Ein 23-Jähriger saß nach einem Vorfall in Bad Tölz zwei Jahre in der Psychiatrie. Ein neues Gutachten bewies: Die Unterbringung war wohl unrechtmäßig.
Bad Tölz – Zwei Jahre lang befand sich ein junger Mann (23) aus Steinhöring (Landkreis Ebersberg) in der Psychiatrie – wohl zu Unrecht. Dabei hatte er die Unterbringung vermutlich mit verschuldet, indem er von klein auf Gewaltfantasien verbreitete. Es passierte allerdings nichts, bis der Mann im September 2023 in einer Klinik in Bad Tölz mit einem Küchenmesser auf eine Tischplatte einhackte.
Die Mitarbeiter alarmierten die Polizei, drei Beamte gingen in das Zimmer und forderten den 23-Jährigen auf, das Messer niederzulegen. Der junge Mann gab erst nach, als die Beamten ihm androhten, zu schießen. Das Landgericht München II verurteilte ihn nun wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe über 900 Euro. In die Psychiatrie musste er nicht mehr zurück, obwohl er nach eigenen Angaben dort gerne geblieben wäre.
Richter bemerkt, dass im psychiatrischen Gutachten etwas nicht zusammenpasst
Es war nicht das erste Mal, dass dieser Fall vor der vierten Strafkammer verhandelt wurde. Der Vorsitzende Richter Thomas Lenz hatte beim ersten Mal schnell bemerkt, dass da etwas im psychiatrischen Gutachten nicht zusammenpasste. Es kam zu einem lautstarken Wortgefecht, am Ende entließ der Richter die Ärztin, setzte den Termin aus und ließ das Verfahren mit einem neuen Gutachten ein zweites Mal starten, jetzt unter dem Vorsitz eines Kammerkollegen.
Der neue Psychiater konnte in dem Gerede des Angeklagten keine Neigung, geschweige denn eine Art Hang zur Fremdgefährdung erkennen. Deshalb sprach er sich gegen eine weitere Unterbringung aus. Es blieb nur noch der Widerstand gegen die Beamten.
Gewalt-Fantasien begannen schon im Kindergarten
Angefangen hatten die Gewaltfantasien mit der „Buntstift-Geschichte“ im Kindergarten. „Ich hatte die Vorstellung, den anderen Kindern mit den Buntstiften die Augen auszustechen“, erzählte der 23-Jährige. „Ist das ein Tag, an den Sie sich bis heute erinnern?“, fragte der Richter. „Ja, es war ein einmaliges Ereignis“, erwiderte der junge Mann.
Im Laufe der Jahre wurden die Fantasien angeblich schlimmer. Doch es passierte nichts. In der Grundschule fiel es dem Angeklagten schwer, sich zu konzentrieren. „Ich brauchte ewig für die Hausaufgaben“, sagte er. Mit elf Jahren begann er, Alkohol zu trinken, bekam Schreianfälle, wurde depressiv, empfand sich als unerwünscht. Weil er nach schlechten Schulnoten Angst vor seiner Mutter hatte, trank er eines Tages Seife – vermutlich, um sich umzubringen. Allerdings wurde ihm davon nur übel.
Mutter nimmt den jungen Mann mit nach Hause
In der 11. Klasse wechselte er zu härterem Alkohol, stieg morgens mit einer Flasche Marillenlikör in den Schulbus. Irgendwann folgte sein erster Psychiatrie-Aufenthalt. Dass er nach dem Gerichtsverfahren der Klinik entkam, stimmte ihn dann doch sehr froh. Seine Mutter, die im Zuschauerraum saß, nahm ihn mit nach Hause.