Kindern komplett.

Selbstbehalt: Das muss dem Unterhaltspflichtigen bleiben

Damit der unterhaltspflichtige Elternteil seinen eigenen Lebensunterhalt sichern kann, berücksichtigt die Tabelle einen Selbstbehalt. Gegenüber minderjährigen und in der Ausbildung befindlichen, volljährigen Kindern liegt dieser aktuell bei 1450 Euro monatlich für Erwerbstätige. Reicht das Einkommen nicht aus, kann der Unterhalt entsprechend gekürzt werden.

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Was tun bei ausbleibendem Unterhalt?

Zahlt ein Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, können Betroffene Unterstützung beim Jugendamt erhalten – etwa durch Beistandschaft oder Unterhaltsvorschuss. Auch eine rechtliche Titulierung des Unterhalts schafft Verbindlichkeit und Sicherheit.

Информация на этой странице взята из источника: https://www.merkur.de/welt/duesseldorfer-tabelle-2026-das-gilt-jetzt-beim-kindesunterhalt-zr-94118742.html