Die Typzulassung eines Neuwagens in der EU wird immer komplexer, denn die Autos müssen mit immer mehr Assistenz- und Überwachungssystemen ausgerüstet sein. Ab dem 7. Juli 2026 dürfen nur noch PKW und leichte Nutzfahrzeuge mit bestimmten Fahrassistenzsystemen neu zugelassen werden. Damit werden die seit 2024 geltenden Pflichten erweitert. Manche der Techniken sind zumindest im Premium-Segment schon lange Standard; bei Kleinwagen dagegen werden sie zu Kostensteigerungen führen. Wir stellen die neuen Systeme vor - und auch die, die bereits an Bords sind, vielen Autofahrern aber noch gar nicht bekannt sein dürften.
1. Erweiterter Kopfaufprallschutzbereich
Bei der Konstruktion des Fahrzeugs soll das vor allem "schwächeren" Verkehrsteilnehmern wie Fußgänger oder Radfahrern besseren Schutz bieten. Gilt für alle Erstzulassungen ab Juli 2026.
2. Notbremssystem zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern
Die Notbremssysteme werden ausgeweitet. "In der ersten Phase (Zeitstufe B) müssen die Systeme mindestens auf stehende und bewegte Fahrzeuge vor dem Kraftfahrzeug automatisch und selbständig bremsen. In der zweiten Phase (Zeitstufe C) erkennen diese Systeme auch Fußgänger und Radfahrer und bremsen bei Kollisionsgefahr selbstständig", erklärt das Bundesverkehrsministerium. Bestimmte Modelle, meistens von Premium-Herstellern wie Mercedes oder BMW, haben solche Funktionen schon länger an Bord". Zeitstufe C bedeutet, dass es für alle Erstzulassungen ab Juli 2026 gilt.
3. Notfall-Spurhalteassistent
Die Systeme warnen, wenn das Fahrzeug droht, die Fahrspur zu verlassen und greifen ein, wenn das Fahrzeug die Spur verlässt. Künftig müssen auch Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung diese Assistenten haben.
4. Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
Das ISA-System - mehr dazu lesen Sie hier - ist bereits seit 2024 Pflicht. Es warnt bei Tempolimit-Überschreitungen und wird auch "Tempo-Bremse" genannt. Derzeit lässt sich das System noch vom Fahrer übersteuern.
5. "Hochentwickeltes Warnsystem" bei nachlassender Konzentration des Fahrers
Der "Aufmerksamkeitsassistent" ist eins der ältesten, in der Praxis aber auch am schlechtesten funktionierenden Systeme. Es soll eine Müdigkeit des Fahrers erkennen, unter anderem anhand von Lenkbewegungen. Dann erscheint im Instrumenten-Display ein "Bitte Pause einlegen" oder ein Kaffeetassen-Symbol, begleitet von einem oder mehreren Warntönen. Pflicht seit 2024.
6. Vorrichtung für Alcolock
Die Alkohol-Wegfahrsperre ist eins der am meisten eingreifenden Systeme, weil es nicht übersteuert werden kann. Sie existiert bislang allerdings nur als technische Schnittstelle, die seit Juli 2024 vorgeschrieben ist und den Anschluss eines solchen Geräts für die Zukunft ermöglichen soll. Wann die Alkoholtest-Pflicht vor jeder Fahrt kommt, ist bislang offen.
7. Ereignisbezogene Datenaufzeichnung (EDR)
Der Unfalldatenschreiber bzw. die "Black Box" ist bei PKW und Transportern schon jetzt an Bord, bei Bussen und LKW folgt die Pflicht im Januar 2026 (für alle neuen Fahrzteugtypen; Juli 2029 für alle Erstzulassungen). "Dieser Speicher erfasst anonymisierte Fahrdaten des Fahrzeugs bei einem Unfall im Einklang mit den EU-Datenschutzvorschriften. Die aus den Daten gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen eine detailliertere Unfallforschung und präzise Weiterentwicklung der fahrzeugtechnischen Anforderungen", heißt es beim Verkehrsministerium.
8. Notbremslicht
Das Notbremssignal entsteht durch das in schneller Folge aufblitzende Bremslicht und wird automatisch eingeschaltet, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt und plötzlich eine sehr starke Abbremsung stattfindet beziehungsweise das Antiblockiersystem (ABS) aktiviert wird. Diese Technik haben viele Autos schon länger an Bord, oft in Verbindung mit einem automatischen Einschalten der Warnblinkanlage beim Stillstand des Autos.
9. Totwinkel-Warner für Busse und LKW
Hier hatte man vor allem die oft tödlichen Unfälle im Blick, bei denen LKW oder Busse Radfahrer beim Abbiegen erfassen. Warnsysteme bzw. Abbiegeassistenten, die Radfahrer im toten Winkel erkennen, sollen das künftig verhindern. Das deutsche Verkehrsministerium drängte schon vor Jahren auf eine verpflichtende Einführung, umgesetzt wird sie aber erst ab 2026 (neu entwickelte Fahrzeuge) bzw. 2029 (alle Erstzulassungen).
10. Rückfahrassistent
Ebenfalls seit 2024 sind Rückfahr-Warner Pflicht, die den Fahrer beim Rückwärtsfahren und Ausparken vor Hindernissen warnen und das Auto selbständig abbremsen. Am effektivsten funktioniert das in Verbindung mit einer Rückfahrkamera, bei der dann mit optischen Warnungen angezeigt wird, aus welcher Richtung sich ein Auto nähert.
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