Dreifach-Mutter verliert Job trotz Schwangerschaft – Gericht weist ihre Klage beinhart ab

Eine Frau aus Österreich ist ihren Job los, nachdem sie ihren Chef erst mehrere Tage nach einem positiven Schwangerschaftstest informiert hatte. 

Das Oberlandesgericht Linz hält die Kündigung für wirksam. Die Richter sehen eine verspätete Mitteilung und wenden strengere Anforderungen an, weil die Kassiererin aus Salzburg bereits Mutter dreier Kinder ist.

Der Fall ist etwas knifflig: Laut dem österreichischen Nachrichtenportal "Die Presse" erfuhr die Ex-Beschäftigte bereits am 4. Dezember 2024 per WhatsApp, dass ihr Arbeitsverhältnis Mitte Januar 2025 enden sollte. Erst danach bemerkte sie ihre Schwangerschaft. 

Kassiererin informiert Chef erst nach Kündigung über Schwangerschaft

Die Monatsblutung der Kassiererin hätte rund zehn Tage später einsetzen sollen. Da diese ausblieb, führte sie am 23. Dezember einen Schwangerschaftstest durch. Dieser zeigte ein positives Ergebnis.

Die Frau teilte dem Arbeitgeber am 28. Dezember per Nachricht mit, dass der Test positiv sei. Da ihre behandelnde Ärztin im Urlaub war, bestätigte die Gynäkologin erst am 14. Januar die Schwangerschaft offiziell.

Eine Kassiererin meldete ihre Schwangerschaft zu spät. (Symbolbild)
Eine Kassiererin meldete ihre Schwangerschaft zu spät. (Symbolbild) IMAGO / imagebroker

Mutter hätte erste Schwangerschaftsanzeichen laut Gericht ernst nehmen müssen

Das Unternehmen ging laut "Die Presse" davon aus, dass der Arbeitnehmerin die Schwangerschaft früher bewusst war und sie die Information zu spät weitergab. Daher hielt der Betrieb an der Kündigung zum 15. Januar 2025 fest.

In Österreich gilt: Eine Kündigung kann rückwirkend unwirksam sein, wenn eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft innerhalb von fünf Tagen nach Ausspruch der Kündigung meldet. Erhält sie erst später Gewissheit, muss sie den Umstand sofort mitteilen, sobald das Hindernis entfällt.
Das OLG sagt, dass erfahrene Mütter das Ausbleiben der üblichen Regelblutung als Hinweis verstehen müssten. Dieses Anzeichen sei "ernst zu nehmen" und gehöre früh kommuniziert.

Da die Kassiererin aus Salzburg die Vorgaben nach Ansicht des Gerichts nicht einhielt, bleibt die Kündigung bestehen. 

Kündigung trotz Schwangerschaft? Ein Fall aus Deutschland

Vor deutschen Gerichten wäre die Klage vermutlich anders ausgegangen, wie ein Urteil aus dem April 2025 zeigt: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 3. April 2025 über den Fall einer medizinischen Fachangestellten, die erst nach ihrer Kündigung von ihrer Schwangerschaft erfuhr. 

Sie konnte wegen fehlender Arzttermine erst Wochen später eine ärztliche Bestätigung erhalten. Obwohl die gesetzliche Klagefrist bereits abgelaufen war, ließ das BAG ihre Kündigungsschutzklage zu. Es entschied, dass der Sonderkündigungsschutz aus dem Mutterschutzgesetz auch dann greift, wenn die Frau erst nach Ablauf der Frist zuverlässig von der Schwangerschaft erfährt.