Rauchmelder sind in Deutschland in allen vermieteten und selbst bewohnten Wohnungen verpflichtend. Die Rauchmelder haben jedoch ein Ablaufdatum.
Frankfurt – Rauchmelder sind seit vielen Jahren in allen Wohnräumen und Fluren verpflichtend. Bewohner und Bewohnerinnen sollen so rechtzeitig vor einem möglichen Feuer gewarnt werden. Dabei müssen jedoch einige Fristen beachtet werden.
Rauchmelder seit Jahren verpflichtend: Diese Fristen müssen Sie beachten
Seit über sechs Jahren gilt die Rauchmelder-Pflicht mittlerweile in allen Bundesländern. Diese Pflicht und noch viele weitere wurde in der DIN-Norm DIN 14676 festgehalten. Dort werden die Planung, der Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern beschrieben. Dort ist für alle Bundesländer gleichermaßen festgeschrieben, dass Rauchmelder nach zehn Jahren ausgetauscht werden müssen. Im vergangenen Jahr traf das vor allem Haushalte in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.
Dort war die Rauchmelder-Pflicht bereits im Jahr 2013 in Kraft getreten, weshalb viele Geräte im vergangenen Jahr abgelaufen waren. Anders sieht es noch in Rheinland-Pfalz aus: Dort sind Rauchmelder bereits seit 20 Jahren verpflichtend, diese mussten 2023 also zum zweiten Mal ausgetauscht werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass nach dem Zeitraum von zehn Jahren nicht mehr gewährleistet werden kann, dass die Messtechnik der Rauchmelder noch einwandfrei funktioniert.
Diese Fristen müssen Sie beim Rauchmeldern sonst noch beachten
Neben dem verpflichtenden Austausch der Rauchmelder nach zehn Jahren, müssen Vermietende auch schon vorher Fristen beachten. Laut der DIN-Norm DIN 14676 sind diese für die jährliche Wartung zuständig. Es ist ein Dienstleister zu beauftragen, der die Überprüfung dokumentiert. Im Mietvertrag kann festgelegt sein, dass die Mietenden für die jährliche Überprüfung der Rauchmelder zuständig sind, für den Austausch sind jedoch ausschließlich Vermietende verantwortlich.
Hauseigentümer:innen sollten die Frist zum Austausch oder der Überprüfung nicht verstreichen lassen. Das kann nicht nur lebensgefährliche, sondern auch teure Folgen haben. Wird die Wartung ausgesetzt, weigern sich Versicherungen oftmals, entstandene Kosten durch Feuer oder Rauch zu übernehmen. Wichtig für Mietende ist: Die Kosten für die Anschaffung der Rauchmelder kann nicht auf die Mietenden abgewälzt werden. Ein Blick auf die Nebenkostenabrechnung kann sich deshalb auszahlen. (rd)