- Der vollständige Artikel von Hannah Petersohn, auf den sich die folgende Kommentar-Analyse bezieht, ist hier verfügbar: Gericht stoppt rund 80.000-Euro-Zahlung: Frau bekommt trotz Krankheit keine Rente
Ein Urteil mit Signalwirkung sorgt für eine vielschichtige Debatte: Nach jahrelangem Streit lehnt ein Gericht die Erwerbsminderungsrente für eine mehrfach erkrankte Frau ab, obwohl eine frühere Instanz ihr Recht gab. Unsere Leser diskutieren dabei vor allem über die Angemessenheit und Nachvollziehbarkeit der Gerichtsentscheidung sowie über Gerechtigkeit im Sozialleistungssystem. Während in einem großen Lager die Hürden für Erwerbsminderungsrenten kritisch gesehen werden, schieben andere Missbrauch und mangelnde Kontrolle in den Fokus. Hinzu kommen Zweifel an den Gutachten und sarkastische Einwürfe zu Herkunft, Arbeitsbedingungen oder Behördenpraxis.
Kritik an Sozialleistungssystem Ungerechtigkeit
Mit 44 Prozent ist das größte Meinungsbild von Lesern geprägt, die das Sozialleistungssystem und die aktuellen Rentenregelungen als ungerecht oder zu restriktiv empfinden. Diskutiert wird vor allem, wie schwer Erkrankte trotz massiver Einschränkungen keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben, sowie die Herausforderungen für bestimmte Berufsgruppen wie Pflegekräfte. Die Kommentare hinterfragen auch, warum theoretische Arbeitsfähigkeit wichtiger als die tatsächlichen Chancen am Arbeitsmarkt ist. Einige fordern aber ebenso strengere Kontrollen gegen Missbrauch und thematisieren gesellschaftliche Folgen sowie die Belastung der Steuerzahler. Die aktuelle Urteilsbegründung steht dabei im Mittelpunkt der Kritik und wird als Ausdruck eines zu starren Systems gewertet.
""Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern die konkrete Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" Entscheidend ist nicht die konkrete, sondern eine theoretische, abstrakte Arbeitsfähigkeit. Ich bin in einer identischen Situation im Klageverfahren. LWS-Stenose, ehemals Pfleger, m.e. unter 6 Stunden arbeitsfähig, keine Behandlung, wenig Schmerzmittel. Behandlung wäre Krankengymnastik. Aber die war entweder neutral oder schädlich, nie hilfreich. Eine Reha musste abgebrochen werden. Was hilft, ist Schonung, nach 4 bis 5 Stunden lege ich mich hin. Wenig Schmerzmittel, weil mir die Schmerzen Schonungsbedarf signalisieren sollen. Im Liegen verschwinden sie bald. Tatsächliche Arbeitsmarktschance null. Für die RV reicht es quasi, wenn man 6 Stunden für den Tierschutz Vögel zählen könnte."" Zum Originalkommentar
""Die Dame hat zumindest längere Zeit sozialversicherungspflichtig in Deutschland gearbeitet. In einem Job, der extrem belastend für die Gesundheit ist. Das beschriebene Krankheitsbild passt zur Tätigkeit in der Pflege. Ich kenne genug Menschen, die in der Pflege arbeiten und ähnliche gesundheitliche Probleme haben. Dass sie in der Türkei geboren wurde, ist vollkommen unerheblich. Sie hat gearbeitet und das in einem Job, der nicht den Respekt bekommt, den er eigentlich verdient. Dass das Gericht sie als erwerbsfähig ansieht... ok. Aber dass ihr Prozessmissbrauch vorgeworfen wird: Unverständlich. Da gibt es Personenkreise, denen ich ihr Auskommen auf Steuerzahlerkosten weniger gönne."" Zum Originalkommentar
Kritik an Entscheidungen des Sozialgerichts
Einige Leser (18 Prozent) nehmen die Entscheidungen des Sozialgerichts kritisch unter die Lupe. Besonders die widersprüchlichen Urteile zwischen den Instanzen, der Vorwurf des Verfahrensmissbrauchs und die Begründung der Richter sorgen für Unverständnis. Viele stellen die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der gerichtlichen Entscheidung infrage, insbesondere, da die Klägerin zunächst Recht bekam und dann als aussichtslos bewertet wurde. Andere betonen die Notwendigkeit gerichtlicher Prüfungen, hinterfragen aber, wie eindeutig Verfahren tatsächlich eingeschätzt werden können.
""Ungewöhnlich scharf reagierte das Gericht auch prozessual. Weil die Klägerin den Rechtsstreit trotz deutlicher Hinweise fortgeführt habe, wertete das LSG dies als missbräuchlich: „Die Fortführung des Verfahrens ist völlig aussichtslos gewesen.“ Also ich fasse zusammen. Sie beantragt Erwerbsminderungsrente. Das Amt lehnt ab und sie klagt vor dem Sozialgericht. Das entscheidet zu ihren Gunsten. Anschließend legt das Amt Berufung ein und gewinnt vor dem Landessozialgericht. Und dieses Gericht betrachtet das Verfahren als missbräuchlich, obwohl die Klägerin die erste Instanz gewonnen hatte. Kannst du dir nicht ausdenken."" Zum Originalkommentar
""Die Erklärung des Sozialgerichts erscheint in der Darstellung sehr stringent."" Zum Originalkommentar
""2021 hat die Klägerin Recht bekommen, die Rentenversicherung sah es anders, ging in die nächste Instanz, und dort hat die RV Recht bekommen. Und nun soll die Klägerin die zweite Instanz akzeptieren und nicht in die dritte Instanz gehen?"" Zum Originalkommentar
""Wie passen; \"Das Sozialgericht Gelsenkirchen entschied 2021 zugunsten der Klägerin\" mit dem letzten Absatz zusammen, \"Ungewöhnlich scharf reagierte das Gericht auch prozessual. Weil die Klägerin den Rechtsstreit trotz deutlicher Hinweise fortgeführt habe, wertete das LSG dies als missbräuchlich: „Die Fortführung des Verfahrens ist völlig aussichtslos gewesen." Sie hatte Recht bekommen, dann hat die Rentenversicherung gegen das Urteil geklagt und Recht bekommen, und dann ging es in die dritte Instanz. Wo genau liegt hier Missbrauch der Instanzen vor?"" Zum Originalkommentar
Sarkasmus zur Behandlung und Arbeitsbedingungen
Einige Leser (15 Prozent) äußern sich mit Ironie und Sarkasmus zu den Arbeitsbedingungen und zur Anerkennung bestimmter Berufe. Verbreitet ist das Gefühl, dass Pflegekräfte und andere belastete Berufsgruppen nicht angemessen gewürdigt werden. Gleichzeitig wird mit spöttischen Bemerkungen auf Unterschiede bei Beamten oder Lehrern verwiesen, die angeblich großzügigere Regelungen genießen. Auch die Schwierigkeiten im Umgang mit Krankheit und die psychosozialen Folgen stehen im Fokus.
""Beamte werden da weitaus großzügiger behandelt, können sogar 15 Jahre bei voller Alimentation zuhause bleiben \"krank feiern\"."" Zum Originalkommentar
""Ganz wichtig ist, dass Lehrer 15 Jahre volle Bezüge bekommen und nebenher anderen bezahlten Tätigkeiten nachgehen. Soll ja keiner behaupten, sie seien nicht fleißig."" Zum Originalkommentar
Skepsis gegenüber Gutachten
Neun Prozent der Kommentierenden hinterfragen die Rolle der medizinischen Gutachten bei der Feststellung von Erwerbsminderung. Sie sehen Schwierigkeiten bei der objektiven Bewertung von unsichtbaren Krankheiten wie chronischen Schmerzen oder Depressionen. Es wird einerseits betont, wie gutachterliche Prüfungen vor Missbrauch schützen sollen, andererseits zweifeln Nutzer an der rechtlichen und praktischen Zuverlässigkeit der ärztlichen Beurteilungen. Die Diskrepanz zwischen medizinischer Bewertung und tatsächlicher Arbeitsfähigkeit sorgt für zusätzlichen Diskussionsstoff.
""Wo liegt denn da jetzt der spezielle Aufreger? Wenn Gutachter feststellen, dass der angeführte Grund für die Forderung nach einer Erwerbsminderungsrente nicht vorliegt, ist das doch nachvollziehbar? Da sind die Gutachter natürlich drauf geeicht, tatsächlich vorliegende Gründe für eine Erwerbsunfähigkeit von möglichen Simulanten zu trennen. Wobei das bei nicht konkret sichtbaren Krankheiten und bloß aus eigenem Empfinden vorgetragenen Schmerzen natürlich nicht immer einfach ist."" Zum Originalkommentar
""Merke: Die Hürden für eine Erwerbsminderungsrente sind hoch und entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern die konkrete Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wer trotz Krankheiten noch sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat in der Regel keinen Anspruch. Zugleich macht das Urteil deutlich: Aussichtslose Klagen können teuer werden, selbst im eigentlich kostenfreien Sozialrecht." Interessant wäre doch mal, was hier als \"leichte Arbeiten für 6 Stunden\" definiert wird, und wie eine \"nur geringe Medikation\" eingestuft wird? Gerade Neuralgien sind m.M.n. schwer einzustufen, deshalb wäre es interessant, wieso Gerichte so unterschiedlich urteilen?"" Zum Originalkommentar
Kritik an Sozialbetrug und Missbrauch
Manche Leser (ebenfalls neun Prozent) richten sich gegen Missbrauch bei Sozialleistungen. Insbesondere wird das Überzeichnen oder Vortäuschen von Erkrankungen kritisiert, häufig in Verbindung mit Vorurteilen über bestimmte Bevölkerungsgruppen. Die Kommentierenden plädieren für stärkere Sanktionen und Kontrollen, um das System vor Ausbeutung zu schützen. Zugleich gibt es Stimmen, die auf die Schwierigkeiten bei der Beurteilung nicht sichtbarer Krankheiten hinweisen.
""Wenn die eine Kostenstrafe zahlen muss, ist das im Grunde eine Strafgebühr fürs nachgewiesene Lügen und Vorjammern. Eine Depression vorzutäuschen ist recht einfach, nur verraten sich die allermeisten irgendwann trotzdem."" Zum Originalkommentar
Sonstiges zur Herkunft und Integration
Die verbleibenden Stimmen (fünf Prozent) arbeiten in teils sarkastischem Ton gesellschaftliche Debatten über Herkunft und die Rolle von Migranten im Sozialsystem auf. Die Kommentare hinterfragen Vorurteile, decken politische Spannungen auf oder ironisieren gängige Klischees. Dabei wird die Diskussion über soziale Leistungen mit Themen wie Integration und gesellschaftlicher Gerechtigkeit verknüpft.
""Ich bin erschrocken, wie sehr der Nebensatz \" , geboren in der Türkei,\" die Kommentatoren hier triggert. Wäre das Geburtsland nicht genannt worden, würden die meisten hier davon schreiben, dass hier wieder eine arme Pflegekraft nichts bekommen soll, während viele andere vollversorgt würden."" Zum Originalkommentar
Diskutieren Sie mit: Ist die Rechtsprechung zu streng, werden Krankheiten nicht ausreichend anerkannt, oder ist der Schutz gegen Missbrauch wichtiger? Was muss sich aus Ihrer Sicht an der Praxis der Erwerbsminderungsrente ändern? Wir freuen uns auf Ihre Sichtweise!