Brisanter Renten-Plan der Merz-Regierung: Diese Einkünfte könnten beitragspflichtig werden

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Die Merz-Regierung will das deutsche Rentensystem reformieren. Es soll dabei auch darum gehen, ob künftig Beiträge auf Einkünfte wie Mieten und Dividenden für die Rente erhoben werden sollen.

Berlin – Noch streitet die schwarz-rote Koalition unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) um das Rentenpaket, das noch diese Woche verabschiedet werden soll. Dabei plant die Regierung noch viele weitere tiefgreifende Reformen – auf Basis von Vorschlägen einer Rentenkommission, die im Dezember starten soll. Im Auftrag an die Rentenkommission steht unter anderem, dass es um „die Einbeziehung weiterer Einkunftsarten in die Beitragsbemessung“ gehen soll.

Plan der Merz-Regierung: Rentenbeiträge auch auf Mieteinnahmen und Zinsen?

Das bedeutet konkret: Auf Einkunftsarten wie Mieteinnahmen, Dividenden, Zinsen oder private Veräußerungsgewinne sollen dann Rentenbeiträge anfallen. Bisher sind die Einkünfte aus Kapital oder Vermietung beitragsfrei. Damit könnte mehr Geld in die Rentenkassen gespült werden – und möglicherweise dafür sorgen, dass die Beiträge auf Löhne und Gehälter nicht weiter steigen müssen. Allerdings wäre nur übergangsweise mehr Geld da – denn dadurch würden sich auch entsprechend die Rentenansprüche erhöhen.

Die Merz-Regierung will das deutsche Rentensystem reformieren.  (Montage) © Fernando Gutierrez-Juarez/Britta Pedersen/dpa

Die Idee ist nicht neu und wurde schon einmal vor zwei Jahren diskutiert. Das ifo Institut Dresden hat damals durchgerechnet, ob sich so eine Reform lohnen würde – mit einem eher negativen Ergebnis. Die dadurch erzielbaren Mehreinnahmen wären verschwindend gering, warnt Joachim Ragnitz von der Niederlassung des ifo Instituts in Dresden laut dem Versicherungsboten.

„Höhere Einnahmen ließen sich erzielen, wenn auch die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft würde oder weitere Personengruppen in die Sozialversicherungspflicht einbezogen würden. Allerdings steigen dann zumindest in der Rentenversicherung mittelfristig auch die Zahlungsansprüche. Ein Beitrag zur Erhöhung der Nachhaltigkeit der Rentenversicherung ist das also nicht“, erklärt Ragnitz dazu.

Rentenbeiträge auf Mieten und Co.: Rentenkommission vor schwieriger Tüftelei

Die Rentenkommission müsste also einen Weg finden, diese Einkommensarten beitragspflichtig zu stellen, ohne dass dann die höheren Rentenansprüche die Einnahmen später wieder zunichtemachen. Denkbar wäre dies beispielsweise, indem Beiträge auf Kapitalerträge anfallen, ohne dass daraus die entsprechenden Rentenansprüche entstehen, schreibt die Welt.

Dies würde jedoch das Äquivalenzprinzip (Die Höhe der gezahlten Beiträge und die Dauer der Beitragszahlung bestimmen die Höhe der Rente) verletzen – ein wichtiger Grundpfeiler der Rentenversicherung. Zudem könnte dies wegen einer möglichen Benachteiligung rechtlich heikel werden, heißt es in dem Beitrag. Die Experten müssten also ziemlich herumtüfteln, um diese Idee der Merz-Regierung in konkrete Reformvorschläge zu gießen. (Quellen: Versicherungsbote, Welt, dpa)