Sandra soll für einfache Weihnachtsgrußkarte Zoll zahlen: "Enthielt nur freundliche Worte"

Die Familie von Sandra aus Oberösterreich lebt in aller Welt verstreut. Einige von ihnen wohnen in Australien, England oder Hongkong. Zu Weihnachten schickt man sich gegenseitig kleine Geschenke oder zumindest einen lieben Weihnachtsgruß. 

Auch in diesem Jahr brachte der Postbote kurz vor Weihnachten einen Umschlag aus England mit der Aufschrift "Grußkarte". Dafür kassierte er sechs Euro von Sandra. "Dieses Jahr musste ich das erste Mal Zollgebühren zahlen“, beschwerte sich die Österreicherin gegenüber der "Kronen Zeitung“. 

Sandra soll für einfache Weihnachtsgrußkarte Zoll zahlen: "Der Brief enthielt keinerlei Waren oder Geschenke" 

Der Umschlag sei in England gewogen und entsprechend mit Porto versehen worden. "Der Brief enthielt lediglich freundliche Worte, keinerlei Waren oder Geschenke", so Sandra. 

Nach Nachfrage beim Zollamt erhielt sie laut "Krone" die Bestätigung, dass alles seine Richtigkeit hatte. Eine Grußkarte in einem Brief falle nicht unter die Kategorie Dokument, sondern werde als Ware klassifiziert. Grußkarten gelten somit zollrechtlich als Waren, auch wenn sie keinen hohen materiellen Wert aufweisen.

Wann Grußkarten teuer werden können

Nicht nur in Österreich, auch eine scheinbar simple Grußkarte aus England (Nicht-EU-Land) nach Deutschland kann vom Zoll als Ware eingestuft werden, was zu unerwarteten Kosten führen kann, wenn der Absender oder der Wert nicht korrekt deklariert wurde. Wenn sie gekauft oder kommerziell versendet werden, unterliegen sie der Einfuhrumsatzsteuer und eventuell Zollgebühren.

  • Kauf vs. Geschenk: Wenn die Karte gekauft wurde (auch online), wird sie als Ware behandelt.
  • Wertgrenzen: Geschenke sind bis 45 € Wert (Sachwert) abgabenfrei, aber der Zoll kann sie höher bewerten, was zu Kosten führt.
  • Kommerzielle Sendungen: Jede Sendung mit kommerziellem Hintergrund (zum Beispiel von einem kleinen Shop) wird als Ware behandelt, unabhängig vom Wert

Was man tun kann

  • Zollinhaltserklärung: Man sollte darauf achten, dass der Absender die Sendung korrekt deklariert (CN22 oder CN23), um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Nachweis verlangen: Wenn man eine Rechnung vom Zoll erhalten hat, prüfen, ob der Wert korrekt ist und ob es sich wirklich um eine Ware handelt.
  • Informieren Sie sich: Bei Unsicherheiten sollte man sich direkt an das zuständige Hauptzollamt oder den Postdienstleister wenden.