Karlsruhe hat in Visa-Frage für Afghanen entschieden. Doch entscheidende Fragen seien weiter offen, erklärt Eva Beyer von Kabul Luftbrücke: „Die Zeit läuft davon.“
Berlin – Eine jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfte in Pakistan wartenden Afghaninnen und Afghanen wohl bald Gewissheit verschaffen – doch die Frage nach Sicherheit bleibt zunächst offen. Es ist nur ein Teilerfolg, den ein afghanischer Richter und seine Familie mit ihrer Verfassungsbeschwerde und einem Eilantrag erzielt haben. Karlsruhe verpflichtete die Bundesrepublik am Donnerstag (4. Dezember) dazu, umgehend über ihre Visaanträge zu entscheiden.
„Die grundlegenden Fragen werden damit leider nicht beantwortet“, sagt Eva Beyer von Kabul Luftbrücke im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media zu der Entscheidung des Verfassungsgerichts. Die Initiative steht in Kontakt mit vielen der Menschen, die in Pakistan auf eine Ausreise nach Deutschland warten. Beyer warnt: Die Zeit drängt und Fragen zur Sicherheit der in Pakistan wartenden Afghaninnen und Afghanen blieben von Seiten der Regierung nach wie vor offen.
Afghanistan-Aufnahmeprogramme: Afghanischer Richter zieht vors Bundesverfassungsgericht
Der ehemalige afghanische Richter und seine Familie hatten im September mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde und einen Eilantrag in Karlsruhe eingereicht, um ein vorläufiges Visum zur Einreise nach Deutschland zu erhalten. Dabei hatte er sich auf Vertrauensschutz und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit berufen. „Die Bedeutung der Verfassungsbeschwerde und des Eilantrags geht über den Einzelfall des Richters und seiner Familie hinaus“, da in Pakistan weitere Afghaninnen und Afghanen „mit ähnlichen Zusagen aus älteren deutschen Aufnahmeprogrammen“ warten, schrieb das Fachmagazin Legal Tribune Online noch vor der Entscheidung.
Nach der Machtübernahme der radikal-islamistischen Taliban in Afghanistan hatte Deutschland besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen Schutz zugesagt. Aufnahmezusagen über die Menschenrechtsliste und aus dem Überbrückungsprogramm stuft die Regierung nun jedoch als rechtlich nicht verbindlich ein. Wie eine Sprecherin des Innenministeriums gegenüber unserer Redaktion mitteilte, könnten diese rund 650 Menschen in Pakistan nicht mit einer Einreise nach Deutschland rechnen.
Aufnahme von Afghanen: Dobrindts Ministerium sieht sich nach Karlsruhe-Urteil bestätigt
Hintergrund ist die Art der erteilten Zusage in den unterschiedlichen Aufnahmeprogrammen und die damit zusammenhängende Rechtsgrundlage. Rechtlich gebunden sieht sich die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz nur an jene Zusagen über das Bundesaufnahmeprogramm – zudem sollen Menschen mit Zusagen über das Ortskräfteverfahren aufgenommen, wie die Ministeriumssprecherin gegenüber unserer Redaktion erklärte.
Mit Blick auf Zusagen über Menschenrechtsliste und aus dem Überbrückungsprogramm sieht sich das Innenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) in seiner Annahme, „dass keine rechtsverbindliche Aufnahme für diesen Personenkreis besteht“, nun bestätigt, wie eine Ministeriumssprecherin laut Bericht der Katholischen Nachrichten-Agentur mitteilte. Bezüglich der zeitnahen Entscheidung über die Visa-Anträge sagte sie, nach Zuleitung des Gerichtsbeschlusses „werden wir die notwendigen Schritte einleiten“.
Pakistan droht mit Abschiebungen nach Afghanistan – während Verfahren in Pakistan stillstehen
Das Bundesverfassungsgericht lässt der Regierung nun freie Hand, was die Entscheidung angeht. Doch die Karlsruher Richter wiesen die Bundesregierung an, die Visaanträge des ehemaligen Richters und seiner Familie zu prüfen: Die Entscheidung habe „umgehend“ zu erfolgen, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Zweiten Senats. Die Prüfungsanordnung dürfte sich, wie Beyer erklärt, auch auf jene Verfahren übertragen lassen, die in Pakistan seit Monaten auf Eis liegen.
Mit Blick auf Afghaninnen und Afghanen mit Zusagen über Menschenrechtsliste, aus dem Überbrückungsprogramm, sowie für die Ortskräfte erklärt die Sprecherin des Hilfsvereins Kabul Luftbrücke: „Die Verfahren stehen aktuell komplett still. Es gibt weder Termine für Sicherheitsinterviews und Sicherheitsüberprüfungen in der Deutschen Botschaft noch sonstige Termine.“ Pakistan hat der Bundesregierung bis zum Jahresende Zeit für die Aufnahmeverfahren gegeben – danach sollen erneut Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden. Das machte jüngst auch Pakistans Verteidigungsminister Khawaja Muhammad Asif gegenüber der Welt noch einmal deutlich: „Wenn Deutschland sie nicht aufnimmt, dann werden wir sie abschieben. So ist das nun einmal.“
Sprecherin von Kabul Luftbrücke mahnt: „Die Zeit läuft davon“ – Kalkül der Regierung Merz?
Die Regierung zieht das Tempo nun zwar an – jedoch bleiben jene Menschen mit Aufnahmezusagen über die Menschenrechtsliste und aus dem Überbrückungsprogramm dabei auf der Strecke. „Und die Zeit läuft davon“, mahnt Eva Beyer. „Aber das ist auch schon relativ lange so und das ist es auch, was uns so wütend macht: dass das die Bundesregierung scheinbar mit einkalkuliert hat. Was den Leuten passiert, scheint in der Regierung niemanden zu interessieren – aber das könnte noch Konsequenzen haben.“
Eine Verantwortung, den Schutz der Afghaninnen und Afghanen zu sichern, bis die Verfahren abgeschlossen sind, habe die Regierung auch mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts nach wie vor, erklärt die Sprecherin der Organisation Kabul Luftbrücke.
Nach Abschiebungen nach Afghanistan: Brandbrief an Merz – Sorge vor Folter und willkürlicher Verhaftung
Mehr als 200 Afghaninnen und Afghanen wurden bereits im Sommer von der pakistanischen Regierung nach Afghanistan zurückgeschickt. Anfang September richteten sie sich in einem Brandbrief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und forderten eine schnelle Ausreise nach Deutschland. Die Gruppe sei durch die Taliban bedroht – zu befürchten seien Entführungen, Folter, willkürliche Verhaftungen und sogar Hinrichtungen, zitierte die Deutschen Presse-Agentur aus dem Brief.
Und auch Jule Klemm von Mission Lifeline warnte im Gespräch mit unserer Redaktion: „Menschen, die sich für demokratische Werte eingesetzt haben, Frauen oder solche, die mit Alliierten zusammengearbeitet haben, werden als Verräter angesehen“ – ein sicheres Leben sei für diese Menschen in Afghanistan nicht mehr möglich. Wie die Regierung die Sicherheit der in Pakistan wartenden Menschen nach Jahresende garantieren will, sei völlig unklar, erklärt Beyer.
Karlsruhe entscheidet in Visa-Frage für Afghanen: Dobrindt ohne „Plan B“ für die Sicherheit?
Anhand der Zahlen der vergangenen Monate hat Kabul Luftbrücke zusammengetragen, dass im Schnitt rund 50 Interviews pro Woche durchgeführt würden. Bei rund 700 Menschen aus verschiedenen Verfahren wurden demnach noch keine Sicherheitsinterviews durchgeführt. „Abzüglich Kinder unter 16 und alten Menschen ü65, die nicht befragt werden, ergibt das schätzungsweise 500 ausstehende Sicherheitsinterviews“, schreibt die Organisation.
Bei 50 Interviews pro Woche wären die Befragungen somit erst im März 2026 abgeschlossen. „Da wäre die Frage an die Bundesregierung, was ist der Plan B? Was passiert mit den Menschen, die eben nicht bis zum 31.12. ausgeflogen werden konnten?“, fragt Beyer. Eine Antwort auf diese Frage lieferte das Innenministerium auf Anfrage unserer Redaktion nicht.
Auch die von Kabul Luftbrücke zusammengetragenen Zahlen bestätigte das Ministerium auf Anfrage nicht und verwies stattdessen auf Verfahrensschritte für Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanen und dem Ortskräfteverfahren: „Bis auf wenige Einzelfälle sind die persönlichen Befragungen für diese Fälle abgeschlossen.“ Die Sprecherin erklärte zudem: „Für Personen, die über eine rechtsverbindliche Zusage verfügen und die die Prüfungen positiv durchlaufen haben, erfolgt derzeit die Einreiseplanung. Es ist beabsichtigt, dass der Großteil dieser Personen noch in diesem Jahr nach Deutschland einreist.“
Kabul Luftbrücke: Sicherheitsinterviews mit Afghanen in Pakistan wohl erst im März 2026 abgeschlossen
Die Bundesregierung geht davon aus, dass eine Aufnahme von Afghaninnen und Afghanen mit einer entsprechenden Zusage aus Deutschland auch Anfang kommenden Jahres noch möglich sein wird. Hört man dem pakistanischen Verteidigungsminister im Welt-Gespräch zu, kommen jedoch Zweifel auf: „Wenn Deutschland sie nicht aufnimmt, dann werden wir sie abschieben“, kündigte Asif an.
Worauf sich die Regierung in der Annahme stützt, dass die Aufnahme der Menschen noch Anfang des kommenden Jahres möglich sein wird, bleibt auch auf Nachfrage an das Innenministerium offen. Und auch Kabul Luftbrücke erhält hierzu keine Informationen. „Das ganze System war ja darauf aufgebaut, dass wir als NGOs dazwischen geschaltet sind und die Kommunikation mit den Menschen übernehmen.“ Doch obwohl ursprünglich zugesagt worden sei, die Organisationen mit entsprechenden Informationen zu versorgen, erklärt Beyer: „Wir werden auch total geghostet.“
„Don Dobrindt setzt nach“: Kabul Luftbrücke kritisiert Druck auf Afghanen in Pakistan
Mit Blick auf die wartenden Afghaninnen und Afghanen in Pakistan berichtet sie: „Die Panik ist extrem groß. Und die Familien sitzen da seit vielen Monaten und wissen gar nicht, wie es weitergeht.“ Erst kürzlich hatte die Bundesregierung einem Teil dieser Menschen Geld angeboten, wenn sie aus dem Programm ausscheiden - 62 Menschen sollen das Angebot angenommen haben. Nach Ablaufen der ersten Frist zur Beantwortung richtete sich das Innenministerium in einem weiteren Schreiben an jene, von denen keine Rückmeldung erfolgt war.
In dem zweiten Schreiben forderte die Regierung eine Rückmeldung bis zum 27. November, sonst könnten „ernsthafte Auswirkungen auf Ihren Fall“ folgen. Eine Aufforderung, die wie eine Drohung anmutet, kritisierte Kabul Luftbrücke – die ein Bild des Schreibens auf Instagram postete: „Nachdem seinem unmoralischen Angebot Aufnahmezusagen gegen Geldzahlungen auszutauschen eine klare Absage erteilt wurde, setzt er nun die Daumenschrauben an und setzt die Afghan*innen in Pakistan weiter unter Druck“, heißt es in dem Post mit Blick auf Innenminister Alexander Dobrindt. Dazu: Ein Bild des CSU-Politikers im Stil des Paten: „Don Dobrindt setzt nach.“
Doch auch vonseiten der pakistanischen Regierung wachse der Druck auf die Menschen vor Ort, berichtet Eva Beyer im Gespräch mit unserer Redaktion. Neben Razzien habe die Regierung in Statements dazu aufgerufen „Afghanen zu verpfeifen, wenn Menschen sehen, wo sie wohnen“. Die in Pakistan ausharrenden Afghaninnen und Afghanen seien teils in ihren Zimmern quasi „eingesperrt“: „Und sie haben unfassbare Angst, weil eben keiner weiß, was passiert.“ (Quelle: Eigene Recherche, LTO, dpa, Kabul Luftbrücke) (pav)