Neuerung für Minijobber ab 2026: Rechenbeispiel zeigt, wie Millionen profitieren könnten

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Die Obergrenze für Minijobs erhöht sich im kommenden Jahr auf 603 Euro im Monat. Diese Neuerungen müssen Sie wissen.

Berlin – Millionen Arbeitnehmer erwartet ab 2026 eine Veränderung, die zu einem höheren Monatseinkommen führen kann. Sobald der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar auf 13,90 Euro je Stunde angehoben wird, wirkt sich dies ebenfalls auf Minijob-Beschäftigte aus. Die Höchstgrenze für das, was Studenten, Rentner oder Menschen im Bürgergeld-Bezug – die ihr Einkommen aufbessern wollen – verdienen dürfen, klettert auf 603 Euro monatlich. Zugleich entstehen veränderte Bedingungen, über die Arbeitnehmer informiert sein müssen.

Buchstaben bilden den Schriftzug Minijob auf Euroscheinen. (Fotomontage) © Christian Ohde/Wolfilser/Imago

Die veränderte Bestimmung schafft greifbare Pluspunkte für Bürgergeld-Bezieher. Wer eine geringfügige Beschäftigung mit der kompletten Summe von 603 Euro übernimmt, darf entsprechend den aktuellen Freibetragsvorschriften insgesamt 208,90 Euro ohne Anrechnung für sich behalten. Dies entspricht ungefähr 14 Euro mehr als 2025 – damals blieben bei 556 Euro Monatseinkommen lediglich 194,80 Euro ohne Anrechnung.

Wie funktioniert die maximale Verdienstmöglichkeit für Minijobber?

Die Ermittlung erfolgt über ein gestaffeltes System: Die anfänglichen 100 Euro werden vollständig nicht angerechnet. Von den folgenden 420 Euro (im Bereich zwischen 100 und 520 Euro) bleiben zusätzliche 20 Prozent verschont, was 84 Euro entspricht. Vom verbleibenden Betrag zwischen 520 und 603 Euro werden darüber hinaus 30 Prozent nicht angerechnet – das sind weitere 24,90 Euro.

Ruheständler ziehen gleichfalls Nutzen aus der Bestimmung – für sie bedeutet die veränderte Obergrenze 47 Euro extra. Seit 2023 können Altersrentner ohne Begrenzung dazuverdienen – unter der Bedingung, dass sie das reguläre Rentenalter erreicht haben. Die geringfügige Beschäftigung bleibt weiterhin besonders reizvoll, da sie steuer- und sozialabgabenfrei ist – sofern die Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Entsprechend dem vorgesehenen Rentenpaket der Merz-Regierung soll diese Personengruppe aber künftig mit der Aktivrente auch bis zu 2.000 Euro steuerfrei zusätzlich verdienen können – jenseits einer Minijob-Tätigkeit.

Rentenbefreiung bei geringfügiger Beschäftigung: Unter 25-Jährige haben besondere Vorteile

Für Menschen unter 25 Jahren, die in einem Bürgergeld-Haushalt leben, sich aber in schulischer Ausbildung, Hochschulstudium oder Berufsausbildung befinden, existiert eine Spezialbestimmung. Sie dürfen das gesamte Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung von 603 Euro für sich behalten, ohne dass es beim Bürgergeld berücksichtigt wird. Diese Bestimmung soll junge Leute beim Wechsel ins Arbeitsleben fördern. Ab Sommer 2026 wird das Bürgergeld reformiert – die neue Grundsicherung wird eingeführt.

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Mit der erhöhten Einkommensgrenze wachsen ebenfalls die Verpflichtungen für Arbeitgeber. Sie müssen gewährleisten, dass die monatlichen Arbeitsstunden regelmäßig kontrolliert und festgehalten werden, erläutert das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Bei 13,90 Euro gesetzlichem Mindestlohn entspricht dies höchstens etwa 43 Stunden im Monat.

Ausblick auf 2027: Mindestlohn steigt weiter an – Bedeutung für Minijobber

Schon heute ist klar: 2027 wird die Obergrenze vermutlich auf 633 Euro ansteigen, falls der Mindestlohn planmäßig auf 14,60 Euro zunimmt. Die selbsttätige Verknüpfung bewirkt, dass Minijob-Beschäftigte trotz wachsender Löhne ungefähr den gleichen Arbeitsumfang beibehalten können.

Die veränderte Bestimmung berührt schätzungsweise 6,6 Millionen Arbeitsplätze bundesweit. Für zahlreiche Menschen mit Bürgergeld kann die geringfügige Beschäftigung ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zurück in die Vollzeitbeschäftigung darstellen. Ruheständler können ihr Haushaltsbudget merklich verbessern – ohne Auswirkung auf ihre Rente.

Tipps für Minijobber – was sollten Geringverdiener nun beachten?

Wer 2026 eine geringfügige Beschäftigung plant oder bereits ausführt, sollte die veränderten Obergrenzen im Auge behalten und überprüfen, ob sich dadurch neue Chancen eröffnen. Wesentlich ist hierbei, die monatliche Einkommensgrenze von 603 Euro nicht zu übersteigen – andernfalls wird aus der steuerfreien geringfügigen Beschäftigung rasch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Beschäftigte sollten zusätzlich darauf achten, dass die Arbeitgeber die Arbeitszeiten ordnungsgemäß festhalten. Bei Unklarheiten empfiehlt sich eine Beratung bei der Minijob-Zentrale oder den lokalen Beratungsstellen. (Verwendete Quellen: RND, bundesregierung.de, Minijob Zentrale) (pd)

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