Nach dem Vorwurf des Hitlergrußes im Bundestag ist Matthias Moosdorfs Immunität bereits aufgehoben – auch innerparteilich sorgt er für Konflikte.
Berlin – Der Berliner AfD-Abgeordnete Matthias Moosdorf sieht sich einer Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin gegenüber. Dem 60-Jährigen wird vorgeworfen, im Bundestag den Hitlergruß gezeigt und dabei den Hackenschlag gemacht zu haben. Zuvor hatte das Parlament im Oktober seine Immunität aufgehoben. Moosdorf bestreitet die Vorwürfe.
Konkret werfen die Ermittler ihm das Verwenden verfassungswidriger Symbole vor. Am 22. Juni 2023 soll er während einer laufenden Sitzung im Bereich der Garderobe am Ostzugang des Reichstagsgebäudes einen Kollegen mit der verbotenen Geste begrüßt haben. Auf Nachfrage kommentierte Moosdorf den Vorwurf: „Der Vorwurf ist skurril und nichts ist abwegiger als dieser Vorwurf.“
Hitlergruß im Bundestag: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Abgeordneten
Nach Angaben des Portals t-online soll dem Beschuldigten nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft bewusst gewesen sein, dass die gezeigte Grußform der verbotenen Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei für andere Personen im Eingangsbereich sichtbar war. In ihrer Mitteilung nennt die Behörde nach Angaben den Namen Moosdorf zwar nicht direkt, zuvor wurde jedoch ausführlich berichtet, dass der AfD-Abgeordnete den Hitlergruß gezeigt haben soll.
Zudem hatte der Politiker zuletzt innerparteilich für Aufsehen gesorgt. Nach einer nicht genehmigten Reise nach Russland wurde Moosdorf – ehemals außenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion – Mitte September dazu verpflichtet, ein Ordnungsgeld von 2.000 Euro innerhalb der Fraktion zu zahlen.
Zeitgleich wurde die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben. Nach Angaben eines Sprechers der AfD-Fraktion geht es in Brandners Fall um den Vorwurf, eine Journalistin beleidigt zu haben.
Staatsanwaltschaft Gießen untersucht AfD-Jugend wegen umstrittenem Zitat
Die AfD sieht sich wiederholt Spekulationen über ihre Bezüge zum Nationalsozialismus ausgesetzt. Erst kürzlich berichtete der Spiegel, dass die Staatsanwaltschaft Gießen eine mögliche Straftat im Zusammenhang mit der Gründung der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ prüft. Untersucht wird demnach die Verwendung einer Maxime, die zuvor auch von der Hitlerjugend genutzt wurde.
Der schleswig-holsteinische AfD-Jungpolitiker Kevin Dorow brachte den Leitsatz während seiner Bewerbungsrede für den Vorstand der Organisation zur Sprache: „Wie es Björn Höcke vor wenigen Monaten rezitiert hat, Jugend muss durch Jugend geführt werden, und dieses Prinzip muss unser Leitstern sein.“ Historisch galt die Formel zunächst als Gemeingut innerhalb der sogenannten Bündischen Jugend, später übernahm sie die Hitlerjugend. (Quellen: dpa, t-online, Spiegel) (jal)