Millionen Deutsche betroffen: Rauchmelder-Austausch 2026 wird zur Kostenfalle – diese Fristen gelten

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In jeder Wohnung ist ein Rauchmelder Pflicht. Er darf aber nur eine bestimmte Zeit hängen. Das müssen Eigentümer jetzt beachten.

Kassel – Er hängt unscheinbar an der Zimmerdecke und piept manchmal nervend. Er kann aber vor allem Leben retten: ein Rauchmelder. In jeder Wohnung ist er Pflicht. Aber nicht nur das Aufhängen ist gesetzlich festgeschrieben, sondern auch der regelmäßige Austausch. Der Richtwert liegt in Deutschland bei zehn Jahren. Und in einigen Bundesländern ist es nächstes Jahr so weit.

Ein Rauchmelder an der Decke eines Zimmers, Nahansicht.
2026 müssen in einigen Bundesländern die Rauchmelder ausgewechselt werden. (Symbolbild) © Michael Gstettenbauer/IMAGO

Gleich in sieben Bundesländern müssen neue Rauchmelder in die Wohnungen: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die Regelung gilt nicht deutschlandweit, sondern ist auf Länderebene unterschiedlich. Sachsen führte beispielsweise erst im letzten Jahre eine Rauchmelder-Pflicht in bestehenden Gebäuden ein. In einer Übergangszeit von sechs Monaten sollten die Eigentümer das Gerät dann austauschen. Auch in anderen Bundesländern ist es bald so weit.

Bundesland Jahr
Berlin 2027
Nordrhein-Westfalen 2027
Saarland 2027
Bayern 2028
Thüringen 2028

Nicht nur der Austausch ist nach zehn Jahren Pflicht: Das müssen Eigentümer außerdem beachten

Der regelmäßige Wechsel der Rauchmelder hat einen Grund. Denn nach dieser Zeit gelten sie als unsicher. Die Funktion könnte nämlich durch Staub und Schmutz eingeschränkt sein. Wie chip.de schreibt, handelt es sich dabei aber nicht um eine freiwillige Handlung, sondern eine vom Staat festgesetzte Pflicht. Laut rauchmeldertest.net ist dies in der Norm DIN 14676 festgelegt. Allein die Eigentümer sind für die Fristen und die regelmäßige Wartung zuständig. Mieter müssen nicht darauf achten oder sich um den Austausch kümmern.

Andere Regeln gelten allerdings, wer den Rauchmelder erst später angebracht hat. Dann müssen Eigentümer ab diesem Zeitpunkt zehn Jahre darauf rechnen. Wer nicht mehr weiß, seit wann der Rauchmelder hängt oder wann er das letzte Mal getauscht wurde, muss nicht in Panik verfallen. Das Datum steht meist auf der Rückseite des Geräts. Nach Abnahme muss der Melder wieder an seinem Platz gehängt werden. Rauchmelder-lebensretter.de rät Eigentümern, ein Wartungsprotokoll zu führen. Dann kann das Ablaufdatum und die regelmäßige Kontrolle nicht übersehen werden.

Der Rauchmelder muss aber nicht nur alle zehn Jahre ausgetauscht, sondern auch einmal im Jahr gewartet werden. Dabei geht es vor allem um leere Batterien oder sonstige andere Defekte. Laut elektroland24.de kann ein nicht regelmäßiger überprüfter Rauchmelder bei einem Brand Einfluss auf die Gebäudeversicherung haben. Wer gar keinen Rauchmelder anbringt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro rechnen. Generell müssen in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren Geräte an der Decke hängen. Das gilt neben Wohnhäusern und Wohnungen zudem auch für Räumlichkeiten wie Hütten, Gartenlauben, Containerräume und Freizeitunterkünfte. (Quellen: chip.de, rauchmeldertest.net. rauchmelder-lebensretter.de, elektroland24) (mtw)

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