Teure Überraschungen fürs Eigenheim: Hausbesitzer kämpfen gegen Gebühren-Wucher

Der 44-jährige Rich Hartley kämpft gegen eine private Verwaltungsgesellschaft, die ihn und andere Bewohner seines Neubaugebiets in Leeds mit unregulierten Gebühren belastet. Die Bewohner des Middleton Park Estates sind durch eine Klausel in ihren Kaufverträgen an eine sogenannte „Fleecehold“-Regelung gebunden. Diese verpflichtet sie, jährliche Gebühren für die Pflege von Gemeinschaftsflächen zu zahlen, deren Höhe die Verwaltungsgesellschaft frei bestimmen kann. Hartley beschreibt die Situation gegenüber „The i Paper“ als „Albtraum“ und beklagt: „Wir werden wie Geldkühe behandelt.“

„Sie könnten uns einfach 10.000 Pfund berechnen, und wir hätten keine Möglichkeit, uns zu wehren“

Hartley und seine Partnerin Kirsty Goddard kauften ihr Haus im Jahr 2019 für 166.000 Pfund (etwa 190.000 Euro). Ihnen wurde eine jährliche Gebühr von etwa 100 Pfund (etwa 114 Euro) für das Mähen von zwei kleinen Grasflächen in ihrer Straße versprochen. Doch die Kosten haben sich mittlerweile verdoppelt, während die Qualität der Pflege gleich geblieben sei. 

Laut Hartley ist das Grundstück schlecht gepflegt und die Bewohner haben keine Kontrolle über die Höhe der Gebühren. „Sie könnten uns einfach 10.000 Pfund berechnen, und wir hätten keine Möglichkeit, uns zu wehren“, so Hartley.

Unzufriedene Anwohner fordern Stadtverwaltung

Er und andere Bewohner des Neubaugebiets fordern, dass die Verwaltung der Gemeinschaftsflächen von der Stadt übernommen wird. Sie haben eine Petition gestartet, um die private Verwaltungsgesellschaft zu ersetzen.

Die Verwaltungsgesellschaft kündigte hingegen an, im neuen Jahr ein Treffen mit den Bewohnern zu organisieren, um deren Sorgen zu besprechen und zukünftige Pläne vorzustellen. Ein Sprecher sagte gegenüber „The i Paper“ „Wir arbeiten hart daran, alle Kosten wettbewerbsfähig und erschwinglich zu halten.“

Rechtliche Grauzone bei „Fleecehold“-Modellen

In England befinden sich viele Eigentümer neu gebauter Wohnsiedlungen in einer rechtlichen Grauzone. Obwohl ihnen die Häuser als Freehold verkauft wurden, sind sie durch sogenannte TP1-Verträge (Transfer of Part) dauerhaft an private Managementgesellschaften gebunden. Diese Verträge verpflichten Hausbesitzer zur Zahlung von sogenannten Estate Management Charges für die Pflege gemeinschaftlicher Flächen.

Im Gegensatz zu den Service Charges bei Leasehold-Immobilien unterliegen diese Gebühren keiner klaren gesetzlichen Regulierung. Es gibt keine festgelegten Obergrenzen, und Betroffenen steht nur ein eingeschränktes Recht zu, die Höhe der Kosten anzufechten oder den Verwalter abzusetzen. Die Zahlungsverpflichtung ist an die Immobilie gebunden und geht bei einem Verkauf automatisch auf die neuen Eigentümer über.