Adina und Sorin Banatean aus Nelson in Lancashire, einer Grafschaft im Nordwesten Englands, sorgten mit ihrer farbenfrohen Gartengestaltung für Aufsehen in ihrer Nachbarschaft. Über 30 Gartenzwerge, goldene Löwenstatuen, ein künstlicher Brunnen sowie zahlreiche Lichter sollten das Viertel verschönern, doch stattdessen lösten sie bei einigen Anwohnern Empörung aus.
Die Situation spitzte sich zu, als die Familie im Mai ohne Genehmigung weitere Elemente wie zwei Terrassenüberdachungen und ein großes Vogelhäuschen hinzufügte. Daraufhin gingen Beschwerden beim Stadtrat ein, berichtet die "Daily Mail".
Kritiker: "Hinderlich, unansehnlich und wirkt fehl am Platz"
Nach einer Aufforderung des Rates beantragten die Banateans rückwirkend eine Baugenehmigung für ihre Installationen. Der zuständige Planungsbeamte John Halton erklärte die Elemente laut dem Bericht der Boulevardzeitung für angemessen für eine Gartengestaltung und auch die Straßenverkehrsbehörde erhob keine Einwände. Gegenüber der "Daily Mail" kommentierte Sorin: "Es ist unser Eigentum, und was wir getan haben, geschah innerhalb unseres Gartens."
Die Beschwerden der Nachbarn reichten von ästhetischen Bedenken bis hin zu praktischen Problemen. Einige kritisierten übermäßige Beleuchtung durch die Nachtlichter des Gartens, die ein Kritiker dem Stadtrat gegenüber "hinderlich, unansehnlich und fehl am Platz" nannte. Dies könne auch die Verkehrssicherheit gefährden.
Familie verteidigt ihre Gestaltung erfolgreich gegen Kritiker
Doch der Stadtrat folgte der Argumentation der Kritiker nicht. Zudem habe es dem Bericht zufolge nur zwei bis drei Beschwerdeführer gegeben. Der Gartenzwerg-Enthusiast zeigte sich erleichtert, seine Gnome behalten zu dürfen. Der "Daily Mail" sagte Sorin, er sei nicht sicher gewesen, wie der Stadtrat entscheiden würde. "Wir lieben die Dekorationen, sie machen uns glücklich", fuhr der Hausbesitzer fort. Das Paar betonte, dass nur wenige Nachbarn Beschwerden eingereicht hätten und viele Kinder die Gartenzwerge lieben würden.
Die Entscheidung des Rates erlaubt es der Familie nun, ihre umstrittene Gartengestaltung beizubehalten. Der Nachbarschaftsstreit ist damit jedoch wohl nicht beigelegt.
Gericht urteilt wegen Anlockens von Tieren: Unterlassungsanspruch
Andere führten Probleme wie Rattenbefall und Vogelkot auf das Vogelhäuschen zurück. Ähnlich argumentierten auch Nachbarn in einem weiteren Nachbarschaftsstreitigkeit um einen Blumenkübel.
Das Anlocken von Tieren kann tatsächlich, auch wenn es aus ethischen Gründen geschieht, zum Problem werden. So verbot das Amtsgericht Hannover im 2023 einer Frau, die sich ehrenamtlich um verletzte Wildtiere kümmerte, die Tiere anzulocken. Es argumentierte dabei folgendermaßen:
- Streitfall: Der Kläger verlangte von seiner Nachbarin, das Anlocken, Füttern und Halten verwilderter Tauben auf ihrem Grundstück in Hannover zu unterlassen.
- Beeinträchtigungen des Nachbarn: Taubenschwärme setzten sich auf Dach, Balkon und Terrasse des Klägers, hinterließen Kot und verursachten Gurren und Fluggeräusche. Zeugen bestätigten dies.
- Rechtsgrundlage: Das Amtsgericht Hannover gab der Klage statt und bejahte einen Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB. Es sah eine Eigentumsbeeinträchtigung und die Besorgnis weiterer Störungen als gegeben an.
- Ortsüblichkeit: Nach Überzeugung des Gerichts werden die Tauben durch Umstände auf dem Grundstück der Beklagten angelockt. Die genaue Hauptursache sei unerheblich und die Störung überdies nicht ortsüblich.
- Konsequenzen: Die Beklagte muss alle anziehenden Umstände abstellen; ethische Motive rechtfertigen keine Belästigung der Nachbarn.