Paar schwört auf Ferienwohnung: "Wir möchten am Freitag entscheiden können, das Wochenende in Spanien zu verbringen"

Sonne, Meer und eine ganz andere Lebenseinstellung – das erwarten die Belgier Anouk (28) und Yannick (31) unter anderem in Spanien. In diesem Jahr haben sie sich eine Ferienwohnung in der Nähe von Alicante an der Costa Blanca gekauft, berichtet die belgische Zeitung "HLN". 

"Die Mentalität, die dort vorherrscht, ist ganz anders als unsere. In Belgien konzentrieren sich alle mehr auf sich selbst", berichtet das Paar gegenüber "HLN". 

Ferienwohnung in Spanien: Junges Paar liegt beim Kauf etwas über dem Budget

Anfang des Jahres hat das Paar einige Objekte, die innerhalb des Budgets lagen, angeschaut. Aber so richtig umgehauen hat sie keine Immobilie. Der Makler habe ihnen dann etwas vorgeschlagen, das etwas über dem Budget lag – sie haben es sich angesehen. 

"Als wir auf das Gebiet fuhren, hatten wir sofort ein sehr gutes Gefühl für die Umgebung. Es gibt viel Grün und drumherum gibt es Obstgärten mit Zitronen- und Orangenbäumen", so Anouk und Yannik. Ebenso sei ein Gemeinschaftspool und eine große Terrasse vorhanden. Die Immobilie lag 15.000 Euro über dem Budget – bereut haben sie den Kauf bisher nicht. 

Ferienunterkunft für die Familie 

Mit dem Kauf der Immobilie wollen sie auch ihrer Familie etwas zurückgeben, die ihre Ferien in Zukunft dort verbringen kann. In den kommenden Wochen dreht sich allerdings zunächst alles um den Einzug und die Einrichtung der Wohnung. Die Möbel sollen im Januar geliefert werden. 

Ferienwohnung in Spanien: Das sollten ausländische Besitzer beachten

Wer sich wie das belgische Paar eine Ferienwohnung in Spanien kauft und diese vielleicht vermieten möchte, sollte einige Dinge beachten, berichtet der Rechtsanwalt Peter Capitain auf der Steuer- und Rechtsberatungsseite "Bdp": 

  • Was ist eine touristische Vermietung: Rechtlich betrachtet handelt es sich um eine touristische Vermietung, wenn eine "Immobilie wiederholt für kurze Zeiträume an wechselnde Gäste überlassen wird", so der Rechtsanwalt. Meist sind dies regelmäßige Aufenthalte unter zwei Monaten.
  • Charakter der Nutzung entscheidend – liegt ein Urlaubszweck vor, gilt in fast allen Regionen Spaniens das touristische Mietrecht, inklusive Registrierungs-, Melde und Steuerpflichten.
  • Selbst eine Online-Anzeige (beispielsweise auf Airbnb) kann ohne behördliche Genehmigung bis zu 60.000 Euro Strafe kosten. 

Innerhalb von Spanien gibt es regionale Feinheiten und Unterschiede. Betroffene sollten sich vorab genau informieren.